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Maklergebürhen

Frage: Maklergebürhen
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Hey,

also wenn man per Makler eine Wohnung kauft/mietet muss der Käufer/Mieter dem Makler ja Maklergebühren bezahlen.
Aber muss derjenige, der dem Makler mit der Wohnung beauftragt hat, dem Makler auch was zahlen, oder lebt der Makler nur von dem Geld der Käufer/Mieter?
Frage von Colaflasche (ehem. Mitglied) | am 18.03.2010 - 19:54

 
Antwort von GAST | 18.03.2010 - 19:56
Auch der Verkäufer zahlt idR Provision.
Berechnet sich über den Verkaufswert der Wohnung in Prozent.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 18.03.2010 - 20:04
Der Verkäufer zahlt keine Provision. Der Käufer zahlt dem Makler beim Hauskauf ca. 10% des Kaufpreises und beim Mieten ca. 3 Monatsmieten.

 
Antwort von GAST | 18.03.2010 - 20:18
"Maklerprovisionen, meist Courtagen genannt, sind das Erfolgshonorar für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit. Die Höhe und Aufteilung der Gesamtcourtage fällt je nach Region verschieden aus. In billigeren Regionen zahlen Verkäufer 2% und Käufer 3 %, in teureren jeweils 3% oder einseitig 6%, jeweils zzgl. MwSt."

Ich korrigiere mich, es ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Ich habe bisher nur Verkäufer kennen gelernt, die selber auch einen Teil der Maklerkosten übernommen haben. Ist ja auch nur fair.


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Antwort von cleosulz | 18.03.2010 - 23:24
vielleicht hilft dir die Seite.
Da wird einiges gut erklärt.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Provision/pa.htm
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