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Bafög Antrag - Benötige Rat

Frage: Bafög Antrag - Benötige Rat
(12 Antworten)


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Man man man, nach tausenden von Formularen blicke ich langsam hier nicht mehr durch ^^

Also Gerade bin ich bei der Bafög Einkommensverordnung.
Nun zur Zeit verdiene ich eigentlich kein Geld. Ich mache vielmehr meinen Zivildienst, sodass ich anstatt Lohn Sold beziehe.

Nun ist hier ein Punkt bei dem weiß ich net wie ich den ausfüllen soll:

Zitat:
B. Weitere Einnahmen:

1. Nach dem Wehrsoldgesetz(Geld- und Sachbezüge)-Jahressumme angeben
a) Wehrsold
b) Verpfledung
c) Unterkunft

Entsprechendes gilt für gleichartige Leitungen
- nach dem Zivildienstgesetz, dem Bundesgrenzschutzgesetz
- für Angehörige der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr



Naja wie soll ich dir Jahressumme angeben, wenn ich nur 6 Monate Zivildienst leiste (nur noch nen Monat dann ist er bei mir Zuende. Und erst ab da an, will ich Bafög beziehen)

Außerdem gibt es ja verschiedene Soldgruppen und und und. Muss ich das jetzt alles fürs Jahr durchrechnen? Bin etwas verwirrt
Frage von shiZZle | am 14.02.2011 - 18:33


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 18:41
Du stellst dann wahrscheinlich den Antrag fürs kommende Sommersemester, oder?
Mach dir keine Illusionen, dass der Antrag schneller bearbeitet wird, wenn er früher vorliegt...


Da das Bafög-Amt nicht interessiert, wie viel du verdient/bekommen hast, sondern wie viel es zur Zeit ist, für die du Gelder beantragst, würde ich dort gar keinen Verdienst angeben.
Abgabe des Antrags vor dem 1. April bringt dir wie gesagt nichts, und ab da ist die Angabe "0€" ja korrekt.
Allerdings musst du mögliche Ersparnisse natürlich korrekt angeben.


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Antwort von shiZZle | 14.02.2011 - 18:49
Naja zu den Ersparnissen:

Die wollen wissen wie viel Bank bzw. Sparvermögen ich habe. Zählt darunter auch der SOLD-Gehalt und ein normales Giro-Konto?


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Antwort von 00Frie | 14.02.2011 - 18:50
trag nichts ein, mach ein anschreiben in dem du das genau so beschreibst und füg nen nachweis bei. deine sachbearbeiterin wird das am schnellsten und richtigsten beurteilen können.


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Antwort von shiZZle | 14.02.2011 - 18:58
könnte mir jemand nochmal kurz sagen was Bank bzw. Sparvermögen ist?


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Antwort von Grizabella | 14.02.2011 - 18:59
Mit dem Sold-Gehalt kenne ich mich nicht aus, aber ein Bankvermögen ist eben alles, was du auf der Bank hast ;) normales Sparkonto und Girokonto


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 19:04
Zu deinem Vermögen zählt natürlich jegliches Geld auf deinen Konten. Und theoretisch auch Bargeld - aber das überprüft niemand^^

Wer "zuviel" hat, legt es sich in bar beiseite, oder "parkt" es auf dem Konto eines Verwandten oder investiert es noch schnell in Immobilien (oder, studententypischer, in Alkohol oder Möbel fürs WG-Zimmer)

PS: "Sold" beschreibt die Vergütung die ein Soldat oder Wehrpflichtiger erhält. "Sold-Gehalt" gibt`s nicht ;)


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Antwort von Grizabella | 14.02.2011 - 19:14
Allerdings sind die auf dem Bafög-Amt berechtigt, die Kontobewegungen etc. einzusehen. Und wer kurz vorm Antrag viel Geld auf anderen Konten "parkt", macht sich leicht verdächtigt...


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Antwort von shiZZle | 14.02.2011 - 19:15
wie siehts damit aus:

Zitat:
Sehr geehrte Frau X,
Ich schreibe Ihnen aufgrund diverser Missverständnisse meinerseits und um Missverständnisse Ihrerseits zu vermeiden. Es geht um meine Vermögenserklärung zur Zeit der Antragsstellung. Seit dem 1. Oktober 2010 bin ich Zivildienstleistender und bekomme deswegen auch meinen Sold nach dem Zivildienstgesetz. Mein Zivildienst endet aber vor meinem Studium am 31.03.2011, sodass es mit dem Bafög nichts zu tun haben sollte.
Zumal ich auch schlecht angeben kann, dass ich in den ersten drei Monaten in der Soldgruppe 1 bin, und die restlichen in der Soldgruppe 2. Außerdem wollten sie eine Jahressumme von mir wissen, die ich aber schlecht angeben kann, da ich nur 6 Monate Sold beziehe.
Ich weiß also nicht recht, was ich Ihnen angeben soll. Ich habe im Grunde genommen, ab meinem Studienbeginn kein Gehalt bzw. Vermögen (was ich mit einem Kontoauszug auch Belege).


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Antwort von S_A_S | 14.02.2011 - 19:17
Wenn du nur in einem Jahr 6 Monate was verdient hast, dann ist die Jahressumme, dass was du in diesen 6 Monaten zusammen verdient hast.


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Antwort von shiZZle | 14.02.2011 - 19:25
JA aber inwiefern interessiert das? Zumal ich noch sagen muss, dass dieser Punkt B

Zitat:
B. Weitere Einnahmen:

1. Nach dem Wehrsoldgesetz(Geld- und Sachbezüge)-Jahressumme angeben
a) Wehrsold
b) Verpfledung
c) Unterkunft

Entsprechendes gilt für gleichartige Leitungen
- nach dem Zivildienstgesetz, dem Bundesgrenzschutzgesetz
- für Angehörige der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr


auf dem Zettel "Anlagen zum Formblatt 3" stand. Und das Formblatt betrifft nur die Eltern. Somit müsste das doch nicht anmich gerichtet sein oder?


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Antwort von shiZZle | 14.02.2011 - 19:33
Und ddie wollen einen Nachweis zu meinem Vermögen vom 2.2.11. Reicht da ein Kontoauszug?


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Antwort von Grizabella | 14.02.2011 - 19:35
Kontoauszug reicht, wenn da alle benötigten Daten drauf stehen. Ansonsten noch eine Kopie deines Sparbuches.

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