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party mit 15 - ab 16 !

Frage: party mit 15 - ab 16 !
(5 Antworten)


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was für konsequenzen hat es, wenn man mit 15 auf eine party geht die ab 16 ist?

also ein kolleg von mir ist 15 und geht immer an partys mit meinem ausweis, ich nehme mein führerschein..
die behalten die ausweise alle und am schlsus muss jeder seinen namen sagen dann kriegt man alels zurück..
ich sag meinen halt 15 min nach seinem dann haben sies meist vergessen dass schon einer so hiess.

aber falls dies dann am enden merken sollten..
was sind die konsequenzen?

bitte nur auf meine fragen antworten, nicht klugscheissern..
wär nett.

lg
Frage von coffeemachine (ehem. Mitglied) | am 08.11.2010 - 14:35


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Antwort von brabbit | 08.11.2010 - 14:49
Kommt darauf an. Ich glaube mal, dass dann deine Eltern bzw. die Eltern deines Kumpels benachrichtigt werden. Dann bekommt ihr vllt riesen Ärger.


Oder der Türsteher oder wer auch immer drückt ein Auge zu und verwarnt euch.


Es kommt immer auf den Fall an. Riskieren würde ich es trotzdem nicht, da es auch schlimmer ausgehen kann ;)
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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 08.11.2010 - 15:26
denk doch mal ein bisschen nach! nach welchem system sortieren die wohl hinter der kasse die ausweise und führerscheine? wahrscheinlich nach dem alphabet. und was passiert dann mit deinem ausweis und führerschein? richtig, liegen genau nebeneinander. und dann kommt jemand, der deinen namen sagt und sie sehen beides und merken: "hey, die sind ja gleich!"

ach und doppelthreads kannst du dir in zukunft auch sparen.


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Antwort von cleosulz | 08.11.2010 - 15:26
§ 281 StGB
Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden
.....................................................................

Ihr macht euch beide strafbar.
Bereits der Versuch ist strafbar.
Also: Wenn der Veranstalter euren Schwindel bemerkt und euch anzeigt, dann habt ihr ein Problem.

Ansonsten gilt wie immer:
"Wo kein Kläger, da kein Richter".

Aber:
Bekommt der Veranstalter wegen euerm "Täuschungsmanöver" selber Probleme mit der Polizei oder dem Jugendamt, dann wird er sich nicht still verhalten, sondern auf euern Täuschungsversuch hinweisen.
Dann habt ihr also wieder das Problem.

Im ungünstigsten Fall wäre das für DICH und DEINEN KUMPEL:
Strafanzeige
Ermittlungsverfahren
- evtl. Einstellung
- evtl. Vorladung vor Gericht und Jugendgerichtsverfahren
- evtl. Verurteiltung, Verwarnung, Arbeitsauflage usw.

Streng genommen ist das, was ihr da macht, kein Kavaliersdelikt.
Klar, ihr wollt keinen betrügen, ihr wollt ja nur beide zu der Veranstaltung rein.
Aber rechtlich besehen ist das eben ein Missbrauch von Ausweispapieren und im Abschnitt "Urkundenfälschung" des Strafgesetzbuches angesiedelt.

Darüber solltet ihr euch mal Gedanken machen.

Übrigens:
Falls es zu einer Strafanzeige kommt, werden die Eltern in der Regel vom Sachverhalt informiert.
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Antwort von John_Connor | 08.11.2010 - 15:29
Und Hausverbot bekommt ihr auch! ;)
Aber das ist ja das kleinere übel...^^


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Antwort von cleosulz | 08.11.2010 - 15:57
Nochmals zu deiner ursprünglichen Frage:

Wenn man es schafft sich mit 15 zu einer Veranstaltung reinzuschmuggeln, die eigentlich erst ab 16 freigegeben ist (also ohne Vorzeigen falscher Papiere usw.) so dürfte man sich meines Erachtens nicht strafbar machen.

Der Veranstalter bekommt aber u. U. Schwierigkeiten, weil er nicht genügend kontrolliert hat.
Beispielsweise wenn er verschiedene Arm-Bändchen (verschiedene Farben)austeilen lässt und ihr dann die Bändchen hinterher tauscht.

Dass du (oder ihr) dann nicht mehr gern gesehene Gäste bei dem Veranstalter seid, ergibt sich von selbst (siehe Antwort von John_Connor => Hausverbot droht!).

Unter 16 gilt die Sperrfrist 22.00 Uhr (Disco überhaupt nicht erlaubt) einzuhalten.
Wenn die Polizei eine Person untr 16 Jahren bei einer Veranstaltung aufgreift, bei der sie nach dem JuSchG überhaupt nicht sein dürfte, ist es bei uns so üblich, dass die Personen zunächst in die Obhut des Jugendamts kommen und dann von den Eltern höchstpersönlich auf der Polizeidienststelle von den Eltern abgeholt werden müssen.

Das hat mehrere Nachteile:
1. Veranstalter bekommt eines "auf den Deckel" (Bußgeld?)
2. Familie ist ab sofort beim Jugendamt bekannt.
3. Jugendlicher + Familie sind nun auch "polizeilich aufgefallen"

Die nette Dame/der nette Herr vom Jugendamt sowie die Sachbearbeiter von der Polizei kennen einen dann schon von Weitem und bei der nächsten Kontrolle ist ein "unerkanntes Abtauchen" schon etwas schwieriger...^^
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