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Zivildienst

Frage: Zivildienst
(9 Antworten)


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Hallo leute hab ein Problem,dass problem ist ich habe mein zivildienst bis zum 1.7.2010 verschoben da ich in der 13 klasse war,hab aber zum halbjahr die zulassung nciht bekommen,hab dann anfang märz mit einem jahrespraktikum angefangen(fhr-praktische teil) hab aber vergessen kreiswehrersatzmat zu informiern und vor kurzem habe ich eine Kopie von meinen Praktikanten Vertrag abgeschickt,bis jetzt habe ich keinen Antwort darauf
bekommen.Muss ich mir Sorgen machen,ende februar.2011 endet mein Praktikum und im März würde ich anfangen und am 3.juli fliege ich ins ausland,jetzt habe ich angst das ich am flughafen festgehalten werde. Und die zweite frage ist,da ich in Recklinghausen eingetragen bin,habe ich den Post dahin geschickt ist doch richtig oder sollte ich nach Köln abschicken?Wäre sehr nett wenn ihr mir antworten schreiben würdet
Frage von uA07 (ehem. Mitglied) | am 07.06.2010 - 16:45

 
Antwort von ANONYM | 07.06.2010 - 16:49
sry
hab 0 ahnung tut mir leid

 
Antwort von GAST | 07.06.2010 - 16:50
Wenn man mehr als 3 Monate glaub ich ins Ausland geht muss man als Wehrpflichtiger das Amt informieren und auf eine Erlaubnis hoffen.
Ob die Dich dort abfangen, weiß ich nicht, aber Du tätest auf jeden Fall etwas Verbotenes und wirst möglicherweise bestraft....


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Antwort von uA07 (ehem. Mitglied) | 07.06.2010 - 16:52
ist ja nicht verboten,hab ja in recklinghausen bescheid gesagt,das ich in einem Betrieb als Praktikant tätig bin.

 
Antwort von GAST | 07.06.2010 - 16:54
Du fliegst als Praktikant für diese Firma ins Ausland?


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Antwort von uA07 (ehem. Mitglied) | 07.06.2010 - 16:56
Hab ja als praktikant Urlaub,ich werde mir mein Urlaub machen die ungefähr 3wochen dauern wird,als ich schüler war,war ich ja auch im ausland gewesen.

 
Antwort von GAST | 07.06.2010 - 16:57
Bei so einem kurzen Urlaub spielt das keine Rolle, Du musst es nicht melden. Folglich wird Dich auch niemand abfangen.


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Antwort von uA07 (ehem. Mitglied) | 07.06.2010 - 16:58
Ok vielen Dank,dass wollte ich wissen,und muss ich bescheid kriegen das die mein post erhalten und damit einverstanden sind?

 
Antwort von GAST | 07.06.2010 - 17:03
Halt mal, Deine Wehrdienstzeit beginnt im März und Du willst im Juli wegfliegen?
Anhand Deines Vertrages werden die gemerkt haben, dass Du ab Ende Februar wieder verfügbar bist. Also musst Du Dich da auch melden, wenn Du Dich schon einverstanden erklärt hast im März anzufangen.


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Antwort von uA07 (ehem. Mitglied) | 07.06.2010 - 18:54
Normalerweise hätte ich im juli anfangen müssen,da ich noch ein abiturient war,und im märz habe ich mit dem praktikum angefangen,weil ich im dezember von der schule abgehen musste,und mein praktikum dauert bis ende februar und im märz würde ich direkt anfangen,da ich an der fachhochschule studieren möchte und das passt ganz genau.

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