Ab wann darf man auf eine Party?
Frage: Ab wann darf man auf eine Party?(13 Antworten)
Hallo ich bin 15 und wollte heute Abend wohl auf eine Party gehen! Und wollte wissen wie alt mann sein muss um auf eine Party zu gehen ? Und wie lange man dann da bleiben kann ! |
ANONYM stellte diese Frage am 12.03.2011 - 13:04 |
Antwort von John_Connor | 12.03.2011 - 13:06 |
16 musst du schon sein. Unter 18 darfst du bis 24 Uhr bleiben glaub ich. Es gibt auch Parties, |
Antwort von pruefungsstress (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 13:06 |
mit 16 dürftest du rein rechtlich bis 23 uhr draußen bleiben... ich glaube unter 16 jährige dürfen nur bis 22 uhr raus (bin mir da aber nicht so sicher) |
Antwort von alinche26 (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 13:20 |
ich habe gehört man darf ab 16 auf partys und unter 16 brauch man eine Begleitung über 18 |
Antwort von GAST | 12.03.2011 - 13:24 |
Unter 16 is nix. Aber wenn du 16 bist, kannst du einen sogenannten "Mutti -Schein" aufüllen, der einer Begleitperson (über 18!) die Verantwortung über dich gibt. Du darfst dann so lange bleiben wie du willst, vorrausgesetzt diese Person ist immer bei dir. Glaub ich :D |
Antwort von Sarin | 12.03.2011 - 13:29 |
du wirst nahezu keien chance haben mit unter 16... aber e sist ja auch abhängig, was e sfür ne party sein soll. Wenn es eine privat organisierte ist, d.h. mit leuten in deinem alter ist es ja kein problem. |
Antwort von RingUmDieEier (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 13:40 |
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...also ich weiss, dass man in Sachsen in die meisten Clubs und Partys mit dem sogenannten "Muttizettel" auch mit 16 Jahren schon reindarf bzw. daran teilnehmen kann... |
Antwort von alinche26 (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 13:50 |
Wie ist das denn dann mit Partys von der Landjugend ? Habe nämlich grade das hier gefunden :Bei Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) dürfen Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich nicht anwesend sein, außer bis 24.00 Uhr, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung (z. B. Tanzaufführung unter aktiver Teilnahme der Kinder) oder der Brauchtumspflege dient. |
Antwort von John_Connor | 12.03.2011 - 13:55 |
Zitat: Das Jugendschutzgesetz ist nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier noch was zum Thema: http://www.aufwachsen.de/50226711/ausgehzeiten_far_jugendliche.php |
Antwort von RingUmDieEier (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 13:56 |
Ich denke mal, in dem Alter (also unter 16 ) muss man nicht unbedingt schon auf jede Party gehn oder in jeden Club...Das kommt dann schon alles mit 16. Keine Sorge...schon beunruhigend zu wissen, dass die Jugend immer "jünger" wird...(aber das is ja ein anderes Thema, könnte man eigentlich auch mal disskutieren^^) |
Antwort von GAST | 12.03.2011 - 14:37 |
Es gibt keine Altersvorschriften: man sollte aber schon 3 Jahre alt sein um an der Geburtstags - PARTY bei Nachbarskindern dabei zu sein. |
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 15:03 |
joa das mit dem "muttizettel" und der begleitperson ist bei uns gängige praxis.. und n perso musste natürlich haben.. darfst dann solang bleiben wie deine aufsicht auch.. dabei gehts meistens darum, dass wenn die polizei ma vorbeischaut die "initiatoren" der party keinen stress bekommen.. |
Antwort von Maia_eats_u (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 17:07 |
auf eine Party gehen kannst du immer, ganz egal wie alt du bist. es gibt nur gesetzliche Richtlinien, die vorschreiben, wie lange du bleiben darfst: unter 14: bis 20.00 Uhr 14-16: bis 22.00 Uhr 16-18: bis 24.00 Uhr über 18: da kann man auch schonmal bis morgens durchfeiern :) |
Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 12.03.2011 - 17:19 |
solang keine KOntrolle zu erwarten ist, brauchst dir keine Gedanken drüber machen :) Vor allem auf dem Land ist es so.. ;-) |
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