Frage zur Schule
Frage: Frage zur Schule(19 Antworten)
Kann man, wenn man eine längere Zeit nicht in die Schule gegangen ist (in diesem Fall die Oberstufe ), von der Schule geschmissen werden ? |
GAST stellte diese Frage am 01.06.2010 - 15:20 |
Antwort von brabbit | 01.06.2010 - 15:21 |
Ja kann man. Oberstufe ist ja auch freiwillig. e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 01.06.2010 - 15:26 |
also soweit ich weiß, wirst du erst dann von der oberstufe geschmissen wenn du 20 und mehr std unentschuldigt gefehlt hast. sonst passiert dir nix..aber wie oben schon genannt ist die oberstufe freiwillig. |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.06.2010 - 15:27 |
Zitat:unfug, da hätte ich ja jedes halbjahr fliegen müssen. |
Antwort von 0_0 | 01.06.2010 - 15:30 |
sie meinte unentschuldigt^^ aber ist das nicht in jedem bundesland anders? bei uns durfte man glaub ich max. 1/3 der unterrichtszeit fehlen. |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.06.2010 - 15:30 |
ich meinte auch unentschuldigt :D |
Antwort von HaiDelin (ehem. Mitglied) | 01.06.2010 - 15:32 |
ja ich glaube du wirst zum abi nicht zugelassen wenn du irgendwas mit 1/3 der stunden gefehlt hast (egal ob entschuldigt oder unentschuldigt) |
Antwort von 0_0 | 01.06.2010 - 15:32 |
du hast so oft unentschuldigt gefehlt :D ? |
Antwort von RichardLancelot | 01.06.2010 - 15:40 |
Zitat:20h sind doch nichts...Jede Woche Montag die erste blau machen, dann hat man das doch schnell drauf. |
Antwort von GAST | 01.06.2010 - 15:41 |
ch weiß es gar nicht .. also es sind schon einige stunden die da zusammenkommen .. habe leider jegliche motivation verloren, die mich sonst immer in die schule getrieben hat ... -.- nun ja.. die motivation habe ich auch nur verloren .. weil ich jetzt weiß, dass ich dieses schuljahr wiederholen werde... hoffentlich schmeißen die mich nicht .. :/ |
Antwort von cleosulz | 01.06.2010 - 15:42 |
In deinem Fall ist die Schulpflicht wohl bereits erledigt. Wenn du einen Schulabschluss machen willst, dann erfolgt dies auf "freiwilliger Basis", d. h., du musst mitwirken. Wenn du das nicht machst, sondern längere Zeit (wohl unentschuldigt?) gefehlt hast, dann kannst du wohl vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen werden = von der Schule geschmissen werden. Näheres regelt die Schulordnung (google halt einmal unter Schulordnung Nordrhein-Westfahlen). Dort steht unter § 47, dass wenn du trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlst, das Schulverhältnis endet => dann wirst du u. U. von der Schule geschmissen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von 0_0 | 01.06.2010 - 15:42 |
sicher ;) aber wenn ich das mache, schreibe ich ja auch ne entschuldigung |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.06.2010 - 15:43 |
Zitat:so siehts nämlich aus. vorallem, wenn man einen kurs freiwillig belegt, man dann merkt, dass man keine lust drauf hat und es einfach sein lässt und sich nicht um die entschuldigungen der fehlstunden kümmert, dann hat man pro woche 3 4 fehlstunden, das sind dann allein schon über 50. aber juckt doch keinen, da der kurs nicht einbrinngungspflichtig ist. ansonsten gibt es doch nur die 50% regel. man muss 50% anwesenheit vorweisen können, um eine note zu erhalten. bei unter 50%, also 0 punkten, bist du bei pflichtkursen dann eh raus. |
Antwort von GAST | 01.06.2010 - 15:46 |
ja also bei mir ist das so ... habe schon oft gefehlt.. die meiste zeit davon aber entschuldigt. und da ich 18 binkann ichs ja selbst entschuldigen..ich denke nicht dass ich über 20 unentschuldigte fehlstunden habe.. und eine "schriftliche aufforderung" habe ich auch noch nicht bekommen ... mein jahr endet eh in 2 wochen .. |
Antwort von cleosulz | 01.06.2010 - 15:47 |
Hast du jetzt nur jede Menge "einzelene Stunden" oder "wochenlang" blau gemacht? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.06.2010 - 15:48 |
na wenn du noch nicht über 20 hast brauchst du dir denke ich keine gedanken machen. aber vermeide es lieber jetzt in den nächsten 2 wochen lange zeit am stück zu fehlen, das fällt auf und macht nen schlechten eindruck. |
Antwort von cleosulz | 01.06.2010 - 15:51 |
Musst du dir ernstlich Sorgen machen? Hat der "Lehrkörper" - sprich haben deine Lehrer dir gegenüber Andeutungen gemacht, dass es mit dem weiteren Schulbesuch nicht klappen könnte, also nicht nur, dass du die letzte Klasse wiederholen musst? Wenn es nur einzelne Stunden sind, die nicht entschuldigt sind (neben den vielen ? entschuldigten Fehlstunden), dürfte dies kein Grund für die Beendigung des Schulverhältnisses sein. Aber etwas Einsatz in der Schule und im Unterricht würde sicher nicht schaden, auch jetzt noch in den letzten 2 Wochen vor den Ferien ;) Sonst könnte der "Lehrkörper" ja auf die Idee kommen, du sitzt nur wegen der kostenlosen Heizung im Unterricht und wenn es draußen warm ist, kommst du halt nicht .... (grinsssssssss). ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 01.06.2010 - 15:54 |
junge junge .. ich habe mir schon ordentlich eingeschissen .. :) also meistens waren es einzelne stunden ... war aber auch mal 2 wochen am stück nicht da ( da war ich aber ernsthaft krank ) und jetzt hatten wir sone komische woche mit nur 2 unterrichtstagen .. die kam ich halt einfach nicht :) und es wurde auch keine andeutungen gemacht, nur dass ich das jahr wiederholen muss .. :) |
Antwort von cleosulz | 01.06.2010 - 16:00 |
Also dann sieht es ja gar nicht so schlecht aus. Zeig halt jetzt etwas mehr Einsatz und lass dir zukünftig notfalls vom Arzt bestätigen, dass du krank bist. Bei uns an der Schule mussten die "krummen Kandidaten" sowieso immer einen Schein vom Doc bringen, wenn sie sich länger krank gemeldet haben (ähnlich wie im Arbeitsleben). ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 01.06.2010 - 16:02 |
alles klar .. vielen dank für die beratung :) werde mich künftig daran halten :) |
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