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Kostenträgerrechnung

Frage: Kostenträgerrechnung
(keine Antwort)


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Ich verstehe die Definitionen der Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung nicht ganz.

Ich habe es so verstanden:

1) Kzeitr: Kosten für alle Kostenträger innerhalb eines Zeitraums.
Also z.B. die Kosten für alle Leistungen, die ein Unternehmen anbietet (mögen das Toaster, Wasserkocher, etc. sein) innerhalb von 3 Monaten.

2) Kstückr: Kosten für NUR EINEN EINZIGEN Kostenträger. Also z.B. die Kosten für einen Toaster oder für eine andere Leistung

Bezogen auf die Kzeitr: Mir ist nicht ganz klar, ob mit Kostenträger mehrere Leistungen einer Art gemeint sind, also z.B. 10 Toaster. Oder ob mit Kostenträger mehrere Leistungen unterschiedlicher Art gemeint sind, also z.B. 10 Toaster und 12 Wasserkocher.

Bezogen auf die Kstückr: Ist hier wirklich nur von EINEM Kostenträger die Sprache, also z.B. NUR EIN EINZIGER Toaster?

Danke im Voraus.
Frage von mamfred | am 15.03.2012 - 18:30





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