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Abmahnung illegale Downloads

Frage: Abmahnung illegale Downloads
(35 Antworten)


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Ich habe eine Abmanhnung von Rasch Rechtsanwälte bekommen im Betrag von 1200€, weil ich ein Album von Eminem runtergeladen hab. Ich bin aber erst 16 Jahre alt und arbeitsunfähigkeit oder ?
Was soll ich machen ?
Frage von ahmettosunpasa1 (ehem. Mitglied) | am 16.10.2010 - 16:33


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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:36
Da
der Internetanschluss bestimmt auf deine Eltern zugelassen ist wirds dann wohl auf die rauslaufen.
WIE KANN MAN SO DUMM SEIN UND ÜBER TORRENT LADEN?


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Antwort von ahmettosunpasa1 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:37
was ist wenn ich sage dass mein internet gehackt wurde


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Antwort von Andy17.3 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:39
nichts ist dann. das musst du erstmal beweisen.
wo hast du denn geladen?


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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:41
Und wie soll jemand dein Internet gehackt haben?
Für Wlan Sicherheit bist du selber zuständig.


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:42
du müstest es beweisen können^^
und da du es nicht kannst warst du es.
es wird denke ich mal auf sozialstunden hinauslaufen da du kein verdienst hast und deine eltern es ja nicht waren.
ich würde auf jedenfall deine eltern da raus halten da 1200€ nicht grade wenig geld ist.
und gehe zum anwahlt und lass dich beraten.
das wäre so das was ich an deiner stelle machen würde


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:42
von 7-17 jahren beschränkt deliktfähig.
deliktfähig dann, wenn die zur erkenntnis der verantwortlichkeit erforderliche einsicht besteht.

aber ich gehe mal stark davon aus, dass kein 16jähriger so ignorant is und denkt, dass sowas noch legal is^^

 
Antwort von GAST | 16.10.2010 - 16:45
Such dir nen Rechtsanwalt der sich mit Medienrechten auskennt.


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Antwort von ahmettosunpasa1 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:45
beschränkt deliktfähig. heißt dass ich diesen betrag nicht zahlen muss ? ich sag dann einfach dass ich nicht gewusst hab dass es illegal ist


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Antwort von matata | 16.10.2010 - 16:47
Du bist nicht <arbeitsunfähig>, sondern nicht <geschäftsfähig>. Das ist ein kleiner Unterschied. Aber bei illegalem Download spielt das eigentlich keine Rolle. Du hast einen schwerwiegenden Fehler gemacht. Am besten nimmst du dir auch einen Rechtsanwalt, das heisst, du beichtest deinen Eltern, was los ist. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Denn ein 16-Jähriger weiss soviel über Urheberrechtsschutz, dass er sich richtig verhalten könnte.
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Antwort von Andy17.3 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:47
also auf jeden fall nen rechtsanwalt einschalten wie schon geschrieben wurde.
bis dahin solltest du auf das schreiben nicht reagieren sondern alles über deinen anwalt laufen lassen.


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Antwort von S_A_S | 16.10.2010 - 16:48
Wer einen Internetanschluss hat ist dafür haftbar was mit dem Anschluss gemacht wird - außer er kann beweisen, wer das wirklich war. Das werden in der Regel deine Eltern sein.
Das Argument "Computer gehackt" ist da im ürbigen dir absolut nicht hilfreich!


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 16:55
Zitat:
Wer einen Internetanschluss hat ist dafür haftbar was mit dem Anschluss gemacht wird - außer er kann beweisen, wer das wirklich war. Das werden in der Regel deine Eltern sein.


ich würde da lieber die elter raus lassen sozialstunden machen.
1200€ ist viel geld und da wäre es schwachsinn die eltern das zahlen zu lassen wenn man selber mist gebaut hat.
außerdem macht er sich denn seine eltern nicht zum feind^^
er kann nicht zahlen und wenn er sagt er war es und die eltern können da nichts für sind die eltern raus.
es gibt viel die durch die sperren der eltern kommen und da kann man als erwachsener nichts machen außer internet abstellen.


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Antwort von S_A_S | 16.10.2010 - 16:58
Die Abmahnung geht in einem solchen Fall an den Inhaber des Internetanschlusses. Das sind seine Eltern.

Davon abgesehen hat eine Abmahnung nichts mit strafrecht zu tun, das ist eine Zivilrechtliche Foderung - da ist es unerheblich ob man noch nach jugendstrafrecht bestraft werden würde, da es hierbei nicht um strafrecht geht!


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 17:00
schalte einen anwalt ein, der wird es bestenfalls so regeln können, dass du zwar belangt wirst, aber wegen erstdelikt nur einen teil bezahlen musst. etwa die hälfte wird das dann sein.
jetzt, wo sie dich aber mit deiner ip identifiziert haben und du sicher nicht nur das eine album geladen hast, kannst du damit rechnen, dass demnächst noch mehr mahnschreiben ins haus flattern. dann ist da nichts mehr mit erstdelikt und in schlimmsten fällen wirst du einige zigtausend euro zahlen dürfen. viel spaß.

diese ausführungen basieren auf erfahrungswerten innerhalb des bekanntenkreises.


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Antwort von glubber202 | 16.10.2010 - 17:23
ich finds aber gut, dass hier endlich mal jemand sagt wie es ist, wenn man immernoch illegal downloads zieht. Ignorant.

Es ist schlicht kein Kavaliersdelikt, würdest das Album ja auch nicht im Me***markt klauen, wenn du es unbedingt haben wolltest und dann sagen das hat dir einer in die Tasche gesteckt, ums dir danach wieder abzunehmen.

Kinners.

Ansonsten glaube ich, dass die Verfolgung solcher Delikte so unterschiedlich ist, dass man hier kaum allgemeine Ratschläge geben kann.

Allgemeingütig dürfte jedoch dieser sein :
Bei dieser Summe, scheint ein Anwalt sinnvoll.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 17:28
es gibt anwälte, die kümmern sich nur um bestimmte alben, filme, spiele und verbringen so viel zeit damit leute zu finden, die genau diese inhalte runterladen. diese anwälte sind von den copyrightinhabern engagiert und mahnen jeden ab, den sie finden können.

in diesen mahnbriefen ist eine frist gestellt bis zu der gezahlt werden soll. wenn nicht drohen sie damit vor gericht zu gehen. ob sie das nun machen, weiß ich nicht. aber wenn sie es tun, dann wird es richtig teuer! da sind 1200 eine lapalie gegen.

deshalb würde ich lieber zahlen, das risiko wäre mir zu groß.

Zitat:
ich finds aber gut, dass hier endlich mal jemand sagt wie es ist, wenn man immernoch illegal downloads zieht. Ignorant.

Es ist schlicht kein Kavaliersdelikt, würdest das Album ja auch nicht im Me***markt klauen, wenn du es unbedingt haben wolltest und dann sagen das hat dir einer in die Tasche gesteckt, ums dir danach wieder abzunehmen.

Kinners.
dem schließe ich mich zu 100% an.


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Antwort von matata | 16.10.2010 - 17:33
Es gibt bereits Gerichtsfälle in Deutschland und in der Schweiz mit Schuldsprüchen und riesigen Entschädigungssummen. Dagegen ist der Kaufpreis eines Albums wirklich eine Lappalie.
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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 16.10.2010 - 17:35
die kaufpreise sind generell eine lapalie, wenn man weiß wo man seine musik am besten kauft. dann muss man auch mal bereit sein ein paar monate auf ein album zu warten und spart oft mehr als die hälfte.

ich empfinde diese abmahnwellen als vollkommen richtig. da werden noch viele kinder hausarrest und pc-verbot bekommen.


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Antwort von RichardLancelot | 16.10.2010 - 17:50
Zitat:
ich empfinde diese abmahnwellen als vollkommen richtig. da werden noch viele kinder hausarrest und pc-verbot bekommen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Strafe bzw. Abschreckung und Ausbeutung oder Geldschneiderei...


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Antwort von S_A_S | 16.10.2010 - 17:59
Die Geschichte mit dem Media-Markt ist nicht ganz vergleichbar.
Denn bei der Nutung eines Torrent beteiligt man sich auch noch an der Verbreitung von solchen Materialien - das heißt man klaut sie nicht nur, sondern hilft auch noch anderen beim klauen.

Daher ist das auch keine Forderung, die ahmettosunpasa1 ins Haus steht wegen Diebstahls, sondern wegen missachtungen des Urheberrechts.

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