BaföG?! - Ausbildungsförderung?
Frage: BaföG?! - Ausbildungsförderung?(7 Antworten)
Hey Leute, unzwar möchte ich gerne die Ausbildung zur Ergotherapeuten machen, da die Ausbildung mtl. deswegen meine frage an euch=) wisst ihr vill. was ich sonst noch beantragen kann? Ps: Wohne noch bei meinen Eltern. Auf viele Antworten würde ich mich freuen!=) Danke im vorraus |
GAST stellte diese Frage am 29.04.2010 - 21:06 |
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 21:14 |
Hat den keiner einen bekannten oder so, Ich bitte um antworten=( |
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 21:18 |
Bafög ist nicht dazu da deine gesammten Ausbildungskosten zu übernehmen. Was dachtest du denn? |
Antwort von S_A_S | 29.04.2010 - 21:24 |
Wenn du bei den Eltern wohnst ist das sowieso schwerer Bafög zu bekommen, da man so nur geringsten Anteil für die Wohnungsbedarf gerechnet bekommt. |
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 21:27 |
Also ich glaube das ich mich nicht richtig ausdrücken kann, ich habe einen bedarf an BaföG, der wäre bei ca.212€ Nun meine Frage: Was kann ANSONSTEN noch beantragen? |
Antwort von S_A_S | 29.04.2010 - 21:29 |
Du kannst es mit Harz IV versuchen. wobei die erst mal aufs Bafög verweisen werden - aber wenn du das kriegst, dann kannst du das mit Harz IV versuchen - ob du das dann auch bekommen wirst ist etwas anderes . Das glaueb ich nämlich nicht. Außerdem wie schon gesagt wurde: Das zeugs ist nicht dazu da um einen komplett zu finanzieren! |
Antwort von cleosulz | 29.04.2010 - 21:36 |
Was ich jetzt gerade so gegoogelt habe sieht so aus: Beihilfe nur möglich, wenn du - nicht mehr daheim wohnst (Bafög + BAB) - eine förderungsfähige Ausbildung machst (Bafög) - BAB vermutlich nicht (?) - das Einkommen deiner Eltern entsprechend niedrig ist (AB + Bafög). Können dir deine Eltern das Schulgeld nicht bezahlen? Deine Eltern sind dir ja auch Unterhaltspflichtig und müssen dir eine Ausbildung ggf. ermöglichen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/Finanzielle-Hilfen-Nav.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von FeetFirst (ehem. Mitglied) | 05.05.2010 - 23:28 |
wenn sie bereits eine untersuchung bei der beamtin hatte, dann gehe ich auch davon aus, dass sie ein recht auf das bafög hat. allerdings würde ich die ausbildung nicht mit dem bafög finanzieren, da du mind. die hälfte später zurückzahlen musst. und wie bereits erwähnt wurde, sind deine eltern gesetzlich dazu verpflichtet, dich auch finanziell zu unterstützen. ist dies allerdings auch nicht möglich, hilft nur ein nebenjob! |
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