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alliierte Vorbehaltsrechte

Frage: alliierte Vorbehaltsrechte
(2 Antworten)


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Kann mir jemand mal erklären, wie die Sonderbefugnisse (http://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht) mit den alliierten Vorbehaltsrechten in Zusammenhang stehen.

Lt.
meinem Lehrer waren die Sonderbefugnisse ein Teil der alliierten Vorbehaltsrechte. Aber die alliierten Vorbehaltsrechte beantworten doch nur die Fragen des inneren Notstandes und zweitens die Fragen um den Status von Berlin/"Deutschland als Ganzes".

Sorry verstehe das nicht. Wie können dann die Sonderbefugnisse:
- Abrüstung und Entmilitarisierung
- Reparationen, Kontrollmaßnahmen bezüglich des Ruhrgebiets
- Kontrolle von und Eingriffe in Wirtschaftsleben und Industrie (auch: Außenhandel)
- auswärtige Angelegenheiten „einschließlich völkerrechtlicher Abkommen, die von Deutschland oder mit Wirkung für Deutschland abgeschlossen werden“
- Schutz, Sicherheit, Finanzierung und Versorgung der alliierten Streitkräfte
- Beachtung des Grundgesetzes und der Landesverfassungen
(lt. wiki)
ein Teil davon sein?
Frage von Waldfee1 | am 24.05.2012 - 15:47


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Antwort von Waldfee1 | 25.05.2012 - 12:14
Kann
mir da echt niemand helfen?


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Antwort von John_Connor | 25.05.2012 - 12:44
Also an deiner Stelle (1337 Posts!) würde ich nichts mehr posten! ;)

Ich bin mir nicht sicher, was du genau meinst, aber diese Vorbehaltsrechte besagen, dass eben die Alliierten diese Sonderbefugnisse wahrnehmen können und sie allein die Kontrolle darüber haben. Den Alliierten steht das zu, weil man es Deutschland nicht selbst überlassen wollte. Man wollte Deutschland einfach noch nicht trauen.

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