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Todesstrafe

Frage: Todesstrafe
(2 Antworten)


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Ist die Todesstrafe mit der Verfassung der USA vereinbar ?
Frage von nati-95 (ehem. Mitglied) | am 11.02.2012 - 15:14


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Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 11.02.2012 - 16:14
Aus Wikipedia:
1972 kam der Fall Furman gegen Georgia vor den Obersten Gerichtshof. Furman argumentierte,
die Todesstrafe werde willkürlich und je nach Laune verhängt und verletze den 8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewährt. ....
Die Richter gaben Furman schließlich Recht, dass die Todesstrafe grausam und ungewöhnlich sei und den 8. Zusatzartikel verletze. ....
Die Bundesstaaten überarbeiteten ihre Todesstrafengesetze, um Willkür bei der Verhängung eines Todesurteils auszuschließen. Es wurden Richtlinien festgelegt, die es einem Richter oder den Geschworenen ermöglichen, erschwerende oder strafmildernde Faktoren zu berücksichtigen.
..1976 wurde die Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt.

http://de.wikipedia.org/wiki/8._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten

Todesstrafe weltweit + USA:
http://www.holzi-freiburg.de/html/europa.html
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 11.02.2012 - 16:20
In der 8.Ergänzung der Verfassung (Amendment), die auf dem englischen Bill of Rights aus dem 17.Jahrhundert basiert, ist, wie cleosulz schon schreibt, die Toesstrafe eigentlich verboten.
Aber durch die 14.Ergänzung wurde festgelegt, dass eine Strafe:

Zitat:
The "essential predicate" is "that a punishment must not by its severity be degrading to human dignity," especially torture.
"A severe punishment that is obviously inflicted in wholly arbitrary fashion."
"A severe punishment that is clearly and totally rejected throughout society."
"A severe punishment that is patently unnecessary."


eine Strafe darf nicht: die menschliche Würde verletzen (z.B. durch Vierteilen u.ä.), sie darf nicht willkürlich sein (arbitrary), sie darf nicht von der Gesellschaft als abstossend empfunden werden und darf nicht "unneccessary" als unnötig sein.

Die Entscheidung der Durchführung der Todesstrafe unter berücksichtigung dieser Kriterien wurde den Bundesstaaten überlassen.

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