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Gemeinschaftskunde

Frage: Gemeinschaftskunde
(1 Antwort)

 
hey. .

ich sitz grad an Gemeinschaftskunde. .

doch irgendwie fällt mir absolut nicht ein, auf wie viele Jahre der Ministerpräsident von Baden-Württemberg gewählt wird?

Von wem er gewählt wird weiß ich und auf wie viel Jahre der Landtag gewählt wird weiß ich auch.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?!

DANKE!
gruß Telus
GAST stellte diese Frage am 03.05.2010 - 18:57


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 03.05.2010 - 20:25
Hey, hab gerade auch keine Lust:
Aber diese Seite hilft ....!

Etwas nachdenken, musst du schon noch selbst.

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11.
November 1953 bestimmt in Artikel 46:
"Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Wählbar ist, wer zum Abgeordneten gewählt werden kann und das 35. Lebensjahr vollendet hat."

Auch das mögliche unfreiwillige Ende der Amtszeit eines Ministerpräsidenten ist geregelt. Es erfordert das so genannte Konstruktive Misstrauensvotum. Dazu sagt Artikel 54:
(1) Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Vertrauen nur dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt...
(2) Zwischen dem Antrag auf Abberufung und der Wahl müssen mindestens drei Tage liegen.

Der Normalfall allerdings ist in Artikel 55 verankert:
(1) Die Regierung und jedes ihrer Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären.
(2) Das Amt des Ministerpräsidenten und der übrigen Mitglieder der Regierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags...
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