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Ermittlung der Anschaffungskosten

Frage: Ermittlung der Anschaffungskosten
(6 Antworten)


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Hallo,

Mal angenommen ich möchte mir eine maschiene kaufen für 400.000 ¤.
Ich habe ein Nutzungsdauer 8 Jahren und einen Restwert von 30000 ¤. Ich möchte die Afa ausrechnen.

Wie mache ich das, nehme ich den Restwert dazu oder wie rechne ich das aus?
Frage von Liverpool16 | am 12.03.2012 - 19:04


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Antwort von Mathe3 | 12.03.2012 - 21:11
Kann
nicht so gut WiPo. Was bedeutet Afa?


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 12.03.2012 - 21:41
Anschaffungskosten sind in dem Fall deine 400 000¤. Schaue auch im HGB §255 Abs 1 nach.
mfg


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 12.03.2012 - 21:45
Upps, du wolltest ja die AfA ausrechnen, das ist Anschaffungskosten/Nutzungsdauer also 400000/8 = 50 000 pro Jahr an AfA.


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Antwort von Liverpool16 | 12.03.2012 - 22:19
Was ist mit dem Restwert ? Wir der nicht berücksichtigt ?


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Antwort von Freezy | 12.03.2012 - 23:39
Doch, von der kalkulatorischen Seite aus müsste der eigentlich mit berücksichtigt werden wenn ich mich nicht irre.
Welche Abschreibungsmethode wählst du denn?


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Antwort von Liverpool16 | 13.03.2012 - 07:52
Ja, die kalkulatorische, da ich eine kostenvergleichsrechnung durchführe

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