Menu schließen

Funktion von Arbeitszeiten

Frage: Funktion von Arbeitszeiten
(14 Antworten)


Autor
Beiträge 219
0
Hallo,

ich mache über die "Arbeitszeitmodelle" ein Referat und habe ein paar Fragen:

1.Teilzeitarbeit:

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man mit dem Arbeitgeber eine Mindensstunden absprechen bsp: 30 Std.
Mann kann die Arbeit dann flexibel gestalten und mann kann Arbeiten wann man will, nur mann muss in der Woche die 30 std abgearbeitet haben.

Ist die Beschreibung so korrent?
Oder wird Anfang und Ende der Arbeitszeit festgelegt und ich kann dann die Stunden über die Tage verteilen (z.b Montag 7 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag, 7 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch 7 Uhr bis 13 Uhr usw)?
Wenn nein, bitte um erklärung.


2.Gleitzeit:

Wenn ich richtig verstanden habe, kann man die Arbeitsstunden pro Woche und Anfang und Ende der Arbeit frei auswählen. Aber gibt es dort keine Mindesstundenanzahl?

Ist es so korrent?
Bitte um erklärung


3.Telearbeit / Home Office:

erklärt sich von selbst.



4. Lebensarbeitskonto / Langzeitarbeitskonto

Unternehmern bestimmt eine Gesamtlebensarbeitszeit, die Arbeitnehmer flexibel ableiten muss. D.H mann hat z.b 10000 Gesamtlebensarbeitstunde und muss die dann ableisten.

Ist das so korrekt?


5. Nacht-/Schichtarbeit

Schichtarbeit ist zeitlich unterschiedlich. Nachtabeit ist gereglet von 23.00 Uhr bis 6. Uhr. Wenn der Arbeitnehmer in diesem Zeitfenster 2 std arbeitet, gilt seine Arbeit als Nachtschichtarbeit.

Ist das so Korrekt?
kann mir jemand bitte Schichtarbeit ausführlicher erklären?

6. Job-Sharing

Mann kann mit dem Kollegen im selben Betrieb die Plätze tauschen, nach Absprache.

ISt das so korrekt?

7. Minijob
Darf die 400 ¤ grenze im Monat nicht überschreiten. Ist eine Möglichkeit nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben zurückzufinden.
Und wenn man eine kurzfristigen Minijob hat, darf er nur 2 Monate dauern, oder 50 Kalendertage im Jahr. Aber bei dieser Methode kann man mehr als 400 ¤ im Monat verdienen.

Ist das korrekt?




Da Ihr mir dabei Hilft, möchte ich eine Belohung stellen. (pro Antwort 20 Credits, kann auch mehr sein:) )
Ihr müsst nicht alle Fragen beantwort, nur die Ihr könnt und wenn ihr Lust : ) dafür habt.

Danke
Frage von Liverpool16 | am 27.08.2011 - 14:53


Autor
Beiträge 1243
13
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 15:14
1. Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeitet als ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer.(vgl.de.wikipedia.org/wiki/Teilzeitarbeit)

Beginn und Ende der AZ unterliegen dem BVerfG
(de.wikipedia.org/ wiki/Flexible_Arbeitszeit)

2. da solltest du erstmal klären, was Rahmen- und Kernarbeitszeit sowie Arbeitszeitkonto ist und dann kannst du darüber referieren, ob man die Arbeitsstunden pro Woche und Anfang und Ende der Arbeit frei auswählen kann. Zum Teil gibt es auch Gleitzeitvereinbarungen, über den Beginn/Ende der AZ

4. Ist soweit korrekt, aber vgl. dazu www.arbeit.nrw.de/.../az_grundformen_arbeitszeitgestaltung-14

5.Schichtarbeit
de.wikipedia.org/wiki/Schichtarbeit und www.schichtarbeit.net/

6. Job-Sharing bedeutet nicht Arbeitsplätze tauschen, sondern mit noch einem/mehreren Kollegen den Arbeitsplatz teilen. Also d.h. bei einem Vollzeitjob z.B. Der eine Kollege kommt nur früh/vormittags von 7.00 - 12.00 Uhr und der andere Kollege nachmittags von 12.00 - 17.00 Uhr.


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 27.08.2011 - 15:20
Teilzeit
http://www.zeitzeichen-rlp.de/arbeitszeit/modelle/teilzeit/

Teilzeit sind alle Arbeitszeitmodelle die nicht Vollzeit sind.
Die regelmäßige Arbeitszeit ist kürzer als bei vergleichbarer Vollzeitbeschäftigung.
Wer nur eine Stunde weniger arbeitet als die tariflich
vereinbarte Wochenarbeitszeit, ist teilzeitbeschäftigt.

Vollzeit sind z. B. 1/1 AKA z.B. 42 Stunden
Teilzeit halbtags wären also 0,5 AKA = 21 Stunden
Teilzeit 3/4 wären also 0,75 AKA = 31,5 Stunden

Es gibt aber auch Teilzeitverträge mit 10 Wochenstunden.

Also pauschalieren kannst du das nicht.

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man mit dem Arbeitgeber eine Mindensstunden absprechen...


Das würde ich eher mit:

Die wöchentliche Arbeitszeit kann individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Wer nicht Vollzeit arbeitet, arbeitet Teilzeit, unabhänig wie viele Stunden er wöchentlich arbeitet.

Diese wöchentliche Arbeitszeit kann in verschiedenen Zeitmodellen wieder "abgearbeitet" werden:
z. B. in verschiedenen Wochenarbeitszeitmodellen.

Beispiel halbtags, 20 Stunden/Woche:

Bei 5 Tagewoche: täglich 4 Stunden
a) bei fester Arbeitszeit: täglich zu den vorgegebenen Stunden, Beispiel: 8.00 - 12.00 Uhr oder 9.00 bis 13.00 Uhr oder 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr usw.

Es gibt Beschäftigte, deren Arbeitszeit täglich weniger als 8 oder 4 Stunden beträgt, andere arbeiten nur an bestimmten Wochentagen.



http://de.wikipedia.org/wiki/Flexible_Arbeitszeit

Hier findest du auch eine Erklärung / Möglichkeit wie z. B. in der öffentlichen Verwaltung flexibel gearbeitet werden kann:

http://www.aschaffenburg.de/upl_files/b/be/195_audit_Flexible_Arbeitszeit.pdf
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 15:43
Job-Sharing wird hier gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatzteilung

Es gibt auch hier viele Modelle.
Ich teile mir einen Arbeitsplatz mit einer Kollegin, wobei wir unsere Arbeitszeit eigenverantwortlich planen können.
In der Regel arbeitet jede 3 Tage in der Woche insgesamt 20 Stunden, wobei wir an einem Tag in der Woche uns sehen (Besprechungstag, i.d.R. mittwochs).
Falls im Betrieb erforderlich (z.B. bei Fortbildungsmaßnahmen) oder im persönlichen Umfeld (z. B. Arzttermin, Urlaubsplanung => verlängertes Wochenende ohne Inanspruchnahme von Erholungsurlaub usw.)- können Arbeitstage getauscht werden.

Vertraglich haben wir jedoch eine 5-Tagewoche. Die Fehltage wird als Gleitzeit im Arbeitszeitmodell gerechnet.
Dies hat den Vorteil, dass z. B. gesetzliche Feiertage für beide Arbeitnehmer entsprechend auf die Arbeitszeit angerechnet werden (z.B. Pfingsmontag, Ostermontag) und nicht nur für die Kollegin, die normalerweise am Montag arbeitet.
Der Nachteil ist jedoch, wenn die Kollegin, die normalerweise von Mittwoch-Freitag arbeitet, am Montag oder Dienstag krank ist, ihre Wochenarbeitszeit gleich bleibt (oder sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes beibringt = dann wird pro Krankheitstag die Wochenarbeitszeit um 1/5 gekürzt).

Dies haben wir jedoch in Kauf genommen, da die Flexibilität der Arbeitszeitregelung untereinander uns als sehr wertvoll erscheint.
Diese Art der Arbeitszeitregelung eignet sich nur bei sehr flexiblen Arbeitnehmern und wenn die Arbeitnehmer sich aufeinander verlassen können/vertragen.

Die einzige Vorgabe des Arbeitgebers war:
Der Arbeitsplatz muss an jedem Arbeitstag der Woche mit mindestens einer Teilzeitkraft (4 Stunden, i.d.R. aber mindestens vormittags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr) besetzt sein.

Außerdem muss während der Urlaubszeit eine Vertretung an mindestens 4 Arbeitstagen pro Woche gewährleistet sein.
Die Kollegin hat derzeit Urlaub. Da arbeite ich jetzt 4 x pro Woche (weniger Stunden pro Tag als bei einer 3-Tagewoche) und evtl. Mehrarbeitszeit, die sich anhäuft, bummele ich dann nach ihrem Urlaub wieder von meiner Arbeitszeit ab.

Echt flexibel!

Da ist alles drin:
Job-Sharing, Teilzeit, gleitende Arbeitszeit, Mehrarbeit.
Und wenn meine Kinder krank sind, kann ich sogar einen Teil der Arbeit von daheim aus erledigen (Telearbeit).


Autor
Beiträge 219
0
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 16:42
Kann mir jemand Lebensarbeitskonto / Langzeitarbeitskonto ausführlich erklären?

Ist schon etwas kompliziert.


Autor
Beiträge 1243
13
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 16:51
Hier wird Guthaben über einen längeren Zeitraum angespart(mindestens über ein Jahr), und mittel- bis langfristig durch spezielle Verwendungszwecke bei fortlaufendem Entgelt wieder ausgeglichen. Die Begriffe Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten werden oft synonym verwendet.
Dabei sollen Langzeitkonten die Arbeitszeit innerhalb des gesamten Erwerbslebens flexibilisieren, während Lebensarbeitszeitkonten fast ausschließlich auf eine Verkürzung der Arbeitszeit bis zum Ruhestand ausgerichtet sind.
(www.arbeit.nrw.de/.../az_grundformen_arbeitszeitgestaltung, Langzeitsarbeitskonto-14_langzeitkonto.pdf)

 
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 17:14
Grundsätzlich bieten flexible Arbeitszeiten drei mögliche Ausgestaltungsformen:

Auf Gleitzeitkonten werden Überstunden zum Abfeiern auf die nächsten Monate verschoben.


Auf Lebensarbeitszeitkonten hingegen wird Arbeitszeit für den Vorruhestand gesammelt.


Auf Langzeitarbeitskonten fließt außer Geld auch Zeit. Beides kann für eine Auszeit oder einen vorgezogenen Ruhestand genutzt werden.

Beispiel: Sabbatjahr

Zusätzliche Arbeitszeit wird nicht als Überstunde mit entsprechendem Zuschlag und Steuer- und Sozialabgabenbelastung vergütet, sondern für eine spätere Freistellungsphase angespart.
Die Möglichkeit der Beschäftigten, Ihre Arbeitszeit anzusparen und sich so
nennenswerte Freizeitphasen bei vollem Lohnausgleich zu erarbeiten, steigert
die Attraktivität der Einrichtung und schafft dem Beschäftigten einen Anreiz
dafür, bei dem Arbeitgeber zu bleiben.

Der/die MitarbeiterIn spart auf dem eigens eingerichteten Langzeitarbeitskonto
Guthaben in Form von Arbeitszeit oder von Vergütungsbestandteilen an, das entweder
während oder am Ende des Erwerbslebens beansprucht werden kann.
Erst zum Zeitpunkt der Guthabenentnahme und nicht bereits zum Zeitpunkt des
Ansparens werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
Die Langzeitarbeitskontenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und MitarbeiterIn
enthält Regelungen darüber, mit wie viel zusätzlich erbrachter Arbeitszeit in welchem
Zeitraum konkret das Zeitwertkonto gespeist werden kann.

Das übliche Arbeitszeitkonto wird durch die Einrichtung eines Zeitwertkontos nicht berührt.

Beide Konten bestehen nebeneinander. Zwischen ihnen findet ein Austausch
unter Berücksichtigung der Langzeitarbeitskontenabsprache statt.

Außerdem muss die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung der Konten beachtet werden.

Zitat:
Kurzzeitarbeitskonten sehen über einen Zeitraum
von beispielsweise 3 Monaten einen kurzfristigen
Freizeitausgleich vor und ähneln damit
einem Bankgirokonto, auf dem die Abweichungen
der tatsächlich geleisteten von der vertraglich
zu leistenden Arbeitszeit verbucht werden.
Der/die MitarbeiterIn verteilt innerhalb der festgelegten
Zeitspanne die Arbeitszeit so, dass
Mehrarbeitsguthaben innerhalb des vorgegebenen
Zeitrahmens durch Freizeit abgebaut werden.


Zitat:
Das Langzeitarbeitskonto ist ein Mitarbeiterkonto,
auf dem die über die vertraglich vereinbarte
Arbeitszeit hinausgehenden Stunden festgehalten
werden. Im Unterschied zum
Kurzzeitkonto (Girokonto), das im Regelfall aufgrund
tarifvertraglicher Bestimmungen fortlaufend
ausgeglichen werden muss, kann auf das
Langzeitarbeitskonto wie auf einem Sparbuch
„Zeit“ eingezahlt werden.



Zitat:
Im Gegensatz zu Jahresarbeitszeitkonten, die jährlich ausgeglichen werden
müssen, bezwecken Langzeitarbeitskonten
nicht die Verwaltung von Plus- und Minusstunden,
sondern das Ansparen von Zeitwerten und
führen in der Regel nur zu Guthaben. Deshalb
eignen sich Langzeitarbeitskonten nicht für die
tägliche Plus- und Minusstundenverwaltung,
sondern sollten als zukunftsbezogenes Instrument
im Sinne einer „Zeitbudgetvereinbarung“
eingerichtet werden.

Die angesparten Zeitguthaben ermöglichen
dem/der MitarbeiterIn vorübergehende Reduzierungen
der Arbeitszeit zum Beispiel zur Kinderbetreuung
oder zur Versorgung pflegebedürftiger
Verwandter. Zeitguthaben lassen sich für
mehrmonatige, sozial abgesicherte Freizeitblöcke
mit beliebigen Verwendungsmöglichkeiten
für Weiterbildung und Weiterentwicklung
(sog. Sabbatjahr) oder zu Erholungszwecken
nutzen.
Auch ein gleitender oder vorgezogener Übergang
in den Ruhestand über die Altersteilzeit
hinaus kann ermöglicht werden.


Langzeitarbeitskonto (mit Ausgleichszeitraum)

+ Lebensarbeitszeitkonto (Ausgleich erst am Ende des Berufslebens


Beides sind:

Längerfristige Arbeitsfreistellungen:
• Weiterbildungszeiten
• Verkürzung der Lebensarbeitszeit
• Freistellung für Familienzeiten
(Familie und Beruf)


Autor
Beiträge 219
0
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 17:36
Danke für die vielen Erkärungen, aber könnte jemand mit mit dem Langzeitkoten mal mit seiner eigenen Sprache erklären?

Ihr müsst zugeben, dass diese eine komplizierte Sache ist :(.


Danke


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 27.08.2011 - 17:40
Lebensarbeitszeitkonten:
Arbeitszeit wird angespart mit dem Ziel, dass sich die Lebensarbeitszeit letztendlich verkürzt.
Der AN hört früher mit der Arbeit auf, erhält aber nach wie vor vom AG sein Lohn/Gehalt ausbezahlt ---- eben bis zum Eintritt des Ruhestandes.

Die angesparte Arbeitszeit des Arbeitnehmers wird zu einem späteren Zeitpunkt, als sie angefallen ist, vom Arbeitgeber vergütet.

Dafür muss es eine Insolvenzabsicherung geben.


Langzeitsarbeitskonten:
Da kann man Arbeitszeit ansparen, um z. B. ein Jahr lang "auszusteigen", während der Lohn weiter läuft.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 219
0
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 22:07
Wow, vielen Dank. Besser kannman das nicht erklären.

Kannst du mir noch Sabbatical erklären? Wäre echt eine gute Hilfe von dir.

 
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 22:19
Sicher kann dir hier auch noch jemand "Sabbatical" erklären, aber wäre es nicht besser, wenn du auch mal etwas Eigenleistung bringst.


Autor
Beiträge 219
0
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 22:37
Ja, hast recht mit der Eigenleistung.

Ok ich habe jetzt mal Sabbatical durchgelesen. Dort steht, dass man wie bei Langzeitarbeitkonten, die "Überstunden" bzw Stunden ansparen kann und dann sie in Form von "Urlaub".

Aber das ist doch dann wir das Arbeitzeitmodell "Langzeitarbeitskonten. Was ist dann der Unterschied?
Gibt es überhaupt einen Unterschied, weil es das selbe ist.


Autor
Beiträge 1243
13
Antwort von Waldfee1 | 28.08.2011 - 15:21
schau mal hier:
http://www.referate10.com/referate/Wirtschaft/4/Referat-Teilzeitarbeit-und-Flexibilisierung-der-Arbeitszeit---Chancen-und-Risiken-reon.php

Vielleicht gibst ja hier noch etwas, was du in deinem Referat noch nicht aufgegriffen hast

 
Antwort von ANONYM | 28.08.2011 - 22:19
Zitat:
Da Ihr mir dabei Hilft, möchte ich eine Belohung stellen. (pro Antwort 20 Credits, kann auch mehr sein:) )
Ihr müsst nicht alle Fragen beantwort, nur die Ihr könnt und wenn ihr Lust : ) dafür habt.


Du denkst an die Belohnung, die du ausgesetzt hast?


Autor
Beiträge 219
0
Antwort von Liverpool16 | 28.08.2011 - 22:57
sry, bin schon dran, aber wie kann ich nochmal die credits weitergeben?

Verstoß melden Thread ist gesperrt
Hast Du eine eigene Frage an unsere Wirtschaft & Recht-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Wirtschaft & Recht
ÄHNLICHE FRAGEN: