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Von der Schule fliegen..

Frage: Von der Schule fliegen..
(22 Antworten)

 
Guten Morgen!

Ein Kollege und ich haben nun 2x in diesem Schuljahr, die Schule während der regulären Unterrichtszeit verlassen.
Einer der betroffenen Lehrer möchte nun rechtliche Schritte einleiten. Die (vermutliche) Konferenz nächste Woche soll beschließen, ob wir nun weiter an der Schule bleiben dürfen. Unsere Erziehungsberechtigten haben auch noch keine schriftliche Mitteilung bekommen.

Ist es bei dieser Sachlage, wirklich ein Grund von der Schule zu fliegen?

Schulform: Fachoberschule
Bundesland: Saarland
Klassenstufe: 11
Notendurchschnitt: 2,5
GAST stellte diese Frage am 19.06.2010 - 11:07


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Antwort von gillary (ehem. Mitglied) | 19.06.2010 - 11:22
Ich
persönlich würde sagen `ne` aber wie es rechtlich aussieht... Keine Ahnung.


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Antwort von Metall-Punk-Wuschel (ehem. Mitglied) | 19.06.2010 - 11:38
Rofl.. Ihr dürft euch nicht außerhalb des Schulgeländes aufhalten und das in der 11 Klasse? o.O
Sagen wirs mal so wenn ihr in dieser Zeit geschwänzt habt - macht es keinen Sinn auf so eine Schule zu gehen - so würde ich den Lehrern Recht zusprechen :x

Aber ich denk mal der Lehrer wollte euch nur Angst machen, dass ihr es nächstes Mal bleiben lässt.
Ich denk nicht das man wegen so etwas aus der Schule fliegt - hab ich zumindest nochnie gehört.

 
Antwort von GAST | 19.06.2010 - 11:45
hm.. wir dürfen das Schulgelände schon verlassen, kamen dann aber nicht mehr zurück zum normalen Unterricht.


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Antwort von S_A_S | 19.06.2010 - 11:55
Das nennt man mit anderen Worten auch Schule schwänzen.

Nur ums mal deutlich zu machen, bevor da wieder wer fragt, was ihr da gemacht habt ;)


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Antwort von gillary (ehem. Mitglied) | 19.06.2010 - 11:56
Naja aber im Grunde ist eine Fachoberschule ja nicht mehr in die Schulpflicht zu zählen ^^.... ich hab jedenfalls noch nie davon gehört. Und wenn sie das durchziehen, können sie vermutlich 7/8 aller Schüler schmeißen.


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 19.06.2010 - 12:04
Da wird höchstwahrscheinlich nichts "großes" passieren. Im schlimmsten Fall musst du mit einem Bußgeld (in höhe von 300€?) rechnen. Weiß es grad nicht genau!

 
Antwort von ANONYM | 19.06.2010 - 12:11
1) ab einer gewissen Fehlstundenzahl (untentschuldigt) kann der Verweis von der Schule erfolgen (darüber müsstet ihr aber informiert sein)
2) in anderen Fällen muss i.d.R. erst eine andere Maßnahme erfolgt sein (z.B. Tadel/Mißbilligung oder die Androhung des Verweises)
3) Ich denke mal, dass ihr nicht von der Schule fliegen könnt
4) Nur solltet ihr das "Schwänzen" mal überdenken

 
Antwort von GAST | 19.06.2010 - 12:12
Okay, danke für die postive Rückmeldung von euch. ;-)

Nachdem wir darüber informiert worden sind haben wir es auch gelassen.


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Antwort von John_Connor | 19.06.2010 - 12:20
Der Begriff Schulpflicht wurd hier wohl mißverstanden! :P
Schulpflicht hat man nicht mehr ab der Oberstufe, es sei denn, man möchte die jeweilige klasse schaffen! ;) Dann muss sehr wohl jede Unterrichtsstunde besucht werden! -.-


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Antwort von Sarah_94 (ehem. Mitglied) | 19.06.2010 - 12:30
eig schon, denk ich mal.
den es vertößt ja auch gegen die schulregeln, den Unterricht zu schwänzen. & wenn ihr euch dann auch noch erwischen lasst :P

 
Antwort von GAST | 19.06.2010 - 12:36
@Sarah_94

aber dann muss doch erstmal eine Warnung erfolgen?

 
Antwort von GAST | 19.06.2010 - 12:38
sicher, dass es nur 2 mal war? vielleicht hast du ja schon paar unentschuldigte fehlstunden mehr.

 
Antwort von GAST | 19.06.2010 - 12:41
Ganz sicher nur 2x. Wurde auch von unserem Klassenlehrer bestätigt.

Habe keine weiteren unentschuldigten Fehltage.

 
Antwort von GAST | 19.06.2010 - 12:42
an John_Connor, was soll das denn jetzt?
Meinst du die Oberstufe ist für 18-Jährige eine Veranstaltung, die sie ad libitum besuchen können und austarieren, wie viel Schwänzen geduldet wird, um durchzukommen?
Ein solches Verhalten lässt sich kein Sek.II-Leiter gefallen. In dem Augenblick., in dem ich mich für die Sek.II anmelde, unterschreibe ich auch, dass ich die Schulordnung zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend verhalzen werden.
Glaubst, irgendein Sek.II.lehrer würde mit einer Gruppe Schülern des 12. oder 13. Jahrgangs auf Studienfahrt gehen, wenn er nie wüsste, wann die Damen und Herren erwachsene Schüler sich bequemen, ihre Kneipenbummel zu beenden und irgendwann mit verquollenen Augen und zugedröhnten Kopf mittags drei Stunden zu spät zur Abfahrt des Busses für die nächste Besichtigung oder sonstige Veranstaltung erscheinen?

Bei einer meiner Abschlussfahrten hat das ein Schüler (20 J. alt) versucht, es hat ihn ca 1000 Euro gekostet: für ihn: Ende der Fahrt, Kosten für: a. das eig. Eisenbahnticket von Cesenatico/Adria nach Hause, b. die Kosten der Bahnfahrt Cesenati - Schulort - Cesenatico für einen Sozialarbeiter vom Jugendamt Cesenatico plus c. dessen tariflich zustehendes Tagegeld; dass dann noch eine Sek.II-Konferenz über sein Verhalten befinden musste, versteht sich von selbst



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Antwort von GAST | 19.06.2010 - 13:14
Ergänzend fällt mir noch ein: Als Wiss.Assistent für Geographie organisierte ich mal eine Auslandsstudienfahrt nach Dänemark.
Anders als in der Schule greift hier natürlich die "Schulordnung" nicht;
vier "Wirtschaftsstudenten" "erlitten" in Vejle das oben geschilderte Schicksal des Zuspätkommens nach einem ausgiebigen "Wirtschafts"-Bummel; als sie aus-checkten waren wir mit dem Bus schon weg; es hat sie viel Mühe und Geld gekostet, per Taxi uns wiederzufinden.

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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 19.06.2010 - 13:21
Zitat:
Rofl.. Ihr dürft euch nicht außerhalb des Schulgeländes aufhalten und das in der 11 Klasse? o.O


allein Versicherungstechnisch darf NIEMAND das schuleglände währed der schulzeit verlassen. das hat nichts mit dem alter zu tun.


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Antwort von John_Connor | 19.06.2010 - 13:46
@old-but-alert1:

Zitat:
Meinst du die Oberstufe ist für 18-Jährige eine Veranstaltung, die sie ad libitum besuchen können und austarieren, wie viel Schwänzen geduldet wird, um durchzukommen?


Hab ich gar nicht behauptet und gar nicht so gemeint! :P
Ich habe nur versucht den begriff Schulpflicht zu erklären, da gillary folgendes behauptete:

Zitat:
Naja aber im Grunde ist eine Fachoberschule ja nicht mehr in die Schulpflicht zu zählen ^^.... ich hab jedenfalls noch nie davon gehört. Und wenn sie das durchziehen, können sie vermutlich 7/8 aller Schüler schmeißen.


Ich wollte nur feststellen, dass man zur Schule gehen muss, wenn man die Oberstufe und somit den Abschluss schaffen möchte. Damit meinte ich nur: entweder man geht zum kompletten Unterricht oder meldet sich gar nicht erst zur 11. Klasse an! ;)
Die Schulpflicht ist als begriff zu verstehen, dass man bis zur 10. Klasse zur Schule gehen muss. Dass man nicht schwänzen darf, ist klar, aber nicht wirklich unter diesem begriff zu verstehen! Das wird halt so im Schulgesetz geregelt.

 
Antwort von GAST | 20.06.2010 - 18:46
Also ihr habt jetzt 2 mal geschwänzt und denkt, ihr werdet von der Schule verwiesen ? Uii, das ist aber schon ein bisschen krass, oder etwa nicht? Bei uns gibt es dann Nachsitzen, evtl. ein Gespräch mit den Eltern, wenn häufiger geschwänzt werden sollte .. aber mehr passiert da nicht !
Und ich meine, Oberstufe hin oder her, man kann doch nicht einfach seine ganzen Schüler rausschmeißen, richtig? Weil es werden ja wahrscheinlich häufiger mal Schüler ein paar Stunden nicht beiwohnen, die kann man ja nicht gleich alle rauswerfen. Wie blöd das wäre ! Wen sollte man dann noch Unterrichten? Und wenn ihr nicht anderweitig negativ aufgefallen seid, also auch kein Grund besteht, euch anders zu behandeln als den Rest der Schule, wird da jetzt bestimmt nicht allzu viel passieren.
Aber, ich muss sagen, es ist nicht vorteilhaft, wenn man schwänzt. Jedenfalls nicht für die Noten etc. ..
:)

 
Antwort von GAST | 20.06.2010 - 18:57
Wenn das nur 2 Mal gewesen ist, dann glaube ich nicht...


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Antwort von Metall-Punk-Wuschel (ehem. Mitglied) | 20.06.2010 - 21:15
Kurz und knapp: Ihr habt es verdient.. selbst Schuld.. Macht es denn überhaupt Sinn,auf eine solche Schule zu gehen, wenn man schwänzt?

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