Menu schließen

Halb Parken auf dem Gehweg verboten?

Frage: Halb Parken auf dem Gehweg verboten?
(16 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hallo zusammen, vllt kann mir einer von euch sagen, was daran falsch ist.
In einer kleinen Einbahnstraße ist nach der Kreuzung kein Parkverbots- oder ähnliches Schild. Da die Straße aber relativ eng ist, wurde halb auf dem Gehweg (Fußgänger konnten diesen trotzdem noch passieren) und halb auf der Straße geparkt, damit auch andere Autos etc noch daran vorbeikommen. Nun haben wir zum zweiten Mal einen Strafzettel wegen "Unerlaubtem Parken auf dem Gehweg" bekommen. So oft sieht man parkende Autos iwo stehen, die keinen Strafzettel bekommen. Mir ist ein solchiges Verbot auch nicht bekannt. Ist es echt verboten, so halb auf dem Gehweg zu parken?
Würde mich über Antworten freuen! LG
Frage von cheasy3 (ehem. Mitglied) | am 07.04.2010 - 18:51


Autor
Beiträge 927
12
Antwort von Briggs | 07.04.2010 - 18:52
Gegenfrage:
Was hat das mit Liebe und Flirten zu tun?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von cheasy3 (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 18:52
Entschuldige Briggs, da hab ich mich ausversehen verklickt...:(


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 18:53
natürlich ist das verboten, sofern nicht anders ausgeschildert.
erst denken, dann parken!


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von cheasy3 (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 18:54
Ich habe ja nicht geparkt, ich saß nur drin.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 18:55
ist das vll ein fuß- und radweg?
weil ein radfahrer ja mehr platz braucht als ein fußgänger..
und ein rollstuhlfahrer ja auch..


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 07.04.2010 - 18:55
Parken ist nur da auf dem Gehweg erlaubt, wo es durch Zusatzschild gestattet ist. Ansonsten ist Parken auf dem Gehweg verboten.
Wenn man "behindernd" parkt, d.h. wenn z. b. der verbleibende Platz nicht mehr ausreicht, dass eine Person mit Kinderwagen nicht an dem Auto vorbei kommt und dann evtl. auf die Straße ausweichen muss, dann fällt sogar ein erhöhtes Bußgeld an.

Autos dürffen innerorts auch nur auf der Straße parken, wenn die verbleibende freie Fahrbahn mindestens noch 3 m beträgt. An engen Stellen darf man also nicht parken.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 927
12
Antwort von Briggs | 07.04.2010 - 18:55
Für das Halten gilt aber dasselbe. Außerdem spielt es keine Rolle, ob du da drin gesessen hast oder nicht.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Blackstar (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 18:56
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

parken=länger als 3 minuten halten


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 07.04.2010 - 18:56
hier die Preisliste.

Klaro: halten und parken = beides eine OWi, wobei kurz anhalten und aussteigen lassen, da wird niemand was sagen.

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_halten_und_parken.html
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von cheasy3 (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 18:58
Ja, aber wenn ich nicht gefahren bin, ists auch nicht mein Strafzettel und mein Geld ;)
Vielen Dank an euch, dass mit den 3 m wusste ich z.B. nicht.


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 07.04.2010 - 18:58
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat315.htm

dieses Verkehrsschild erlaubt das halten/Parken auf dem Gehweg
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 07.04.2010 - 18:59
Hallo, noch ein Link für alle, die wissen wollen, wo man halten und parken darf:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 19:00
ich parke nur immer bewusst falsch :D


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 07.04.2010 - 19:03
mit was ....? - ist die Dame mit dem Knöllchen so nett
und esst ihr dann zusammen das "Wölkchen"...?

;)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 07.04.2010 - 19:06
ne, wenn ich termine hab, die mir finanziell mehr schaden würden als 15 euro, wenn ich zu spät erscheine. dann nehme ich die paar euro für ein knöllchen gerne in kauf. aber dann parke ich auch nur an stellen falsch, an denen abschleppen nicht möglich ist


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 07.04.2010 - 19:10
ja, sonst kann es wirklich ziemlich teuer werden.
In Köln sind die Gebühren zwischen 150 und 185 EUR für 1 x Pkw-Abschleppen. ziemlich happig.
Da kannste billiger im Parkhaus parken ;)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Smalltalk-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Smalltalk
ÄHNLICHE FRAGEN: