Funktion von Arbeitszeiten
Frage: Funktion von Arbeitszeiten(14 Antworten)
Hallo, ich mache über die "Arbeitszeitmodelle" ein Referat und habe ein paar Fragen: 1.Teilzeitarbeit: Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man mit dem Arbeitgeber eine Mindensstunden absprechen bsp: 30 Std. Ist die Beschreibung so korrent? Oder wird Anfang und Ende der Arbeitszeit festgelegt und ich kann dann die Stunden über die Tage verteilen (z.b Montag 7 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag, 7 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch 7 Uhr bis 13 Uhr usw)? Wenn nein, bitte um erklärung. 2.Gleitzeit: Wenn ich richtig verstanden habe, kann man die Arbeitsstunden pro Woche und Anfang und Ende der Arbeit frei auswählen. Aber gibt es dort keine Mindesstundenanzahl? Ist es so korrent? Bitte um erklärung 3.Telearbeit / Home Office: erklärt sich von selbst. 4. Lebensarbeitskonto / Langzeitarbeitskonto Unternehmern bestimmt eine Gesamtlebensarbeitszeit, die Arbeitnehmer flexibel ableiten muss. D.H mann hat z.b 10000 Gesamtlebensarbeitstunde und muss die dann ableisten. Ist das so korrekt? 5. Nacht-/Schichtarbeit Schichtarbeit ist zeitlich unterschiedlich. Nachtabeit ist gereglet von 23.00 Uhr bis 6. Uhr. Wenn der Arbeitnehmer in diesem Zeitfenster 2 std arbeitet, gilt seine Arbeit als Nachtschichtarbeit. Ist das so Korrekt? kann mir jemand bitte Schichtarbeit ausführlicher erklären? 6. Job-Sharing Mann kann mit dem Kollegen im selben Betrieb die Plätze tauschen, nach Absprache. ISt das so korrekt? 7. Minijob Darf die 400 ¤ grenze im Monat nicht überschreiten. Ist eine Möglichkeit nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Und wenn man eine kurzfristigen Minijob hat, darf er nur 2 Monate dauern, oder 50 Kalendertage im Jahr. Aber bei dieser Methode kann man mehr als 400 ¤ im Monat verdienen. Ist das korrekt? Da Ihr mir dabei Hilft, möchte ich eine Belohung stellen. (pro Antwort 20 Credits, kann auch mehr sein:) ) Ihr müsst nicht alle Fragen beantwort, nur die Ihr könnt und wenn ihr Lust : ) dafür habt. Danke |
Frage von Liverpool16 | am 27.08.2011 - 14:53 |
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 15:14 |
1. Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeitet als ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer.(vgl.de.wikipedia.org/wiki/Teilzeitarbeit) (de.wikipedia.org/ wiki/Flexible_Arbeitszeit) 2. da solltest du erstmal klären, was Rahmen- und Kernarbeitszeit sowie Arbeitszeitkonto ist und dann kannst du darüber referieren, ob man die Arbeitsstunden pro Woche und Anfang und Ende der Arbeit frei auswählen kann. Zum Teil gibt es auch Gleitzeitvereinbarungen, über den Beginn/Ende der AZ 4. Ist soweit korrekt, aber vgl. dazu www.arbeit.nrw.de/.../az_grundformen_arbeitszeitgestaltung-14 5.Schichtarbeit de.wikipedia.org/wiki/Schichtarbeit und www.schichtarbeit.net/ 6. Job-Sharing bedeutet nicht Arbeitsplätze tauschen, sondern mit noch einem/mehreren Kollegen den Arbeitsplatz teilen. Also d.h. bei einem Vollzeitjob z.B. Der eine Kollege kommt nur früh/vormittags von 7.00 - 12.00 Uhr und der andere Kollege nachmittags von 12.00 - 17.00 Uhr. |
Antwort von cleosulz | 27.08.2011 - 15:20 |
Teilzeit http://www.zeitzeichen-rlp.de/arbeitszeit/modelle/teilzeit/ Teilzeit sind alle Arbeitszeitmodelle die nicht Vollzeit sind. Die regelmäßige Arbeitszeit ist kürzer als bei vergleichbarer Vollzeitbeschäftigung. Wer nur eine Stunde weniger arbeitet als die tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit, ist teilzeitbeschäftigt. Vollzeit sind z. B. 1/1 AKA z.B. 42 Stunden Teilzeit halbtags wären also 0,5 AKA = 21 Stunden Teilzeit 3/4 wären also 0,75 AKA = 31,5 Stunden Es gibt aber auch Teilzeitverträge mit 10 Wochenstunden. Also pauschalieren kannst du das nicht. Zitat: Das würde ich eher mit: Die wöchentliche Arbeitszeit kann individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Wer nicht Vollzeit arbeitet, arbeitet Teilzeit, unabhänig wie viele Stunden er wöchentlich arbeitet. Diese wöchentliche Arbeitszeit kann in verschiedenen Zeitmodellen wieder "abgearbeitet" werden: z. B. in verschiedenen Wochenarbeitszeitmodellen. Beispiel halbtags, 20 Stunden/Woche: Bei 5 Tagewoche: täglich 4 Stunden a) bei fester Arbeitszeit: täglich zu den vorgegebenen Stunden, Beispiel: 8.00 - 12.00 Uhr oder 9.00 bis 13.00 Uhr oder 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr usw. Es gibt Beschäftigte, deren Arbeitszeit täglich weniger als 8 oder 4 Stunden beträgt, andere arbeiten nur an bestimmten Wochentagen. http://de.wikipedia.org/wiki/Flexible_Arbeitszeit Hier findest du auch eine Erklärung / Möglichkeit wie z. B. in der öffentlichen Verwaltung flexibel gearbeitet werden kann: http://www.aschaffenburg.de/upl_files/b/be/195_audit_Flexible_Arbeitszeit.pdf ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 15:43 |
Job-Sharing wird hier gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatzteilung Es gibt auch hier viele Modelle. Ich teile mir einen Arbeitsplatz mit einer Kollegin, wobei wir unsere Arbeitszeit eigenverantwortlich planen können. In der Regel arbeitet jede 3 Tage in der Woche insgesamt 20 Stunden, wobei wir an einem Tag in der Woche uns sehen (Besprechungstag, i.d.R. mittwochs). Falls im Betrieb erforderlich (z.B. bei Fortbildungsmaßnahmen) oder im persönlichen Umfeld (z. B. Arzttermin, Urlaubsplanung => verlängertes Wochenende ohne Inanspruchnahme von Erholungsurlaub usw.)- können Arbeitstage getauscht werden. Vertraglich haben wir jedoch eine 5-Tagewoche. Die Fehltage wird als Gleitzeit im Arbeitszeitmodell gerechnet. Dies hat den Vorteil, dass z. B. gesetzliche Feiertage für beide Arbeitnehmer entsprechend auf die Arbeitszeit angerechnet werden (z.B. Pfingsmontag, Ostermontag) und nicht nur für die Kollegin, die normalerweise am Montag arbeitet. Der Nachteil ist jedoch, wenn die Kollegin, die normalerweise von Mittwoch-Freitag arbeitet, am Montag oder Dienstag krank ist, ihre Wochenarbeitszeit gleich bleibt (oder sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes beibringt = dann wird pro Krankheitstag die Wochenarbeitszeit um 1/5 gekürzt). Dies haben wir jedoch in Kauf genommen, da die Flexibilität der Arbeitszeitregelung untereinander uns als sehr wertvoll erscheint. Diese Art der Arbeitszeitregelung eignet sich nur bei sehr flexiblen Arbeitnehmern und wenn die Arbeitnehmer sich aufeinander verlassen können/vertragen. Die einzige Vorgabe des Arbeitgebers war: Der Arbeitsplatz muss an jedem Arbeitstag der Woche mit mindestens einer Teilzeitkraft (4 Stunden, i.d.R. aber mindestens vormittags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr) besetzt sein. Außerdem muss während der Urlaubszeit eine Vertretung an mindestens 4 Arbeitstagen pro Woche gewährleistet sein. Die Kollegin hat derzeit Urlaub. Da arbeite ich jetzt 4 x pro Woche (weniger Stunden pro Tag als bei einer 3-Tagewoche) und evtl. Mehrarbeitszeit, die sich anhäuft, bummele ich dann nach ihrem Urlaub wieder von meiner Arbeitszeit ab. Echt flexibel! Da ist alles drin: Job-Sharing, Teilzeit, gleitende Arbeitszeit, Mehrarbeit. Und wenn meine Kinder krank sind, kann ich sogar einen Teil der Arbeit von daheim aus erledigen (Telearbeit). |
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 16:42 |
Kann mir jemand Lebensarbeitskonto / Langzeitarbeitskonto ausführlich erklären? Ist schon etwas kompliziert. |
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 16:51 |
Hier wird Guthaben über einen längeren Zeitraum angespart(mindestens über ein Jahr), und mittel- bis langfristig durch spezielle Verwendungszwecke bei fortlaufendem Entgelt wieder ausgeglichen. Die Begriffe Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten werden oft synonym verwendet. Dabei sollen Langzeitkonten die Arbeitszeit innerhalb des gesamten Erwerbslebens flexibilisieren, während Lebensarbeitszeitkonten fast ausschließlich auf eine Verkürzung der Arbeitszeit bis zum Ruhestand ausgerichtet sind. (www.arbeit.nrw.de/.../az_grundformen_arbeitszeitgestaltung, Langzeitsarbeitskonto-14_langzeitkonto.pdf) |
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 17:14 |
Grundsätzlich bieten flexible Arbeitszeiten drei mögliche Ausgestaltungsformen: Auf Gleitzeitkonten werden Überstunden zum Abfeiern auf die nächsten Monate verschoben. Auf Lebensarbeitszeitkonten hingegen wird Arbeitszeit für den Vorruhestand gesammelt. Auf Langzeitarbeitskonten fließt außer Geld auch Zeit. Beides kann für eine Auszeit oder einen vorgezogenen Ruhestand genutzt werden. Beispiel: Sabbatjahr Zusätzliche Arbeitszeit wird nicht als Überstunde mit entsprechendem Zuschlag und Steuer- und Sozialabgabenbelastung vergütet, sondern für eine spätere Freistellungsphase angespart. Die Möglichkeit der Beschäftigten, Ihre Arbeitszeit anzusparen und sich so nennenswerte Freizeitphasen bei vollem Lohnausgleich zu erarbeiten, steigert die Attraktivität der Einrichtung und schafft dem Beschäftigten einen Anreiz dafür, bei dem Arbeitgeber zu bleiben. Der/die MitarbeiterIn spart auf dem eigens eingerichteten Langzeitarbeitskonto Guthaben in Form von Arbeitszeit oder von Vergütungsbestandteilen an, das entweder während oder am Ende des Erwerbslebens beansprucht werden kann. Erst zum Zeitpunkt der Guthabenentnahme und nicht bereits zum Zeitpunkt des Ansparens werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Die Langzeitarbeitskontenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und MitarbeiterIn enthält Regelungen darüber, mit wie viel zusätzlich erbrachter Arbeitszeit in welchem Zeitraum konkret das Zeitwertkonto gespeist werden kann. Das übliche Arbeitszeitkonto wird durch die Einrichtung eines Zeitwertkontos nicht berührt. Beide Konten bestehen nebeneinander. Zwischen ihnen findet ein Austausch unter Berücksichtigung der Langzeitarbeitskontenabsprache statt. Außerdem muss die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung der Konten beachtet werden. Zitat: Zitat: Zitat: Langzeitarbeitskonto (mit Ausgleichszeitraum) + Lebensarbeitszeitkonto (Ausgleich erst am Ende des Berufslebens Beides sind: Längerfristige Arbeitsfreistellungen: • Weiterbildungszeiten • Verkürzung der Lebensarbeitszeit • Freistellung für Familienzeiten (Familie und Beruf) |
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 17:36 |
Danke für die vielen Erkärungen, aber könnte jemand mit mit dem Langzeitkoten mal mit seiner eigenen Sprache erklären? Ihr müsst zugeben, dass diese eine komplizierte Sache ist :(. Danke |
Antwort von cleosulz | 27.08.2011 - 17:40 |
Lebensarbeitszeitkonten: Arbeitszeit wird angespart mit dem Ziel, dass sich die Lebensarbeitszeit letztendlich verkürzt. Der AN hört früher mit der Arbeit auf, erhält aber nach wie vor vom AG sein Lohn/Gehalt ausbezahlt ---- eben bis zum Eintritt des Ruhestandes. Die angesparte Arbeitszeit des Arbeitnehmers wird zu einem späteren Zeitpunkt, als sie angefallen ist, vom Arbeitgeber vergütet. Dafür muss es eine Insolvenzabsicherung geben. Langzeitsarbeitskonten: Da kann man Arbeitszeit ansparen, um z. B. ein Jahr lang "auszusteigen", während der Lohn weiter läuft. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 22:07 |
Wow, vielen Dank. Besser kannman das nicht erklären. Kannst du mir noch Sabbatical erklären? Wäre echt eine gute Hilfe von dir. |
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 22:19 |
Sicher kann dir hier auch noch jemand "Sabbatical" erklären, aber wäre es nicht besser, wenn du auch mal etwas Eigenleistung bringst. |
Antwort von Liverpool16 | 27.08.2011 - 22:37 |
Ja, hast recht mit der Eigenleistung. Ok ich habe jetzt mal Sabbatical durchgelesen. Dort steht, dass man wie bei Langzeitarbeitkonten, die "Überstunden" bzw Stunden ansparen kann und dann sie in Form von "Urlaub". Aber das ist doch dann wir das Arbeitzeitmodell "Langzeitarbeitskonten. Was ist dann der Unterschied? Gibt es überhaupt einen Unterschied, weil es das selbe ist. |
Antwort von Waldfee1 | 28.08.2011 - 15:21 |
schau mal hier: http://www.referate10.com/referate/Wirtschaft/4/Referat-Teilzeitarbeit-und-Flexibilisierung-der-Arbeitszeit---Chancen-und-Risiken-reon.php Vielleicht gibst ja hier noch etwas, was du in deinem Referat noch nicht aufgegriffen hast |
Antwort von ANONYM | 28.08.2011 - 22:19 |
Zitat: Du denkst an die Belohnung, die du ausgesetzt hast? |
Antwort von Liverpool16 | 28.08.2011 - 22:57 |
sry, bin schon dran, aber wie kann ich nochmal die credits weitergeben? |
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