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Frage: 14...
(26 Antworten)

 
Ich hab ein richtiges Problem...Ich treffe mich seit einiger Zeit mit einer 14-Jährigen und ich bin aber schon über 18 und naja, ich habe noch nichts unüberlegtes getan, aber ich rbauche euren Rat...vielleicht wird
es eine feste Beziehung...das große Problem ist nur, dass ich nicht mit ihr intim sein kann, weil sie ja noch minderjährig ist, obwohl wir beide das wollen und wissen, das es eigentlich verboten ist...was kann ich tun ?
ANONYM stellte diese Frage am 04.03.2011 - 21:42


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 05.03.2011 - 00:24
tiffy, ich glaube du hast hier etwas überlesen..

er darf mit dem mädel durchaus intim werden (sofern er unter 21 ist).

und nochmal, mit deinem argument müsstest du auch einem mörder sagen:
besorg dir ein falsches alibi, wisch deine fingerabdrücke weg und dreh die däumchen - dann bist du unschuldig. NEIN!
ein mörder begeht IMMER eine straftat, auch wenn er nicht erwischt wird. wer allerdings keine straftat begeht (zb der threadersteller) kann auch nicht belangt werden.

Zitat:
er sollte sich aber lieber mal überlegen warum er das nicht darf. es hat ja schon seine gründe, wieso es solche bestimmungen gibt.
welche bestimmungen meinst du? es gibt keine die ihm verbieten.


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 05.03.2011 - 13:19
es geht nicht immer darum ob etwas verboten ist, oder nicht. es wird wahrscheinlich leute geben, die das scheiße finden. vllt sollte er mal über seinen ruf nachdenken, statt einfach das durchzuziehen, nur weil es nicht verboten ist.

der unterschied zum mord ist, dass dabei jemand zu schaden kommt. das ist überhaupt nicht vergleichbar.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 05.03.2011 - 14:07
Warum sollte es rufschädigend sein, wenn jemand von seinem Recht auf sexuellen Selbstbestimmung Gebrauch macht?

Beim Mord kommt jemand zu Schaden, genau.
Wenn er zB über 21 Jahre alt wäre, würde auch jemand zu Schaden kommen, nämlich das Mädchen, da dann sexueller Kontakt als sexueller Missbrauch zu werten ist, wenn "dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird. Also ist es doch vergleichbar.

Wir können lange diskutieren, ob eine Beziehung zwischen einem zB 20 Jährigen und einer 14 Jährigen überhaupt funktionieren könnte, und in wieweit sexueller Kontakt hier gesellschaftlich akzeptiert ist. Darüber gibt es etliche verschiedene und durchaus gut begründete Ansichten. Außerdem wäre ja die persönliche Reife der Personen zu beurteilen - kaum möglich für uns hier.


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 05.03.2011 - 14:24
du willst mir doch wohl nicht sagen, dass es nicht rufschädigend ist, wenn ein 18 jähriger mit ner 14 jährigen rummacht :D
das ist genau so, als wenn du siehst, dass dir jemand die vorfahrt nehmen wird, aber du trotzdem auf die kreuzung bretterst, einfach nur, weil du auf dein recht bestehst. damit schadet man sich nur selbst.
sinn von rechten ist nicht sie um jeden preis durchzusetzen.

 
Antwort von ANONYM | 05.03.2011 - 14:58
Danke für eure zahlreichen Antworten...Da will ich mich auch mal dazu äußern...Also ich hab mir das nochmal überlegt...auch wenn es im Herzen wehtut (für beide) ,sollte ich ihr klarmachen, dass das mit uns keine Zukunft haben kann...Und ja mein Ruf würde darunter bestimmt auch leiden...Ich hoffe sie kann das verstehen...


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Antwort von Sarin | 05.03.2011 - 15:14
ich glaube das ist auch die beste Lösung für Beide.

nicht nur weil dein Ruf darunter leiden wird, sondern einfach weil Sie noch relativ jung ist und du dir dauernd gedanken machen musst, "darf ich das mit ner Minderjährigen", "darf Sie das als Minderjährige"...

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