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wie hat Hitler die richterliche Gewalt an sich *gerissen*?

Frage: wie hat Hitler die richterliche Gewalt an sich *gerissen*?
(2 Antworten)


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*Auszug aus AdolfHitlers Reichsrede 13.07.1934)


Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhält, weshalb wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hätten, dann kann ich ihm nur sagen:In dieser Stunde war ich...des deutschen Wolkes oberster Gerichtsherr?

Könntet ihr mir weiterhelfen?
Dankeschön.
Frage von bonzoo11 (ehem. Mitglied) | am 07.03.2011 - 16:03


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Antwort von Prometheus700 | 07.03.2011 - 17:37
Bezieht sich auf das Gesetz zur Staatsnotwehr, das nach dem sogenannten Röhmputsch erlassen wurde, um diesem eine Scheinlegitimation zu verleihen.
(Die SA entwickelte sich aus Hitlers Sicht zu einem Staat im Staate.
Sie wollte die Funktion der auf 100.000 Mann begrenzten Reichswehr übernehmen und einen innenpoltisch eher sozialistisch ausgerichteten Kurs wählen, der von Hitlers primär auf Kriegführung ausgerichteten Strategie abwich. So erand man einen angeblichen Umsturzversuch durch die SA, um die Rechtfertigung für deren und die Liquidierung anderer politischer Feinde---> Schleicher zu haben. Ermordung von ca. 200 Personen in der "Nacht der langen Messer")



Ausführliches zum "Röhm-Putsch" hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6hm-Putsch


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Antwort von Prometheus700 | 07.03.2011 - 17:43
Diese Rede bzieht sich nicht darauf, wie Hitler allgemein die richterliche Gewalt an sich gerissen hat.
Als "Führer" kontrollierte er letztlich alle 3 Staatsgewalten als Diktator auf Lebenszeit.

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