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schule abbrechen - abschluss

Frage: schule abbrechen - abschluss
(29 Antworten)

 
wenn ich jetzt die schule abbreche habe ich dann automatisch die mittlere reife oder muss ich die noch machen? also muss ich eine prüfung ablegen um diesen abschluss zu bekommen?
ich bin jetzt in der 12.
ANONYM stellte diese Frage am 05.11.2010 - 23:11


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 06.11.2010 - 16:15
zur Sache mit dem Beleg: Der Beleg wäre das Abschlusszeugnis der 10.
Klasse. Der Beleg für nen Abi is ja auch nicht mehr als ein Zeugnis, was will man mehr;)


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 06.11.2010 - 16:17
ans G8 hab ich noch gar ned gedacht, ich dachte auch beim G9 wars die 10 Klasse... müsste man mal recherchieren^^


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 06.11.2010 - 16:20
ich klatsch mal eben nen Absatz aus wikipedia rein:

Zitat:
Da Schulpolitik Ländersache ist, regeln in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Schulgesetze, Richtlinien und Erlasse, an welchen Schularten die Mittlere Reife/Fachoberschulreife erreicht werden kann.

Er ist im Regelfall der Abschluss an einer Realschule, einer Berufsfachschule (zum Beispiel in Baden-Württemberg), im Mittlere-Reife-Zug (der Begriff als solcher ist lediglich in Bayern üblich, der Sache nach gibt es ihn aber auch in anderen Bundesländern) einer Hauptschule (in Baden-Württemberg Werkrealschule), an einer Wirtschaftsschule in Bayern, oder an einer Gesamtschule bzw. an einem Gymnasium nach Klasse 10.

Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz an zentrale Prüfungen gebunden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen fanden diese Prüfungen erstmalig am Ende des Schuljahres 2006/2007 statt, in Schleswig-Holstein im Mai 2009,[1] in den übrigen Ländern waren sie bereits eingeführt bzw. sind niemals abgeschafft worden, wie zum Beispiel in Thüringen. In etlichen Bundesländern sind Gymnasiasten davon ausgenommen, aber durchaus nicht in allen (so beispielsweise nicht in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg).


http://de.wikipedia.org/wiki/Mittlere_Reife


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Antwort von SHEEP_chen (ehem. Mitglied) | 06.11.2010 - 16:48
Huhu,

ich gehe auch in die 12. Klasse an einem Gymnasium in Brandenburg. In Physik und Deutsch bin ich zurzeit auch nicht wirklich gut und stehe 4. und Deutsch ist auch noch mein mein LK_fach..richtig dumm :(
aber ich ziehe es durch bis ich dann mein abi geschafft habe egal wie. das würde ich jeden anderen auch empfehlen...
es sei denn du kommst in wirklich jeden fach nicht klar?

bei mir ists sogar noch doofer, bin im letzten jahrgang drinne der noch 13 jahre machen muss. also noch 1 und nen halbes jahr schule und mich rumquälen aber was solls...

 
Antwort von GAST | 06.11.2010 - 17:00
Die Schule wird doch in der Oberschule erst richtig witzig. Selbst wenn Du nicht klarkommst mit dem Stoff, sind es die großartigen Scherze, die man so macht, auf jeden Fall wert, das Jahr noch durch zuziehen.

 
Antwort von GAST | 06.11.2010 - 17:20
hey,
doch du hasd die mittlere reife des is dein zeugnis von der 10. klasse ;) is bai mir auch so weil ich hab des auch shcoma überlegt :D
lg :)

 
Antwort von GAST | 06.11.2010 - 17:26
leute, ob das der eine hat und der andere nicht ist doch lachs. es kommt immer auf das bundesland an, da schulpolitik länderpolitik ist. in niedersachsen hab ich nach der 10. den erweiterten realabschluss durch versetzen in die 11.klasser erhalten. in schleswig-holstein ist das nicht so. den erhält man dort nicht durch versetzen in die 11.klasse.
wenn du gewissheit haben willst, dann guck auf die hp deines bundeslandes unter schulministerium. da steht was man hat und was nciht. bei fragen kannst du dort auch anrufen.
viel besser als hier tausend meinungen von allen zu bekommen, vor allem weil hierjeder aus einem anderen bundesland kommt und mit der zeit sich eh jede regelung ändert.
mein teil dazu


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Antwort von cleosulz | 06.11.2010 - 18:51
Gut gebrüllt Ngoc!

Zitat:
Abschlüsse

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.

Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10)

Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:

* ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss

Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.

Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben.

Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).


Quelle:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/index.html


Wegen evtl. Prüfungen geht es hier weiter:

http://www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

Zitat:
§ 40
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
(1) Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwirbt
1. eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule am Ende der Klasse
10 Typ B nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10, wenn
die Versetzungsanforderungen des § 25 erfüllt sind,
2. eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule nach dem Abschlussverfahren
am Ende der Klasse 10, wenn die Versetzungsanforderungen
des § 25 erfüllt sind,
3. eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums bis einschließlich im
Schuljahr 2009/2010 am Ende der Klasse 10 nach dem Verfahren gemäß
§ 28 Abs. 1, wenn die Versetzungsanforderungen des § 25 erfüllt
sind, danach nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang
und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) und
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK).


Qelle:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI-07-08.pdf

Also:
Alle anderen Schulformen (außer Gymnasium) müssen wohl an Prüfungen teilnehmen.

Genaues erfährst du jedoch bei deinem Schulamt:

Und hier findest du das richtige Schulamt für deine Schule:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/nachgeordneterBereich/AdressenSchule/Schulaemter/Duesseldorf/index.html
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von ANONYM | 07.11.2010 - 15:18
@1349
unproduktiver beitrag...

@shanie94
ich möchte mein abi später nachholen. abendschule?! denn momentan ist alles ein bisschen schwierig. wegen privaten sachen habe ich einiges an stoff verpasst und ich komme nicht mehr mit.. ich könnte zum halbjahr wieder in die 11 wechseln. aber das möchte ich auch nicht...
dir aber viel glück du schaffst das :)

@jussy93
habe ich bereits. nrw ;)

@juxhurra
hmm.. danke. werde mich morgen mal an meinen oberstufenberatungslehrer wenden :)
beleg = zeugnis?! ich war schon immer auf dem gynasium und habe einfach nur weitergemacht, daher kein abschlusszeugnis :/

@SHEEP_chen
ich komme wirklich in einigen fächern nicht klar.
ich müsste auch noch 13 jahre machen...

@LisaRoegner
auch wenn ich vorher schon auf dem gymnasium war? hab ja dann kein abschlusszeugnis, weil ich weitergemacht habe...

@Ngoc
ok... gute idee ;D danke..


@cleosulz
danke dir vielmals :)

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