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Abschreibungen

Frage: Abschreibungen
(1 Antwort)


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Hallo,

wie errechnet man die Abschreibungen, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung stattgefunden hat
bzw.
was nimmt man nach einer außerplanmäßigen Abschreibung als Anschaffungskosten?

Ein Beispiel:
Anschaffungskosten einer Maschine 100.000¤
Nutzungsdauer 10Jahre
Maschine wird linear abgeschrieben.
Am Ende des 4. Jahres der Nutzung wird bekannt, dass die Maschine aufgrund der technischen Entwicklung nur noch 42.000¤ Wert ist.


Frage:
Wie hoch ist der jährliche Abschreibungsbetrag nach dem 4. Jahr und wie wird dieser gebucht?

Mein Lösungsvorschlag:
Formel zur Berechnung der Abschreibung:
AK oder HK / Nutzungsdauer

Jährliche Abschreibung: 100.000¤/10Jahre = 10.000¤
Abschreibungen für 4 Jahre: 10.000*4 = 40.000¤
-> 100.000 - 40.000 = 60.000¤
Eigentlich sollte die Maschine ab dem 4. Jahr 60.000¤ Wert sein.
Da aber eine außerplanmäßige Abschreibung stattfindet, sinkt der Wert der Maschine auf 42.000¤.
-> Differenz von 60.000 und 42.000 = 18.000¤

Ich würde nun entweder 42.000¤ als neue Anschaffungskosten nehmen oder 18.000¤ von den 100.000 abziehen und 82000¤ als Anschaffungskosten nehmen, sodass folgende Formeln zur Verfügung stehen:
1) 42.000/ 6 = 7000¤
2) 82.000/ 6 = 13666,67¤

Ich tendiere eigentlich zur 2. Variante, jedoch lässt das Ergebnis vlt daraufschließen, dass es ein falsches Ergebnis ist.

Buchungssatz:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
an Maschine

Bitte um HILFE.
DANKE!
Frage von mamfred | am 09.09.2013 - 08:42


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14
Antwort von Sandro971 (ehem. Mitglied) | 14.09.2013 - 20:46
Hallo,

wenn die außerplanmäßige Abschreibung zum 31.12.
erfolgt, dann nimmt man den Restwert der Maschine (60.000) und kürzt dieses Betrag um der außerplanmäßigen Abschreibung (18.000) somit beträgt der Restbuchwert der Maschine am 31.12. nur noch 42.000 statt 60.000.
Anschließend werden die 60.000 über die Restnutzungsdauer (6 Jahre) aufgeteilt. Das bedeutet die neue Afa (Abschreibung für Abnutzung) beträgt noch 4 Jahre lang 7.000.

Schönen Gruß

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