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widerrufsrecht

Frage: widerrufsrecht
(14 Antworten)

 
hallo. hab mal ne frage. habe nen artikel bestellt. lieferzeit war 4-6 wochen. hätte mir prima gepasst, weil da neues geld kommt.

Jetzt kommt raus: der artikel kommt morgen Oo
So. Wollte jetzt fragen. auf der page steht: Widerrufsrecht innerhalb von 2 wochen durch rücksendung ohne angabe von gründen.

1. Kann ich es dem fahrer wieder mitgeben?
2. Kann ich dannach beim versandthaus wieder das selbe verschicken oder fühlen die sich verarscht?
GAST stellte diese Frage am 13.09.2011 - 16:49


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 13.09.2011 - 17:16
Musst du die rechnung denn sofort bezahlen?

Normal kannst du das dem nicht einfach mitgeben..
Da ist im paket ein rücklieferschein drin,drin klebst du auf und meistens ist noch ein zettel drin wo man nen grund angeben kann..da nimmste einfach sonstiges..
Meistens muss die rechnung aber eh nicht gleich zahlen,schau doch mal nach was da steht auf der rechnung..

Das mit dem zurückschicken gilt nur sicher,wenn du in nem onlineshop eingekauft hast.. Bei privatverkäufen gilt das nicht unbedingt..
Da könntest du den verkäufer anrufen und fragen,ob du mit der rechnung noch bisschen warten kannst,bis das geld da ist..

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 17:20
Ist onlineshop. nicht privat. rücksendung tragen die, weil es ein 2mx90 bett ist. paketunfähig also.

meine frage ist nur, kann man dort erneut den artikel bestelln oder muss ich mich nach was anderem umsehen?


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 13.09.2011 - 17:24
Normal kannste schon nochmal das bestellen..
Aber ich kenns auch so,dass die rechnung in nem bestimmten zeitraum bezahlt werden muss..
Schau mal auf der onlineseite was da steht zum thema rücksendung,wenn nix explizites dort steht,machste das paket mal auf und suchst den rücksendeschein oder schaust mal auf die rechnung bis wann die bezahlt werden muss..

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 17:26
ne ja. da kommt ne rechnung mit. die wollen innerhalb von 10 tagen das geld. geht aber nicht. widderufsrecht steht: rücksendung ohne gründen.


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Antwort von glubber202 | 13.09.2011 - 17:27
Du kannst den Artikel dort erneut bestellen.
letztlich steht es dem "Shop" allerdings zu sich auszusuchen mit wem er Verträge abschließen will.

Der einfachste, wenn auch für dich nicht angenehmste, weg wäre es bei dem Unternehmen anzurufen und eine Stundung des Kaufpreises zu erfragen ?
Schildere ihnen doch dein Problem.

Ansonsten muss das Unternehmen schreiben bis wann du den Betrag überweisen musst.
Je nachdem sind das auch nochmals 2 Wochen.
Nach diesen 2 Wochen wird das Unternehmen mahnen, auch danach muss dir eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verbleiben.


Alles in allem sehe ich kein großes Problem.

Allenfalls eines :

Man kann nichts kaufen, für das man kein Geld hat.
Einfachste Regel in unserem wunderbaren System ;-)

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 17:31
ja klar mit dem geld :P aber da stand lieferzeit bei vorbestellung! 4-6 wochen. wir haben nicht vorbestellt. Die rechnung wird über BillSafe (partner) abgewickelt. die geben bis nächste woche zeit :p


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Antwort von glubber202 | 13.09.2011 - 17:34
Dann müsste das Unternehmen nicht mahnen.

Wird es aber wohl tun, da der Klageweg immer mit unnötigen Kosten verbunden ist.

bleibt trotzdem die Möglichkeit jedem die Kosten zu ersparen und nachzufragen was man da regeln könnte. Da sitzen ja Menschen, die da arbeiten und sich mit sowas befassen, vll fällt ihnen eine Lösung ein.

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 17:35
jo bei billsafe habe ich schon angerufen. die frist wird nicht verschoben oder verlängert. bleibt halt nur der widerruf.

die hauptfrage ist jetzt. ob sie sich zu verarscht vorkommen, wenn wir es dannach nochmal bestellen :s


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Antwort von glubber202 | 13.09.2011 - 17:40
nundenn.

ich würde mir verarscht vorkommen und den erneuten KV nicht schließen.

ist es nicht billiger sich das Geld schlicht zu leihen ?
Versandkosten sind doch auch zu zahlen, oder ?

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 17:42
ne laut widerrufsrecht muss der unternehmer die kosten tragen, wenn das objekt nicht paketfähig ist.


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Antwort von glubber202 | 13.09.2011 - 17:46
keine nette Nummer.

ist eigentlich eine Verletzung deiner vertraglichen Pflichten.

aber es könnte so, wie eine andere Userin das schon vorgeschlagen hat durchaus funktionieren.

Und der erneute Vertragsschluss, wie gesagt, ich würde es nicht machen.

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 17:52
naja die stellen ja das recht zur verfügung. und wenn ich es defakto diesen monat nicht haben will, muss ich das nicht behalten. ob ich mir jetzt wo anders was suchen muss, bleibt ja denen überlassen ;)


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Antwort von glubber202 | 13.09.2011 - 17:59
Rechte werden dir nicht "zur Verfügung gestellt"
wenn sie es nicht müssten, würden sie es nicht tun.

das ist eine Idee des Staates, da er den redlichen Verbraucher hier für Schutzwürdig hält.

da du keinen Liefertermin mit dem Unternehmen vereinbart hast, was sicherlich auch möglich gewesen wäre, hast du damit zugestimmt, dass das Bett gesendet wird, wenn sie es haben.

damit bist du nicht redlich, wenn du das zurückschickst und so "tust als ob" du schutzwürdig wärest.



von daher ...

ist ja auch egal, ich glaube es ist geklärt :-)
wahrscheinlich ahst du sogar Glück und der Shop hat ein automatisiertes Bestellannahmegedöns und du bekommst dein Bett ;-)

 
Antwort von GAST | 13.09.2011 - 18:22
vll bin ich ja falsch informiert. aber ich glaube man kann sich als verkäufer vom recht distanzieren :s.
aber wie gesagt. ist geklärt und die und wir tun uns keinen schaden

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