14...
Frage: 14...(26 Antworten)
Ich hab ein richtiges Problem...Ich treffe mich seit einiger Zeit mit einer 14-Jährigen und ich bin aber schon über 18 und naja, ich habe noch nichts unüberlegtes getan, aber ich rbauche euren Rat...vielleicht wird |
ANONYM stellte diese Frage am 04.03.2011 - 21:42 |
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 21:45 |
hmm. bin mir der rechtslage nicht gnaz sicher, aber minderjährigkeit ist so ne sache, das stimmt. wie gesagt, bin mir nicht sicher. man liest ja so einiges im inet |
Antwort von Peter | 04.03.2011 - 21:48 |
ne verlässliche rechtsauskunft kannst du auf dieser seite nicht erwarten. die frage, die sich mir stellt ist aber: was findest du an einem 14-jährigen kind? bevor du mit ihr zusammen kommst, denke bitte darüber nach. später wirst du nämlich vor alltäglichen problemen stehen wie "sie darf noch nicht in ne kneipe", "sie darf noch nicht in ne disko", "etc.". ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 21:51 |
naja was er an ihr findet soll hier mal nicht zur diskussion stehen, aber was das mit dem recht auf sich hat, ist wirklich hier nicht so genau zu erfahren |
Antwort von Peter | 04.03.2011 - 21:52 |
sorry, ich meinte das nicht so, dass er das hier öffentlich schreiben, sondern für sich überlegen sollte. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 21:53 |
jaja warmir scho n klar ^^ aber darüber nachdenken ist nicht schlech t^^ |
Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:10 |
Zitat:So ist das... Quelle (bin ja nicht guttenberg): http://www.planet-schule.de/wissenspool/sexualitaet-aufklaerung/inhalt/hintergrund/minderjaehrige-und-sex.html |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:13 |
Also, bevor alle nur meckern, mal eine richtige Antwort: Zunächst: vor dem Gesetz ist man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein Kind, ab 14 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Jugendlicher, und ab 18 Jahren ein Erwachsener. Es ist also "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" anzuwenden, der definiert, was sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist. Dort heißt es: Zitat:Eine Zwangslage scheint nicht gegeben zu sein. Zitat:wäre nicht anzuwenden, es sei denn, er belohnt sexuellen Kontakt explizit mit Geschenken o.ä. Zitat:er ist erst 18 >>> Sexueller Kontakt zwischen einem Jugendlichen unter 16 (zB 14) mit einem Erwachsenen unter 21 ist nicht strafbar, sofern er einvernehmlich geschieht und keine Zwangslage ausgenutzt wird. Quellen, unter anderem: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html |
Antwort von Peter | 04.03.2011 - 22:16 |
danke für die rechtlichen hinweise, dominik. allerdings steht in sienem post nur "über 18";) hört sich aber nicht nach 21 an..^^ die sache ist nur die, dass das mädel hinterher natürlich auch behaupten kann, dass es doch eine zwangslage gewesen sei. klar kann dies auch eine volljährige person tun, aber bei kindern ist das eben doch noch was anderes.. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 22:18 |
die ändern gern mal die meiung das stimmt ^^ |
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 22:21 |
ich gehe mal davon aus, dass ihre eltern dagegen sein werden. das passiert dir doch zum ersten mal oder? |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:22 |
Zitat:Das heißt es müsste jemand Anzeige erstatten. (Aber der Absatz ist ja eh nicht anzuwenden.) oh, ich hatte überlesen, dass er "über 18" ist. Da er sein genaues Alter nicht geschrieben hat, ist evtl doch Absatz 3 anzuwenden... @Ngoc: sie ist aber schon eine "Jugendliche" ;) Natürlich kann sie nachher irgendwas behaupten, aber: "In dubio pro reo" - solche Anschuldigungen müssten zunächst bewiesen werden. Ich maße es mir nicht an, ihm vorschreiben zu wollen, welcher Altersunterschied gut ist, er sollte sich natürlich im Klaren sein, dass solche Beziehungen nach außen immer einen faden Beigeschmack haben. |
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:48 |
wo kein kläger, da kein richter. wenns niemand mitbekommt, der dagegen sein könnte, spricht ja eigentlich nichts dagegen. aber ich muss schon sagen, 14 ist echt noch verdammt jung. sie sollte lieber noch mit barbies spielen, statt mit dir. ich denke auch (so wies schon jemand geschrieben hat), dass da noch probleme auf dich zukommen werden, deren du dir jetzt noch nicht bewusst bist... vllt lieber noch 2-3 jährchen warten (mit ihr). |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:54 |
Zitat: Nach dem Motto dürftest du ja auch einfach so morden. Das wichtige ist hier aber, dass es gegen kein Gesetz verstößt, wenn der Threadersteller sexuellen Kontakt mit der Jugendlichen hätte. Er macht sich also nicht strafbar, ein Mörder hingegen schon - egal ob es jemand sieht oder nicht. |
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:58 |
du hast es nicht verstanden. mal abgesehen davon, dass mörder meistens eh nicht ungestraft davon kommen, meine ich damit, dass sies ja ruhig machen können, wenn keine etwas dagegen sagt. es kommt ja niemand dabei zu schaden. wenn aber zB ihre eltern (oder vllt auch seine) das blöd finden, würde ich es vllt nicht gerade in ihrem kinderzimmer machen, wenn ihre eltern zu hause sind. hauptsache keinen stress riskieren. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 23:15 |
Was habe ich nicht verstanden? ;) Also in einem Rechtstaat geht es nicht darum, ob "keiner etwas dagegen sagt", sondern was im durch die gewählte Legislative erarbeiteten Gesetz steht - und das gilt bekanntermaßen gleich für alle Personen. Aus menschlicher Sicht hast du vielleicht Recht, aber ich denke, es ging ihm hier um die rechtliche Sicht. Und da ist es vollkommen egal wer etwas dagegen haben könnte, sofern es gesetzlich erlaubt ist. Nur weil ich deinen roten Filzhut nicht mag, würdest du es dir ja nicht von mir verbieten lassen - schließlich gibts kein Gesetz, dass das Tragen eines solchen verbietet. |
Antwort von noname | 04.03.2011 - 23:26 |
also ich würde abwarte ein kollege von mir 25, das mädchen 15 hat behauptet sie wäre 20...sah aba auch relativv alt und reif aus haben zusammen alles ausgelebt und schwupps hatte er ne anzeige... naja dann gibts aber auch viele beziehung kA 15 und 18 oder so, aba heutzutage ist die wahrscheinlichkeit sehr klein das man angezeigt wird heutzutage sind sowieso alle frühreif oder zumindest die meisten |
Antwort von noname | 04.03.2011 - 23:30 |
ich sage nur hör auf dein herz ;-) hab ich bisher auch immer gemacht |
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 23:30 |
noname o.O iwoher kenn ichdas doc.....endete zwra nicht mit anzeige, aber das mädel war 15 und sollte dann angeblich 21 gewesen sien oder 20...und dann war sie nur 17 und dann kam raus, sie war doch nur 15...die sah echt mal aus wie 20. das ist hier eher traurig für das mädel, dass ert 15 und dann so aussieht wie 20... |
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 23:34 |
wenn ihn aber niemand wegen i-etwas beschuldigt, dann passiert ihm nichts. dann ist es doch egal ob es darf oder nicht. gesetze sind dazu da um leute zu schützen und zu klären, wenn man sich in einer sache nicht einig ist (grob gesagt). aber wenn ihn niemand deshalb beschuldigt, wird er auch nie i-eine bestrafung für i-was bekommen. er sollte sich aber lieber mal überlegen warum er das nicht darf. es hat ja schon seine gründe, wieso es solche bestimmungen gibt. |
Antwort von noname | 04.03.2011 - 23:36 |
aufjedenfall verhüten weil sonnst könnte es probleme geben |
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