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schwarz Fahren - ohne Konsequenzen?

Frage: schwarz Fahren - ohne Konsequenzen?
(3 Antworten)


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78
Hallo,

ich habe eine Frage.
Gestern in der Bahn hat jemand in der Bahn beim kontrollieren seine Geldbörse und somit sein Ticket,Ausweis und Co vergessen. Er musste nur so nen Wisch ausfüllen mit seinen Personalien und unterschreiben. Er hat ja gesagt, dass er seine ganzen Sachen vergessen hat. Jetzt meine Frage: Könnte man sich nicht als irgendeine Person ausgeben? Der Kontrolleur hat ja nicht die Identität geprüft? Ginge das? Ich finde das seltsam.

Danke
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Frage von brabbit | am 31.05.2012 - 20:42


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Antwort von cleosulz | 31.05.2012 - 21:15
Theoretisch schon - praktisch geht das wohl nur 1 x und wenn du die Strecke dann nie wieder fährst.
Kontrolleure kennen ihre Papenheimer und wenn du Pech hast,
dann halten die dich bis zur Feststellung der Identität durch die Bahnpolizei (Bundespolizei) fest.

Zitat:
Deinen Ausweis musst du allerdings nicht rausgeben. Das Recht deinen Ausweis zu kontrollieren hat nur die Polizei, da die Ausweiskontrolle ein Hoheitsrecht ist. Du kannst ihn natürlich freiwillig geben. Einen Zwang gibt es nicht.

Die Polizei selber rufen muss man nichtmal. Einfach den Ausweis verweigern. Dann rufen die schon selber die grünen Helfer. Wenn ich keinen Ausweis bekommen hab, musst ich das auch immer.


Ich würde also behaupten:
Den Bahnkontrolleur darf nur das gültige Ticket interessieren. Alles andere geht ihn nichts an.

Hast du kein Ticket, darf er die Personalien aufnehmen.
Die Einsichtnahme in den BPA oder Reisepass ist der Polizei vorbehalten, um die zweifelsfreie Identität festzustellen.

Hast du auch keinen Ausweis dabei und er glaubt dir deine Angaben nicht, was Name und Anschrift betrifft, dann darf er die Polizei hinzuziehen.

Wenn ein ungültiges Ticket festgestellt würde, dürfte der Kontrolleur dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Es besteht ja der Verdacht, dass du eine Straftat begangen hast:
Nämlich Erschleichung von Leistungen.

Was die Angabe eines falschen Namens angeht, so ist das in § 111 OWiG geregelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Namensangabe

Die Frage stellt sich mir nun, ob der Kontrolleur der Bahn ein Amtsträger ist.

Wenn nein: passiert nichts.

Wenn ja: dann hast du dich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, die mit bis 1.000 EUR Geldbuße bestraft werden kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personenkontrolle

Da geht es darum, was alles eine Personenkontrolle beinhaltet/betrifft.

Bei einer namentlich unbekannten Person wird polizeilicherseits das Personenfeststellungsverfahren angewendet.

=> wenn der Kontrolleur die Polizei holt, dann kommst du ins Polizeigetriebe ^^

http://de.wikipedia.org/wiki/Personenfeststellungsverfahren


Und wenn der Kontrolleur dir deinen falschen Namen glaubt ... dann haste dieses Mal Glück gehabt. Ich würde mich an deiner Stelle jedoch nicht darauf verlassen, dass er dein Gesicht vergisst und nicht bei der nächsten Sichtung nicht doch nochmals nach deinem Ausweis fragt (wobei du nicht verpflichtet bist, ihn ihm zu zeigen/ihn auszuhändigen ..... usw., usw. siehe oben)....
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Antwort von cleosulz | 31.05.2012 - 21:38
habe mir überlegt, ob ggf. ein Betrugsversuch in Betracht kommt:

und das hier noch gefunden:

Zitat:
Schwarzfahren Angabe falscher Personalien
Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.



http://meinews.niuz.biz/schwarzfahren-t62974.html?s=e2f796f6a3afe6036c810e31a4e6c68c&
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Antwort von Peter | 31.05.2012 - 23:39
wie ist das dann mit tickets, die nur mit lichtbildausweis (perso?) gültig sind?=) studententickets sind das zum beispiel.

kann ich dann sagen, dass ich meinen ausweis nicht vorzeigen will und die dann schon die polizei rufen müssen?=)
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