Menu schließen

14...

Frage: 14...
(26 Antworten)

 
Ich hab ein richtiges Problem...Ich treffe mich seit einiger Zeit mit einer 14-Jährigen und ich bin aber schon über 18 und naja, ich habe noch nichts unüberlegtes getan, aber ich rbauche euren Rat...vielleicht wird
es eine feste Beziehung...das große Problem ist nur, dass ich nicht mit ihr intim sein kann, weil sie ja noch minderjährig ist, obwohl wir beide das wollen und wissen, das es eigentlich verboten ist...was kann ich tun ?
ANONYM stellte diese Frage am 04.03.2011 - 21:42

 
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 21:45
hmm. bin mir der rechtslage nicht gnaz sicher, aber minderjährigkeit ist so ne sache, das stimmt.

aber ich meine, es gab ne klausel, wenn die eltern des "kindes" damit einverstanden sind, dass das kind ne beziehung eingehen darf und auhc intim werden darf, dass kein thema sein sollte.
wie gesagt, bin mir nicht sicher. man liest ja so einiges im inet


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 04.03.2011 - 21:48
ne verlässliche rechtsauskunft kannst du auf dieser seite nicht erwarten.

die frage, die sich mir stellt ist aber: was findest du an einem 14-jährigen kind? bevor du mit ihr zusammen kommst, denke bitte darüber nach. später wirst du nämlich vor alltäglichen problemen stehen wie "sie darf noch nicht in ne kneipe", "sie darf noch nicht in ne disko", "etc.".
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 21:51
naja was er an ihr findet soll hier mal nicht zur diskussion stehen, aber was das mit dem recht auf sich hat, ist wirklich hier nicht so genau zu erfahren


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 04.03.2011 - 21:52
sorry, ich meinte das nicht so, dass er das hier öffentlich schreiben, sondern für sich überlegen sollte.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 21:53
jaja warmir scho n klar ^^ aber darüber nachdenken ist nicht schlech t^^


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:10
Zitat:
Ist der Partner eines 14- oder 15-jährigen Teenagers bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt, ist ein sexuelles Verhältnis ebenfalls unter Umständen erlaubt. Voraussetzung ist, dass der oder die Ältere keine Zwangslage ausnutzt und nicht für Liebesdienste bezahlt. Wer 21 Jahre oder älter ist und Sex mit 14- oder 15-Jährigen hat, macht sich strafbar, wenn er die fehlende innere Reife des Teenagers ausnutzt.
So ist das...
Quelle (bin ja nicht guttenberg): http://www.planet-schule.de/wissenspool/sexualitaet-aufklaerung/inhalt/hintergrund/minderjaehrige-und-sex.html


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:13
Also, bevor alle nur meckern, mal eine richtige Antwort:

Zunächst: vor dem Gesetz ist man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein Kind, ab 14 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Jugendlicher, und ab 18 Jahren ein Erwachsener.

Es ist also "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" anzuwenden, der definiert, was sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist. Dort heißt es:
Zitat:
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
Eine Zwangslage scheint nicht gegeben zu sein.
Zitat:
Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
wäre nicht anzuwenden, es sei denn, er belohnt sexuellen Kontakt explizit mit Geschenken o.ä.
Zitat:
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
er ist erst 18

>>> Sexueller Kontakt zwischen einem Jugendlichen unter 16 (zB 14) mit einem Erwachsenen unter 21 ist nicht strafbar, sofern er einvernehmlich geschieht und keine Zwangslage ausgenutzt wird.

Quellen, unter anderem:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 04.03.2011 - 22:16
danke für die rechtlichen hinweise, dominik. allerdings steht in sienem post nur "über 18";) hört sich aber nicht nach 21 an..^^

die sache ist nur die, dass das mädel hinterher natürlich auch behaupten kann, dass es doch eine zwangslage gewesen sei. klar kann dies auch eine volljährige person tun, aber bei kindern ist das eben doch noch was anderes..
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 22:18
die ändern gern mal die meiung das stimmt ^^

 
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 22:21
ich gehe mal davon aus, dass ihre eltern dagegen sein werden.
das passiert dir doch zum ersten mal oder?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:22
Zitat:
In den Fällen des Absatzes 3 [über 21 und unter 16] wird die Tat nur auf Antrag verfolgt [...]
Das heißt es müsste jemand Anzeige erstatten. (Aber der Absatz ist ja eh nicht anzuwenden.)

oh, ich hatte überlesen, dass er "über 18" ist.
Da er sein genaues Alter nicht geschrieben hat, ist evtl doch Absatz 3 anzuwenden...

@Ngoc: sie ist aber schon eine "Jugendliche" ;)

Natürlich kann sie nachher irgendwas behaupten, aber: "In dubio pro reo" - solche Anschuldigungen müssten zunächst bewiesen werden.

Ich maße es mir nicht an, ihm vorschreiben zu wollen, welcher Altersunterschied gut ist, er sollte sich natürlich im Klaren sein, dass solche Beziehungen nach außen immer einen faden Beigeschmack haben.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:48
wo kein kläger, da kein richter.
wenns niemand mitbekommt, der dagegen sein könnte, spricht ja eigentlich nichts dagegen.
aber ich muss schon sagen, 14 ist echt noch verdammt jung. sie sollte lieber noch mit barbies spielen, statt mit dir. ich denke auch (so wies schon jemand geschrieben hat), dass da noch probleme auf dich zukommen werden, deren du dir jetzt noch nicht bewusst bist... vllt lieber noch 2-3 jährchen warten (mit ihr).


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:54
Zitat:
wo kein kläger, da kein richter.
wenns niemand mitbekommt, der dagegen sein könnte, spricht ja eigentlich nichts dagegen.

Nach dem Motto dürftest du ja auch einfach so morden.
Das wichtige ist hier aber, dass es gegen kein Gesetz verstößt, wenn der Threadersteller sexuellen Kontakt mit der Jugendlichen hätte. Er macht sich also nicht strafbar, ein Mörder hingegen schon - egal ob es jemand sieht oder nicht.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 22:58
du hast es nicht verstanden.
mal abgesehen davon, dass mörder meistens eh nicht ungestraft davon kommen, meine ich damit, dass sies ja ruhig machen können, wenn keine etwas dagegen sagt. es kommt ja niemand dabei zu schaden. wenn aber zB ihre eltern (oder vllt auch seine) das blöd finden, würde ich es vllt nicht gerade in ihrem kinderzimmer machen, wenn ihre eltern zu hause sind.
hauptsache keinen stress riskieren.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 23:15
Was habe ich nicht verstanden? ;)

Also in einem Rechtstaat geht es nicht darum, ob "keiner etwas dagegen sagt", sondern was im durch die gewählte Legislative erarbeiteten Gesetz steht - und das gilt bekanntermaßen gleich für alle Personen.

Aus menschlicher Sicht hast du vielleicht Recht, aber ich denke, es ging ihm hier um die rechtliche Sicht. Und da ist es vollkommen egal wer etwas dagegen haben könnte, sofern es gesetzlich erlaubt ist. Nur weil ich deinen roten Filzhut nicht mag, würdest du es dir ja nicht von mir verbieten lassen - schließlich gibts kein Gesetz, dass das Tragen eines solchen verbietet.


Autor
Beiträge 884
0
Antwort von noname | 04.03.2011 - 23:26
also ich würde abwarte ein kollege von mir 25, das mädchen 15 hat behauptet sie wäre 20...sah aba auch relativv alt und reif aus haben zusammen alles ausgelebt und schwupps hatte er ne anzeige... naja dann gibts aber auch viele beziehung kA 15 und 18 oder so, aba heutzutage ist die wahrscheinlichkeit sehr klein das man angezeigt wird heutzutage sind sowieso alle frühreif oder zumindest die meisten


Autor
Beiträge 884
0
Antwort von noname | 04.03.2011 - 23:30
ich sage nur hör auf dein herz ;-) hab ich bisher auch immer gemacht

 
Antwort von GAST | 04.03.2011 - 23:30
noname o.O
iwoher kenn ichdas doc.....endete zwra nicht mit anzeige, aber das mädel war 15 und sollte dann angeblich 21 gewesen sien oder 20...und dann war sie nur 17 und dann kam raus, sie war doch nur 15...die sah echt mal aus wie 20. das ist hier eher traurig für das mädel, dass ert 15 und dann so aussieht wie 20...


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 04.03.2011 - 23:34
wenn ihn aber niemand wegen i-etwas beschuldigt, dann passiert ihm nichts. dann ist es doch egal ob es darf oder nicht.
gesetze sind dazu da um leute zu schützen und zu klären, wenn man sich in einer sache nicht einig ist (grob gesagt). aber wenn ihn niemand deshalb beschuldigt, wird er auch nie i-eine bestrafung für i-was bekommen.
er sollte sich aber lieber mal überlegen warum er das nicht darf. es hat ja schon seine gründe, wieso es solche bestimmungen gibt.


Autor
Beiträge 884
0
Antwort von noname | 04.03.2011 - 23:36
aufjedenfall verhüten weil sonnst könnte es probleme geben

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Kummer & Sorgen-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Kummer & Sorgen