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Miete: Was gehört noch zu den Energiekosten, ausser Strom ?

Frage: Miete: Was gehört noch zu den Energiekosten, ausser Strom ?
(6 Antworten)

 
kann mir jemand dass beantworten.

was gehoert zu den energiekosten?außer strom

wenn z.b.
kaltmiete 500¤ kosten und die kaution das dreifache der kaltmiete

500*3=1500¤

wer bekommt diese kaution?

und bekommt man das geld imwann wieder?


ich habe gehoerz wenn mn umzieht bekommt man dann die 1000 zuruck?
GAST stellte diese Frage am 22.05.2012 - 21:40


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Beiträge 2323
10
Antwort von nosferatu_alucard | 22.05.2012 - 21:51
also kaltmiete ist nur müllentsorgung und wasserkosten drinne
nebenkosten sind heizung, strom, manchmal auch warmwasser - jenachdem wie das organisiert ist - da kannst du mit nohcmal dem mietpreis rechnen - also warmmiete (inkl.
nebenkosten) zwischen 600 und 1000 euro - jenachdem was du verbrauchst
kaution wird hinterlegt und dem vermieter gegeben - damit er eine sicherheit hat, falls du die wohnung beschädigst
wenn du ausziehst bekommst du je nach regelungen im mietvertrag meistens die volle summe zurück - außer es ist beispielsweise hinterlegt, dass 500 euro zur endreinigung verwendet werden

 
Antwort von GAST | 22.05.2012 - 22:00
anke und die andere frage

ws gehoert zu den energiekosten?(bezogen auf ein unternhmen z.b.)
außer strom

 
Antwort von GAST | 22.05.2012 - 23:55
weis da keiner


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Beiträge 40293
2104
Antwort von matata | 23.05.2012 - 00:00
Wenn es einer wüsste und dir antworten möchte, hättest du schon lange eine Antwort! Halte dich an die Regeln! Nicht pushen!



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Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 23.05.2012 - 08:50
Miete:
Energiekosten sind u.a. auch Heizkosten, nicht unbedingt nur Stromkosten.


Wenn dein Objekt nur mit Strom beheizt wird, dann sind es nur die reinen Stromkosten.
Wenn dein Objekt jedoch auch nocht mit einer normalen Ölheizung beheizt wird, dann zählen dazu auch noch die Kosten für den Betrieb dieser Ölheizung:
z.B. Kosten für jährliche Wartung, Heizöl, Kaminkehrergebühren.
Wärmeschutzmaßnahmen (= wenn du z.B. Wände oder Fenster extra dämmst).

(dies wären zwar in einem Mietvertrag u. U. Nebenkosten, zähle ich jedoch bei der Ermittlung von den Energiekosten = Heizung mit rein.
=> Ob das richtig ist oder nicht, zeigt dir gleich das grüne Licht ... => ich weiß es nicht!)


Und was deine Kalkulation und Frage bezüglich der Kaution betrifft:

Kaution 3 Monatsmieten = das läuft i.d.R. so ab:

Du bezahlst 3 Monatsmieten (kalt) an den Vermieter.
Dieser muss das Geld anlegen (meist auf ein Sparbuch).
Dieses Sparbuch erhält den Vermerk: Mietkaution mathe95.

Dieses Sparbuch läuft (in der Regel) auf den Namen des Vermieters.
Er darf über dieses Geld jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses verfügen.

Ziehst du aus und es gibt keine Beanstandungen:
Du hast die Wohnung/das Objekt so verlassen, wie es (vertraglich) vereinbart war = in der Regel geputzt oder besenrein (= gefegt).
Es sind keine Beschädigungen vorhanden, nur übliche Abnutzungen => wenn du 10 Jahre da drin gewohnt hast, müssen die Tapeten nicht mehr aussehen wie neu und die Einbauküche muss auch nicht mehr unbedingt hochglanz strahlen und darf "gebraucht" aussehen.

Dann hat dir der Vermieter deine Mietkaution von 1.500 EUR zurückzubezahlen + die Zinsen, die in den 10 Jahren von der Bank bezahlt wurden.

Hast du aber das Objekt "unter aller Sau" verlassen, total vermüllt und sämtliche Türen durch Aufkleber beschädigt oder gar Löcher reingeschossen und die Badfließen und die Toilette beschädigt,
=> dann darf der Vermieter die Kaution dazu benutzen den von dir verursachten Schaden (= Müllbeseitigung, Säubern der Wohnung durch den Vermieter, neue Türen oder Renovierung der alten Türen, neue Fließen und neue Toiletten) zu beseitigen.
Sollten dann da die 1.500 EUR + Zinsen nicht ausreichen, wirst du von deinem Vermieter noch eine schöne Rechnung erhalten, die du bezahlen musst.

Und bei den 3 x Kaltmiete bezahlst du die Kaution. Und im 1. Monat zusätzlich deine Miete.
Also musst du bei Beginn des Mietverhältnisses mindestens:
1 x laufende Miete (500 EUR)
und 3 x Miete /Kaution (1500 EUR) bezahle = 2.000 EUR!

Hier eine Seite zum Schmöckern in Bezug auf Mietkaution:
http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-mietkaution-rueckzahlung.html
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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 23.05.2012 - 09:41
Zitat:
also kaltmiete ist nur müllentsorgung und wasserkosten drinne

was ein Quatsch.

Die Kaltmiete, die du an den Vermieter überweist, ist sozusagen das Einkommen des Vermieters. Davon bezahlt er zB. den Kredit, der aufgenommen hat um das Haus zu kaufen.

Außerdem fallen Wohn-Nebenkosten an. Diese beinhalten Kosten für Energie, Hausmeister, Versicherung des Hauses, Müllbeseitigung, Wasser und Abwasser, Steuern.

Je nach technischer Ausstattung des Hauses werden die Heizungs-/Warmwasserkosten getrennt abgerechnet, hier zwei Beispiele:
* Zentralheizung (Gas) für alle Wohnungen (Gerät steht meist im Keller), Warmwasser über Durchlauferhitzer (Strom):
Der Vermieter/Hausverwalter stellt dir anteilig (meist nach Größe der Wohnung) die Kosten für die Gasversorgung (und Wartung der Anlage) in Rechnung. Den Strom für Warmwasser beziehst du von deinem normalen Stromanbieter, den du i.d.R. frei wählen kannst und erhälst von diesem eine gesonderte Rechnung. Hier sind Heizkosten in den Nebenkosten enthalten.
* Etagenheizung (Gas) für Heizung und Warmwasser: (das Gerät steht in deiner Küche/Bad)
Der Vermieter stellt dir die Wartungskosten der Anlage in Rechnung, den Gasversorger wählst du frei aus. Daher sind die Heizkosten NICHT in den Nebenkosten enthalten, der Vermieter hat ja nichts mit dem Gasversorger zu tun...

Da ein Vermieter meist Erfahrungswerte aus den vorangegangenen Jahren besitzt und damit du nicht am Jahresende plötzlich 1000¤ Nebenkosten auf einen Schlag bezahlen musst, verlangt er zusätzlich zur Kaltmiete eine Nebenkostenvorrauszahlung. Diese wird dann am Jahresende mit deinem tatsächlichen Anteil verrechnet und du erhälst meist im April/Mai eine Abrechnung für das vorgegangene Jahr und musst den etwaigen Fehlbetrag noch überweisen.

Aus Kaltmiete und Nebenkosten ergibt sich somit die sogenannte Warmmiete. Dabei sollte man darauf achten, ob die Heizung in den Nebenkosten enthalten ist oder nicht (je nach Heizungsart, siehe oben!), denn die Energiekosten für die Heizung machen meist den größten Anteil aus.

Die Kaution ist sozusagen das Pfand, das du dem Vermieter überlässt, solange du die Wohnung gemietet hast. Du erhälst es natürlich (inkl. Zinsen) zurück, wenn du das Mietobjekt unbeschädigt/mit angemessenen Verbrauchsspuren zurückgibst.

Es kann z.B. im Mietvertrag auch vereinbart werden, dass anstatt drei Kaltmieten Kaution auf einmal zu zahlen sind, in den ersten drei Monaten jeweils die normale Miete inkl Nebenkosten überwiesen werden und zusätzlich eine Kaltmiete pro Monat, die dann auf das Kautionskonto fließt. Darüber kann man sicherlich auch mit dem Vermieter verhandeln.

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