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Zahlungsverzug/ Betriebswirtschaft

Frage: Zahlungsverzug/ Betriebswirtschaft
(7 Antworten)


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Hi, ich komme in BRC nicht weiter und zwar fällt mir i.wie nichts zu den aufgabenstellunen an

folgende situation:
Die designer-möbel GMBh hat an den Kunden WestfalenMöbel Waren im wert von 50.000.00 inkl.
USt verkaft. Westfalen möbel sollte die rechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Diese Frist ist seit 2 wochen abgekaufen

Arbeitsautrag.

8.) Stellen sie die rechtlichen situation im vorliegenden fall dar und erkläreb Sie sie!

9) Beureiel die folgende erklärung des KUnden westfalen Möbel sowohl aus rechtlicher als auch aus ökonomischer perspektive :

Man habe die Überweisung rechtzeigitg bei dem Keditinstitut abgegeben; das gIROKONTO HABE ÜBER EINE ausreichende deckung verfügt. Eine entsprechende Bestätigung des Kreditinstituts läge or. Die überweisung sei aufgrund eines Irrtums des Kreditinstituts fehgleitet wurden .

Ich danke euch sehr im vor aus für eure Hilfe
Frage von M_and_A (ehem. Mitglied) | am 11.11.2010 - 20:07


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Antwort von M_and_A (ehem. Mitglied) | 11.11.2010 - 20:37
geht
hier jemand auf ein wirtschaftsgymnasium? ich weiß i.wie nicht weiter


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 11.11.2010 - 20:41
Jap, ich gehe aufs Wg ;)
Aber das haben wir schon letztes Jahr gemacht, da muss ich erstmal meine Unterlagen rauskramen :D


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Antwort von M_and_A (ehem. Mitglied) | 11.11.2010 - 20:43
ich hoffe dass du mir weiter helfen kannst, ich häng da schon gleich 2 stunden dran und hab bisjetzt nur das datum unddie überschrift stehen XD


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 11.11.2010 - 20:51
Immerhin was:D Das Thema finde ich aber auch echt bescheuert. Aber ich hatte immerhin 13 Punkte in der Klausur :D
8)Also, rechtlich befindet sich die `WestfalenMöbel` im Zahlungsverzug, da die `Designer-Möbel AG` eine Frist festgesetzt hat und diese ihnen auch mitgeteilt hat.

9) Sind die Angaben des Kunden wahr und es handelt sich wirklich um ein Problem der Bank, so liegt das Verschulden nicht mehr beim Kunden und der Gläubiger kann keinen Schadensersatz etc. verlangen.

Allerdings weiß ich nicht, was man da aus `ökonomischer Perspektive` noch erläutern soll^^
Vllt. einfach, dass das Gläubiger-Unternehmen dann eben den Schaden, der durch den Zahlungsverzug entstanden ist, tragen muss...


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Antwort von M_and_A (ehem. Mitglied) | 11.11.2010 - 20:58
woa danke ey, :) , 13 punkte?richtig guut ich schreib nächste woche die erste kolausur in BRC >_< . danke nochmal die ansätze genügen völlig für den rest erfidne ich i.was hauptsache sie sieht ah sieh hat es gemacht XD, musstet ihr auch paragraphen aus dem BGB und HGb herausarbeiten ?

ich hoffe dass ich auch 13 punkte schaffen werde :)) danke nochmal


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 11.11.2010 - 21:04
Ja, war auch noch die beste Note, ich war auch sehr überrascht :D
Das wird schon ;)
Ja, das mussten wir auch.. Das ist das Schwierigste an der Sache. Aber wenn man sich mal etwas eingelesen hat, gehts eigentlich.
Ich hab mir dann mal so eine kleine Übersicht erstellt, mit Voraussetzungen für alles und was für Möglichkeiten man hat bei Kaufvertragsstörungen. Dann gings eigentlich irgentwann :)
Das schaffst du schon ;) Keine Ursache & viel Glück :)


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Antwort von E___ | 11.11.2010 - 23:25
Ökonomischer Sicht.........da ist wahrscheinlich die Kundebeziehung ansich gemeint. Bei solchen Vorrausetzungen wäre es unnötig irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten da man darauf ausgelegt ist Kundenkontakt zu halten und keinen Geschäftspartner aufgrund solch einer Kleinigkeit zu verlieren

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