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führerschein

Frage: führerschein
(10 Antworten)

 
ich werde ande august 18, habe aber meinen führerschein schon letztes jahr im november gemacht, also dieses begleitete fahren ab 17.

meine eltern fahren 10 tage vor meinem geburtstag für eine woche in urlaub, sprich ich bin dann allein zu hause. habe keine verwandten in der nähe die mich mal fahren könnten (die busverbindungen sind super schlecht, wohne auf dem land).
jetzt meine frage, gibts wohl irgend ne möglichkeit dass ich beantragen kann schon vor meinem 18. geburtstag allein auto fahren zu dürfen? der wagen von meiner mutter würd nämlich während die im urlaub sind hierbleiben und es handelt sich ja auch wirklich nur um eine woche vor meinem geburtstag. wär super wenn sich da einer von euch auskennt!
ANONYM stellte diese Frage am 31.07.2010 - 14:35


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Antwort von John_Connor | 31.07.2010 - 14:46
Das bezweifle ich.
Bei solchen Ausnahmen würden das alle beantragen und dann hätte die Regelung einfach keinen Sinn. Zudem könnte sich die Bearbeitung deines Falls so sehr in die Länge ziehen, dass du längst 18 bist! ;)


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 31.07.2010 - 14:46
nein gibt es nicht, musst du wohl durch.

 
Antwort von ANONYM | 31.07.2010 - 14:48
naja meine mutter oder mein vater würd auch da anrufen, und die ausrede damit ich schon früher fahren darf muss ja auch nicht der wahrheit entsprechen :D also ginge das echt in so gaar keinem fall?


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Antwort von HeikeBoettgi (ehem. Mitglied) | 31.07.2010 - 14:51
nein, du kannst wenn dann nur versuchen dein Begleitendesfahren zu Erweitern und andere Begleitpersonen drauf schrieben lassen die in der Nähe wohnen und das machen würde...Max. aber nur 3Leute und die Regeln was die erfüllen müssen kennste bestimmt ;-)

 
Antwort von ANONYM | 31.07.2010 - 14:53
na aber ob ich dann fahre und die neben mir sitzen oder ob die mich direkt selber irgendwo hin fahren macht ja keinen unterschied^^ geht ja nur darum dass ich unabhängig bin!


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Antwort von brabbit | 31.07.2010 - 15:08
Es geht einfach nicht. Musst halt damit Leben. Das ist
Zitat:
Rainer Zufall


Wenn du es trotzdem machen solltest und erwischt wirst, dann wirst du wohl länger ohne Schein leben müssen.
________________________
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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 31.07.2010 - 15:14
wie man wegen einer woche so rumheulen kann, ist mir ein rätsel.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 31.07.2010 - 15:26
pump dein fahrrad auf und beweg deinen hintern. mir scheint als würdest du ab ende august eh nur noch vom bett ins auto fallen können und wieder zurück ;)
ist autofahren denn so wichtig?

solche ausnahmeregelungen gibts es wirklich NUR in dringenden fällen. zb wenn ein jugendlicher sonst keinerlei möglichkeit hat zur schule zu kommen, weil kein bus fährt, keine mitnahmemöglichkeit besteht und sonst niemand autofahren kann.
"ich habe ferien und kann nicht mal 5km mitm rad fahren" ist kein triftiger grund ;)

komm bloß nicht auf die idee trotzdem ins auto zu steigen, wenn du erwischt wirst gilt das als fahren ohne fahrerlaubnis, und du wir die nächsten jahre erstmal nicht mehr hinters steuer dürfen.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 31.07.2010 - 15:28
ach, wär das denn so schlimm?


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Antwort von Geissbock | 31.07.2010 - 19:57
Wenn du seit einem Jahr regelmäßig und sicher fährst, dann fällt`s doch nicht auf. Die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden wenn du wirklich 100%ig alle Regeln einhälst, ist sehr gering.
Soll aber kein Tipp oder Ratschlag sein und ich würd`s an deiner Stelle auch nicht machen - nicht wegen einer Woche. ^^

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