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Wer zahlt Anwaltskosten?

Frage: Wer zahlt Anwaltskosten?
(22 Antworten)


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Ich habe z.Z.
leider einen Rechtsstreit mit Amazon. Ich habe vor Wochen ein PC-Spiel gekauft, das einfach schlecht funktioniert (Silent Hunter 5) und somit keine einwandfreie Ware ist. Der Fall ist eigentlich lt. Verbraucherschutz klar: Der Händler muss das Spiel zurücknehmen. Wurde mir da bestätigt. In meinem Fall weigert sich Amazon allerdings. Daher werde ich einen Anwalt nehmen. Wer bezahlt die Kosten, wenn ich Recht bekomme?
Frage von Webperoni (ehem. Mitglied) | am 28.04.2010 - 17:51


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 17:56
das Spiel lief schlecht? also Silent Hunter 5 ist ja nun kein delitantisch programmiertes Spiel nehm ich mal an, wenn du nicht auf die Systemvoraussetzungen achtest bist du selbst schuld.


aber ich weiss ja nich genau was für ein Problem du genau hast ;)

je nach Fall (ob Gegner insolvent etc.) musst du die Anwaltkosten selber Zahlen. Kann aber auch das Gericht entscheiden. Ein Fall kann ja auch nur zum Teil gewonnen werden und dann wird entschieden, wer genau was zahlt.

Aber so ein Fall wegen < 60 Euro wird wahrscheinlich eh nicht vor gericht landen.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 17:59
"schlecht funktioniert" ist ziemlich unklar.
Wenn das Spiel einfach schlecht gemacht ist, musst du wohl eher damit leben.
Wenn das Spiel von dir (also dein Exemplar ) schlecht läuft, musst du auch noch nachweisen, dass es nicht an deinem Computer liegt.
Was auch immer, es wird sicherlich eine langwierige Sache. Vieleicht bekommst du ja auch nur zum Teil Recht und damit nur einen Teil der Kosten erstattet (die dann ein Vielfaches höher liegen als die Spiels).
Ich nehme an, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast, sonst sieht es eher noch schlechter aus für dich.
Ich denke, du hast eine ungefähre Ahnung von dem, was Anwälte verlangen, ansonsten wird dich das auc böse überraschen.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:01
Also ein Brief von einem Anwalt kostet ca. 50 € UNd wenn er dich verteidigen soll dann kommste warscheinlich unter 650 € net los.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 18:01
Ja daher frage ich ja: Wer zahlt, wenn ich Recht bekomme. Und Recht bekäme ich.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:02
Das ist ja das Geile ^^ IMMER DU.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:02
Recht haben und Recht bekommen sind allerdings zwei unterschiedliche Sachen.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:03
Die Staatskosten sind was anderes, Privat Anwalt ist wie ein angestellter von dir, wenn er für dich malocht zahlst ausschließlicch du. (:


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 18:04
du wirst sicher nicht recht bekommen. lass es einfach. 60 euro, ich bitte dich.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:04
Also im Klartext: Wenn du Klagen wilst, mach schonmal ein Bündel Scheine für den Rechtsverdreher fit. (:

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:06
Doch, Recht bekommt er, das aufjedenfall, der Sachverhalt steht ja fest. Er kann auch ohne Anwalt vor´s Gericht gehen und auf seinen Anspruch pochen (:

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:07
Oh ich sehe gerade
Zitat:
Ich habe vor Wochen ein PC-Spiel gekauft, das einfach schlecht funktioniert (Silent Hunter 5)
Ich glaube die ONline Shops haften nur für 14 Tage.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 18:10
Du meinst Rückgaberecht. AUßerdem hat mich Ubisoft der Hersteller also an Amazon bzw. an meinen Händler verwiesen.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:10
Schon, nur wenn die Frist abgelaufen ist, ist es zuspät.. Schau mal in die FAQ von Amazon.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 18:14
Zitat:
Schon, nur wenn die Frist abgelaufen ist, ist es zuspät.. Schau mal in die FAQ von Amazon.
Das ist doch Blödsinn. Ich habe 24 Monate Gewährleistung beim Händler.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 18:17
amazon kann es sich nicht leisten gegen einen bubi wie dich zu verlieren. sobald sie post von deinem anwalt bekommen versuchen sie das außergerichtlich zu regeln und du bleibst auf den anwaltskosten sitzen. solltest du das aber ablehnen, haben amazon sicher die besseren anwälte und du verlierst, egal ob du im recht oder unrecht bist.

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:17
Die Rücksendung ist für Sie in folgenden Fällen kostenfrei:
(i) Ihnen wurde ein falscher oder defekter Artikel (Reklamationen) von Amazon geliefert.
(ii) Sie haben den Kauf eines Artikels im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen und der Preis des zurückzusendenden Artikels übersteigt 40 EUR



Scheint wohl nach 14 tagen Feierabend zusein wie ich das verstehe ^^

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:18
Hast du noch vor 14 Tagen widerrufen?

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:19
Achja, und etwas persönliches... Geh nicht davon aus, das andere Blödsinn von sich geben, ganz besonders, wenn man selber nicht weiß ob man für seinen Anwalt bezahlen muss... Allet klar? Danke auch. (:

 
Antwort von GAST | 28.04.2010 - 18:22
Silent Hunter ist doch ein U-Boot-Spiel oder?
Da wirds doch nicht so hammer Anforderungen geben. Sieht also gut aus für Dich. xD


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 28.04.2010 - 18:22
Zitat:
Die Rücksendung ist für Sie in folgenden Fällen kostenfrei:
(i) Ihnen wurde ein falscher oder defekter Artikel (Reklamationen) von Amazon geliefert.
(ii) Sie haben den Kauf eines Artikels im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen und der Preis des zurückzusendenden Artikels übersteigt 40 EUR



Scheint wohl nach 14 tagen Feierabend zusein wie ich das verstehe ^^
Das weiß ich selbst. Ich will aber nicht von einem Widerrufsrecht gebraucht machen, sondern eher von (i). Also die Sache mit dem defekten Artikel.


Aber darum geht es ja jetzt nicht.
Ich will nur wissen:
Ist es so, dass wenn ich vor Gericht gehe, dass dann das Gericht entscheidet, wer die Kosten übernimmt?

Und wenn ich dem Anwalt nur bitte, einen Brief an Amazon zu schreiben und Amazon dannach einlenkt? Dann zahle ich den Brief auf jeden Fall, oder? Also egal, wie es ausgeht, wenn ich nicht vors Gericht ziehe.

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