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ist es eigentlich erlaubt einem betrunkenen alk zu verkaufen

Frage: ist es eigentlich erlaubt einem betrunkenen alk zu verkaufen
(1 Antwort)

 
erinner mich gerade an meinen 18.
zurück, und da fiel mir ein in welchem zustand mir die verkäuferin noch mehrere flaschen wodka und anderen alkohol verkauft hat. da ich an diesem tag mehrere male im gleichen laden war hatte sie meinen perso ja schon gesehen (und mir auch gratuliert) und meinen allmälichen verfall und meine immer niedrig werdendere hemmschwelle teilweise miterlebt. da ich der einzigste war der über 18. bzw. gerade 18. war haben mich die anderen, die noch nicht ganz so stark angetrunken waren, auch immer mitgeschleppt (am ende im wahrsten sinne des wortes) da mit sie den "harten stoff" bekommen konnten, aber am ende war ich wirklich so voll das ich nichtmal mehr alleine gehen konnte, und in den laden schon fast hineingetragen wurde, aber die verkäuferin gab mir ohne zu fragen einen kasten bier und mehrere flaschen wodka, welches natürlich alles inklusive mir von meinen freunden abtransportiert wurde, welche mir auch ein bischen beim bezahlen zu handgingen, es war also sehr gut ersichtlich das der alkohol nicht nur für mich gedacht war sondern eher für meine minderjährigen freunde, wer verantwortsbewusst war es von der verkäuferin sicherlich nicht, aber ist es legal harten alkohol zu verkaufen, wenn man weiß, dass von diesem alkohol der großteil an minderjährige geht (ich war schließlich nur theoretisch der volljährige käufer, bezahlt und abtransportiert wurde er ja von minderjährigen).
ich weiß nicht, aber ich muß schon sagen es ging ziemlich liberal zu in diesem laden und auf meiner feier.
wenn ich ein motto für meinen 18. gehabt hätte würde dieses wohl heißen: alkohol verbindet.
GAST stellte diese Frage am 06.11.2011 - 19:32


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 06.11.2011 - 19:37
Der kaufvertrag für den alkohol kam mit dir zustande. somit hat die verkäuferin keinem minderjährigen alkohol verkauft.
du bist derjenige,
der sich theoretisch strafbar gemacht hat, weil du als volljähriger alkohol and minderjährige abgegeben hast.
die tatsache dass du betrunken warst, wäre für die verkäuferin ein legitimer grund gewesen, dir nichts mehr zu verkaufen. sie hätte also den verkauf verweigern können. aber richtig strafbargemacht hat sie sich nicht denke ich. sowas ist glaub ich eher eine sache der vernunft, verboten ist es nicht direkt soweit ich weiß.

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