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Jugendarbeitsschutzgesetz

Frage: Jugendarbeitsschutzgesetz
(8 Antworten)

 
Wir bekommen ein Arbeitsbogen über Jug.. und da sollen wir folgendes ankreuzen


zulässig und unzulässig


Könnte mir jeamnd ein Beispiel geben, was da gemeint ist?
GAST stellte diese Frage am 07.12.2009 - 20:45


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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 07.12.2009 - 20:53
Jugendliche
dürfen mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.
--> Unzulässig


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13
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 07.12.2009 - 20:54
so wie ich deine frage verstanden habe, sollte ihr im einzelfall möglicherweise entscheiden ob dieses Vorgehen gemäß des JuSchG zulässig ist oder nicht.

zB:
tom ist 15 jahre alt und arbeitet 2h/Woche als Zeitungsausträger
ein wirt schenkt an einen 17-jährigen wodka aus
...
"entscheide ob zulässig oder unzulässig."

 
Antwort von GAST | 07.12.2009 - 21:01
genau sowas


zB:
tom ist 15 jahre alt und arbeitet 2h/Woche als Zeitungsausträger
ein wirt schenkt an einen 17-jährigen wodka aus
...
"entscheide ob zulässig oder unzulässig."


Tom= zulässig
Wirt=unzulässig
Korrekt?

 
Antwort von GAST | 07.12.2009 - 21:03
Jugendliche dürfen mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.
--> Unzulässig

Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.
--> zulässig

jorrekt?


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0
Antwort von Special_life | 07.12.2009 - 21:07
ich arbeite von 18 uhr bis 02:00 uhr bei meinem Onkel (nebenjob) jeden freitag und samstag. In einem Getränkeladen. Kisten füllen, aufpassen, rein und raustragen. Das aller beste kommt noch, ich darf nicht sitzen. soviel zu deinem Jugendschutzgesetzt.

 
Antwort von GAST | 07.12.2009 - 21:23
Könnte es jemand korrigieren und noch mahr Beispiele bitte nennen oder eine Interneseite schicken, damit ich es lernen kannö.

 
Antwort von GAST | 08.12.2009 - 20:04
Könnte es jemand korrigieren und noch mehr Beispiele bitte nennen oder eine Interneseite schicken, damit ich es lernen kann.

 
Antwort von GAST | 08.12.2009 - 20:14
kuck dir einfach das gesetz an . dann weißt du was erlaubt und was verboten ist. das beispiel mit dem wodka is falsch da diese regelung nicht um das jugendARBEITschutzgesetz fällt.

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