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Kein Abi,kein Ausbildungsplatz,keine neue Schule!Wie weiter?

Frage: Kein Abi,kein Ausbildungsplatz,keine neue Schule!Wie weiter?
(8 Antworten)

 
-.-


Ich bin ein bisschen verzweifelt, da ich in ein paar Tagen meinen Realschulabschluss bekomme und noch für keine weitere Schule angemeldet bin.

Alle Anmeldefristen sind vorrüber und ich stehe eigentlich nur mit durchschnittlichem Realabschluss da-

Aber ich bin ja noch schulpflichtig, deswegen MUSS ich ja noch irgendwas machen.

Kann mir jemand helfen?
Gibt es nicht irgendwie Schulen, die jeden annehmen müssen?
ANONYM stellte diese Frage am 08.06.2011 - 13:17


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Antwort von Waveboarder (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 13:23
Wie
hast du das denn geschafft? Die Realschule ist doch nach der zehnten Klasse erst zu Ende, da ist man doch nicht mehr schulpflichtig. Eine Realschulabschluß ist ja nicht nichts.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 13:42
klar ist man noch schulpflichtig, wenn man das 18. lebensjahr noch nicht vollendet hat.

da bleibt mir nur zu sagen: hättest du dich mal früher darum gekümmert. hast du einen vertrauenslehrer an der schule? dann wende dich mal an den, vll kann er dir noch anlaufstellen geben, wo du vll noch etwa erreichen kannst.


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Antwort von Albert_Einstein (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 13:43
soweit ich weiß is man bis einshcließlich der 9. Klasse schulpflichtig. D.h. nachdem du deienn abschluss hast, bist due eigentlich nicht mehr schulpflichtig... und eine mittlere Reife ist, wie waveboarder schon gesagt hat, nicht NICHTS! aus welchem Bundesland kommst du denn? und welchem Landkreis?


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Antwort von Albert_Einstein (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 13:45
Zitat:
Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.

Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht.

Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Teilnahme, Anmeldung und Schulwahl.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 13:53
Also in Baden-Württemberg ist man bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig!


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Antwort von Albert_Einstein (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 14:16
Mit dem alter hat das nichts zu tun... wäre auch schwachsinn... wenn ich jetzt in der grundshcule ein jahr überspring und dann nochmal auf dem gymnasium bin ich evtl noch unter 18 hab aber schon mein abitur. darf aber noch nciht arbeiten weil ich 18 bin ?! nene... des richtet sich, wie in dem obigen zitat erklärt, anch den Schuljahren.


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Antwort von paradoxon (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 15:21
@ ortagol: Auch in BW ist man nicht generell bis zur Vollendung des 18.Lebensjahrs schulpflichtig.

Man ist zu mindestens 4 Jahren Grundschule verpflichtet und anschließend zu mindestens 5 Jahren Besuch einer weiterführenden Schule. Hat man bis dahin keinen Hauptschulabschluss, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.
Nach neunjährigem Schulbesuch kann die Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Erziehungsberechtigen die Schulpflicht beenden, nach zehnjährigem Schulbesuch kann das die Schule.

Warum manche der Ansicht sind, dass die Schulpflicht bis zum 18.Lebensjahr dauert, liegt wohl daran, dass die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule generell mit Vollendung des 18.Lebensjahres endet. Das bedeutet aber nicht den Umkehrschluss, dass Berufsschüler bis 18 schulpflichtig sind! Bei Auszubildenden dauert die Schulpflicht bis zum Ende der Ausbildungszeit.

Und nun wird es für den anonymen Fragesteller interessant: Wenn er nach dem Realschulabschluss keine andere weiterführende Schule besucht und keine Lehrstelle antritt, ist er verpflichtet, ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einer beruflichen Schule zu absolvieren (Ausnahme: Brandenburg). Wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird ist damit der Berufsschulpflicht genüge getan.
Während des BVJ, das du an einer beruflichen Schule absolvieren kannst, von der du glaubst, dass sie am ehesten deinen Neigungen entspricht, kannst du herausfinden, welcher Beruf für dich geeignet ist und dich um eine Lehrstelle bemühen oder du kannst dich z.B. über weiterführende Schulen informieren. Beachte aber, dass die Anmeldefristen für eine Fachoberschule (FOS) schon früh enden, also rechtzeitig informieren und anmelden, wenn du Interesse hast.

Quellen:
http://www.geislingen.de/data/schulpflicht.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsvorbereitungsjahr


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Antwort von DramGirl2109 (ehem. Mitglied) | 08.06.2011 - 16:00
du könntest ein freiwiliges soziales Jahr machen!
z.B. an einem Krankenhaus, Altersheim,.....

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