Menu schließen

Fußgängerampel: Bei Grün fast überfahren...

Frage: Fußgängerampel: Bei Grün fast überfahren...
(20 Antworten)


Autor
Beiträge 0
13
Hey leute..


was kann ich tun, wenn ich an der Fußgänger ampel fast überfahren werde aber das kennzeichen nicht merken konnte?

Eben an der Ampel hat jemand gebremst erst, so das man denkt man kann drüber gehen. und dann aber wieder aufs gas gegangen. nicht mal gebremst als sie dann bemerkt hat das ich da laufe.. hat mich fast am bein erwischt.. war zum glück nur der fuß und der is nur leicht geprellt wie ich das beurteilen kann...
Frage von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | am 20.01.2012 - 16:40


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Harry-Potter-94 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 16:44
also es kommt auf mehrere sachen drauf an:
1. war bei dir grün und beim autofahrer rot,
oder umgekehrt? oder war bei euch beiden grün, oder auch bei beiden rot?
2. musst du dir überlegen, ob deine verletzung so schlimm ist, dass da anzeige erstatten willst. oder auch einfach aus prinzip anzeige erstatten willst.


Autor
Beiträge 7242
45
Antwort von John_Connor | 20.01.2012 - 16:45
Wenn es ein seltenes Auto wäre (seltene Farbe?!), dann könnte man sicher was machen. So hat aber keine Anzeige gegen Unbekannt Sinn - finde ich.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 16:46
also hatten beide grün und an der ampel is halt so nen gelbes blinklicht.. so das ich eigentlich vorrang hatte..

aus prinzip würde ich schon weil die kreuzung verdammt gefährlich ist und mir das nicht zum ersten mal passiert ,.. nur das mich diesmal hat jemand erwischt hat..
problem dabei ist halt das ich nur den fahrzeugtyp weiß und den kreis auf den es zugelassen ist.. das is alles..


Autor
Beiträge 1243
13
Antwort von Waldfee1 | 20.01.2012 - 16:55
Dann bleibt dir wahrscheinlich nur eine Anzeige gegen unbekannt. Aber bringt dir das wirklich was? Denn deine Verletzung ist ja nun relativ gering.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 16:55
Die Anzeige kannst du dir sparen. Ausser wenn Kameras installiert wären, was an manchen Kreuzungen ja der Fall sein soll.


Autor
Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 20.01.2012 - 16:57
Zeugen gibt es auch keine, oder?


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 16:58
kameras weiß ich nicht.. gibt halt sensoren oben die die schaltung regeln...


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 17:00
nen ganzen haufen autofahrer die da langebrettert sind.. aber ich bezweifel das einer von denen sich das kennzeichen gemerkt und eigenständig zu polizei gehen wird...

sry wegen doppelpost ;)


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 20.01.2012 - 17:03
Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall machen, du bist ja anscheinend verletzt. Du weisst ja noch nicht, ob du nicht doch noch zum Arzt gehen musst, sollten die Schmerzen stärker werden oder nicht aufhören. Eine Anzeige gegen Unbekannt zusammen mit der Automarke, der Farbe des Wagens und einem Teil des Kennzeichens ist schon etwas... Meist sind solche "Rotsünder" Wiederholungstäter auf Strecken, die sie täglich fahren. Schau einmal, ob du das Fahrzeug nicht noch einmal siehst. Wenn du eine Anzeige erstattet hast, kannst du dann die fehlenden Angaben noch nachliefern...
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 20.01.2012 - 17:04
Hm...ja, ist doof gelaufen..
Ist halt n komisches Volk - die Autofahrer.


Autor
Beiträge 7242
45
Antwort von John_Connor | 20.01.2012 - 17:19
Zitat:
Schau einmal, ob du das Fahrzeug nicht noch einmal siehst.


Ohne bestimmte Erkennungsmerkmale oder ohne die Frau am Steuer erkannt zu haben, würde das leider kein verwertbarer Beweis sein.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Harry-Potter-94 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 17:26
okay, also wenn ihr beide grün hattet, dann trägst du schonmal gar keine schuld. also auf der einen seite wäre eine anzeige gegen unbekannt natürlich nicht so hilfreich, weil den fahrer werden sie dann höchst wahrscheinlich eh nciht kriegen.
wenn du aber schonmal weißt, was das für ein fahrzeug war, und welches kreis-kennzeichen es hatte, dann wäre das ,wie schonmal erwähnt wurde ,ein guter anfang.
und vor allem weißt du ja nicht, wie sich deine verletzung noch entwickelt.
also wenn es kein allzu großer aufwand für dich ist, dann mache eine anzeige erstmal gegen unbekannt und nenne aber alles was du weißt. auch wenn du die person gesehen haben solltest, die im auto saß...
das traurige ist wirklich mittlerweile das oftmals erst etwas passieren muss (also unfall), bevor solche bescheuerten autofahrer überhauptmal von der polizei gefunden werden. -.-


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 18:20
wenn deine verletzung es wert ist anzeige zu erstatten, sollte sie es auch wert sein, dass du zum arzt gehst. denn angenommen man findet den fahrer, wie willst du in 4 wochen beweisen, dass du wirklich einen schaden hattest? ist außerdem wichtig für evtl versicherungsansprüche etc.

übrigens: anzeige kann man auch online erstatten, wenn dir der weg zu weit ist.

ich würde auch anzeige erstatten, einfach aus prinzip!


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von wuseldusel7 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 18:48
Zitat:
ich würde auch anzeige erstatten, einfach aus prinzip!


Kostet den Staat, und schlussendlich dich, doch nur unsinnig Geld


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 20.01.2012 - 19:59
Nein, da stimme ich nicht zu. Auf diese Weise kann man auch zu Geld kommen, das einem eigentlich auch zusteht für Arzt, Behandlungskosten, Arbeitsausfall, etc. Denn das hat der Unfallverursacher, sprich der "Schuldige", zu bezahlen. Also lassen wir die Polizei/ den Staat, den Schuldigen finden!
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von wuseldusel7 (ehem. Mitglied) | 20.01.2012 - 20:21
Zitat:
war zum glück nur der fuß und der is nur leicht geprellt wie ich das beurteilen kann...


Normalerweise ist man in unseren Breitengraden sowieso versichert. Also fällt der Arzt mal aus. Zudem ist man bei Arbeitsausfall auch versichert - kenne niemand der nicht ist.

Das Problem ist ja, dass die Polizei den Schuldigen nicht finden wird, aber die Polizisten trotzdem bezahlt werden müssen.


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 20.01.2012 - 20:28
Zum Glück haben wir keine Erfolgsprämie bei der Polizei! Aber ich will meine obligatorische Versicherung auch nicht beanspruchen, wenn eigentlich ein anderer bezahlen müsste.
Und ob man den Schuldigen wirklich nicht findet, das überlassen wir einmal Kommissar Zufall. Der kann aber nur arbeiten, wenn er die nötigen Informationen bekommt.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 20.01.2012 - 22:42
Gute Besserung wünsche ich dir! Und solche Deppen haben haltn Führerschein :(


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 21.01.2012 - 02:15
okee dankee euch (:

werde wohl erst mal zum artz gehen morgen und schauen lassen obs wirklich nur geprellt ist.. da ich aber schon öffter mal den fuß geprellt hatte sollte es eig nix schlimmeres sein..
zumal es nicht angeschwollen ist oder ähnliches..


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 21.01.2012 - 12:35
Zitat:
wenn deine verletzung es wert ist anzeige zu erstatten, sollte sie es auch wert sein, dass du zum arzt gehst. denn angenommen man findet den fahrer, wie willst du in 4 wochen beweisen, dass du wirklich einen schaden hattest? ist außerdem wichtig für evtl versicherungsansprüche etc.
Ganz richtig! Dein erster Weg sollte wirklich der zum Arzt sein und zwar so bald wie möglich, damit du etwas in der Hand hast für die Versicherungen. Die unterstellen einem nämlich gerne mal sich etwas ausgedacht zu haben. Anzeige gegen unbekannt würde ich aus diesen Gründen auch schalten.

Als ich letztes Jahr von dem füherlosen Auto eines Freundes überfahren wurde bin ich auch zum Arzt gegangen, habe aber keine Anzeige erstattet, aus eben genanntem Grund. Er hat von sich aus angeboten mit seiner Versicherung zu sprechen, welche mir dann ein großzügiges Schmerzensgeld angeboten hat, bei dessen Annahme ich aber auf weitere Ansprüche der Versicherung gegenüber verzichtet habe. War ja keine schlimme Verletzung, aber ich kämpfe jetzt, 6 Monate später, immer noch damit, obwohl es ja angeblich nur eine Quetschung, Prellung, Weichteilverletzung war. Es kann immer noch was nachkommen, also lass dich nicht verarschen und bestehe auf deine Rechte, wenn es so weit kommen sollte.

Viel Erfolg und Gute Besserung!

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Laberecke-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Laberecke
ÄHNLICHE FRAGEN: