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Erster Perso

Frage: Erster Perso
(15 Antworten)

 
Hallo,

müssen beim ersten Perso die Eltern mit ins Rathaus ?

Mfg und Danke
GAST stellte diese Frage am 09.12.2010 - 20:27


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Antwort von clemens1992 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:31
Du meinst den PErso den man bekommt, wenn man 16 ist?

Nicht das ich wüsste, ich konnte einfach meinen so beantragen und dan auch alleine abholen, musst nur deinen kinderausweis mitnehmen, weil der ja entwertet wird ;)


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Antwort von dickimon (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:32
klar müssen die mit;die unterschreiben was ;)

 
Antwort von GAST | 09.12.2010 - 20:32
hmm okay =) ..a also nehm ich die eltis mal lieber mit =)
Danke


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:35
sie müssen beim beantragen nicht mit. und wenn du 16 bist kannste ihn alleine holen. wenn du ihn vor deinem 16. bday willst musst du die unterschriften beider eltern haben.
und wenn deine mutter z.b. den holen will brauchtse auch die unterschrift vom vater..
also offiziell.. meine mutter hat den alleine geholt..


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Antwort von RichardLancelot | 09.12.2010 - 20:35
Öhm...Nein. Wozu soll man die Eltern den brauchen?


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:37
wenn man unter 16 ist braucht man sie um den perso abzuholen, weil die dann was unterschreiben müssen.
wenn man 16 ist braucht man sie nichtmehr.


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Antwort von RichardLancelot | 09.12.2010 - 20:38
Zitat:
wenn man unter 16 ist braucht man sie um den perso abzuholen, weil die dann was unterschreiben müssen.
Ahso...seit `07 kann man vor dem 16. Geburtstag schon einen Perso beantragen. Alles klar, wieder was gelernt.


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Antwort von dickimon (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:42
nimm deine eltern zu sicherheit mit, kann ja nicht schaden ;)


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Antwort von Sarah_94 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:43
Nein, ich hab mir mein ersten auch vor 2 Wochen beantragt und da wollten die nichts von meinen Eltern.


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Antwort von S_A_S | 09.12.2010 - 20:44
Beantragen konnte man den schon immer vor dem 16 Geburtstag.
Denn bei uns Herrscht die Ausweisflicht, insofern wäre das fatal, wennn das erst anschließend ging ;)


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Antwort von RichardLancelot | 09.12.2010 - 20:47
Zitat:
Beantragen konnte man den schon immer vor dem 16 Geburtstag.
Denn bei uns Herrscht die Ausweisflicht


Ich sprach von beantragen UND auch bekommen.

Zitat:
Seit dem 1. November 2007 können Personalausweise bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden.


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Antwort von clemens1992 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 20:52
Ausweispflicht haben wir in Deutschland, was aber nicht zur Folge hat, dass man seinen Ausweis dabei haben muss, solange man irgendetwas dabei hat, wo der Name und die Anschrift draufsteht mit Bild, reicht das vollkommen!


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Antwort von jjf88 | 09.12.2010 - 20:59
Zitat:
Ausweispflicht haben wir in Deutschland, was aber nicht zur Folge hat, dass man seinen Ausweis dabei haben muss, solange man irgendetwas dabei hat, wo der Name und die Anschrift draufsteht mit Bild, reicht das vollkommen!


Nein, sowas reicht nicht. Ausweispflicht beinhaltet offizielle Ausweispapiere, also Personalausweis oder Reisepass. Nen Führerschein z. B. zählt nicht dazu.


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Antwort von dickimon (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 21:01
was für ein drama ihr gleich machen müsst.... :0


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Antwort von cleosulz | 10.12.2010 - 08:12
Hallo, ich hab mal ein bisschen "gestöbert":
Grundsätzlich muss der Personalausweis persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden.
Das heißt, dass DU da hin gehen musst.

Bei Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind, müssen die Eltern (gesetzlichen Vertreter) mit der Antragstellung einverstanden sein und dies auch schriftlich erklären.
=> verstehe ich so, dass es genügt, eine schriftliche Einwillidgungserklärung der Eltern bei der persönlichen Antragstellung mitzubringen.

Die Stadt Stuttgart hat dazu extra einen Vordruck:
http://www.stuttgart.de/img/mdb/form/4674/50323.pdf

Einverständniserklärung für die Beantragung eines Personalausweies
(nur notwendig bei Beantragung für ein Kind unter 16 Jahren).

Zitat:
Hier die Antwort auf deine Frage:
Wenn du 16 Jahre alt oder älter bist: müssen deine Eltern nicht mit auf`s Rathaus.
Wenn du unter 16 bist: dann müssen deine Eltern nicht persönlich mit, sie müssen jedoch eine Einverständniserklärung für die Beantragung unterschreiben (und das wohl beide Elternteile).

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