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Gesetzliche Regelungen und noch nicht geschäftsfähige Kunden

Frage: Gesetzliche Regelungen und noch nicht geschäftsfähige Kunden
(3 Antworten)


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Hallo, wollte euch fragen wer von Euch mir bei der folgenden Aufgabe helfen kann:

Der 17-jährige Klaus (K) plant eine Urlaubsreise mit dem Fahrrad zu unternehmen.
Um bestmöglich gerüstet zu sein, bestellt er beim Versandhändler (V) geeignete Regenbekleidung und ein Zelt. Seine Eltern wissen von diesen Käufen und sind damit einverstanden.
Leider verschreibt sich Klaus (K) bei der Bestellung und bekommt somit eine für ihn völlig ungeeignete Größe der Regenbekleidung zugesandt. Auf Nachfrage beim Versandhändler (V), ob er die Regenbekleidung umtauschen könne, erhält er die Auskunft, dass dies nicht möglich sei.

Das gekaufte Zelt entspricht zwar grundsätzlich den Vorstellungen von Klaus (K), weist aber Verfärbungen an den Zeltwänden auf.

Wenige Tage vor der Reise geht das Fahrrad von Klaus (K) kaputt. Die Reparatur des Fahrrades ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Deshalb kauft sich Klaus (K) am 11. Juli beim Fahrradhändler (F) ein Fahrrad zum Preis von 199 €. Da Klaus (K) die Summe als Taschengeld hat, hält er es nicht für nötig, seine Eltern zu fragen, ob er das Rad kaufen darf. Klaus (K) und der Fahrradhändler (F) vereinbaren den nächsten Tag als Abholtermin, weil das Fahrrad noch mit einem anderen Sattel ausgestattet werden soll, den der Fahrradhändler (F) nicht am Lager hat. Klaus (K) zahlt sofort und weist den Fahrradhändler (F) darauf hin, dass er am 13. Juli zu einer zweiwöchigen Radtour aufbrechen werde und dazu das Fahrrad unbedingt benötige. Als Klaus (K) das Fahrrad am Nachmittag des vereinbarten Tages abholen möchte, erklärt ihm der Fahrradhändler (F), dass sich der Übergabetermin leider um zwei Tage verzögere, weil er den Sattel noch nicht beschaffen konnte. Klaus (K) lehnt daraufhin die Abnahme des Fahrrades ab.
Der Fahrradhändler (F) ist damit nicht einverstanden. Klaus (K) solle froh sein, dass er das Fahrrad überhaupt erhalten werde, schließlich könne er als Verkäufer jederzeit den Vertrag rückgängig machen, da Klaus (K) erst 17 Jahre alt ist.
Klaus (K) kauft sich nun ein gleichwertiges Fahrrad bei einem anderen Händler (H), da sich der Termin der Reise nicht verschieben lässt.

Beschreiben Sie die gesetzlichen Regelungen zur Wirksamkeit von Willenser-klärungen beschränkt Geschäftsfähiger und beurteilen Sie die Meinung des Fahrradhändlers (F)!

Prüfen Sie, ob Klaus (K) die Folgen seines Schreibfehlers korrigieren könnte, und beschreiben Sie, wie Klaus (K) dabei vorgehen müsste!

Prüfen Sie, ob Klaus (K) seine Pflichten aus dem Kaufvertrag mit dem Fahrradhändler (F) erfüllen muss!

Untersuchen Sie, welche Ansprüche Klaus (K) aufgrund der Verfärbungen an den Zeltwänden gegenüber dem Versandhandel (V) geltend machen könnte!


Ode kennt Ihr eine Inetseite wo ich die Lösungen dazu finden kann?
Frage von WiseGuysFan91 (ehem. Mitglied) | am 27.02.2010 - 18:34

 
Antwort von GAST | 27.02.2010 - 21:19
Hallo,

wenn Du so eine Aufgabe gestellt bekommst, dann habt ihr dazu im Unterricht was gemacht.
Davon abgesehen gibt es immer noch die Möglichkeit, über Google Termini wie "Wirksamkeit von Willenserklärungen beschränkt Geschäftfähiger" etc. zu suchen und sich dort schlau zu machen.

Dann macht man sich selber ordentlich Gedanken dazu und notiert die. DANN postet man besagte Ansätze ins Forum und bittet um Korrekturen, Vorschläge oder Ideen. :)

PS. Die Aufgabe klingt nicht nach Einstieg ins Thema, in dem Fall würde ich "hab noch nicht mal Ansatzweise Ahnung" wenigsten teilweise akzeptieren. :)

 
Antwort von GAST | 27.02.2010 - 21:37
Zitat:
Seine Eltern wissen von diesen Käufen und sind damit einverstanden.
Hier gehen wir aus, dass die Eltern mit dem Kauf einverstanden sind und ihm das Zelt kaufen.
Zitat:
Leider verschreibt sich Klaus (K) bei der Bestellung und bekommt somit eine für ihn völlig ungeeignete Größe der Regenbekleidung zugesandt.
Deutet auf Anfechtbarkeit hin
Zitat:
Auf Nachfrage beim Versandhändler (V), ob er die Regenbekleidung umtauschen könne, erhält er die Auskunft, dass dies nicht möglich sei.
mündlicher vertrag?,schriftlicher vertrag? eigentlich sollte man das ja zurücksenden können, weils ja anfechtbar ist ^^

20zeicheeeennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn


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Antwort von cleosulz | 28.02.2010 - 20:04
Hier kommen folgende §§ in Betracht:
107 - 110 BGB
(Einwilligung des ges. Vertr., Vertragsabschluss ohne Einwilligung, Widerruf des anderen Teils, Taschengeldparagraf

Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz (§ 312 d I BGB)- durch Erklärung oder durch Rücksendung der Sache innerhalb einer bestimmten Zeit
Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 361 BGB)
Fixgeschäft( 361 BGB) - (s. auch Leistungszeit: 271 BGB)
Vertragliche Hauptpflichten (§ 433 BGB)

Mangelhafte Ware:
Wandelung oder Minderung (§ 462 BGB)
Wegen eines Mangels, den der VErkäufer zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Wahrlecht des Käufers. Auch Nachbesserung oder Nachlieferung denkbar = Umtausch.


Vertragsrücktritt: (321 II 232, 234, 326 V, 313 III BGB)
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