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Wertabzug bei Wideruf meines Handys !

Frage: Wertabzug bei Wideruf meines Handys !
(25 Antworten)


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heey, habe vollgendes problem unzwar habe meine handy was ich neu bei congstar bestellt hatte zurückgeschickt per wideruf kann man ja machen bis 14 tage.
so jetzt ist ein monat rum habe eine mail bekommen das die mir anstatt 223 euro nur 173 euro zurücküberweisen werden weil ich es ausgepackt habe und ausprobiert habe schutzfolie klebte noch edrauf war alles tip top dürfen die das 50 euro einfach so abziehen was würdet ihr an meiner stelle tun?

lg
Frage von herthabaer (ehem. Mitglied) | am 23.11.2009 - 21:43


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Antwort von herthabaer (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 21:47
kann
mir niemand helfen?

 
Antwort von GAST | 23.11.2009 - 21:51
Die verarschen dich, hab das mal bei stern tv gesehen
da gabs ne Playstation 3 dazu, und die soll angeblich zerkratzt gewesen sein-obwohl das nicht stimmte!
Das ist deren Masche, und die Verpackung würd ca. 2 Euro kosten.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 21:54
dürfen die nicht machen!
du darfst das handy soweit "abnutzen", wie es auch durchs ausprobieren im geschäft geschehen wäre!

geh zur verbraucherzentrale und lass dich beraten


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Antwort von herthabaer (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 21:54
den beitrag damals bei stern tv habe ich auch gesehn habe ja zeugen das dass handy unbeschädigt war bei ein packen es geht nur darum die sagen bzw schreiben mir nur weil ich es ausprobiert habe also angemacht habe gebe es ein wertabzug in höhe von 50 euro schutzfolie wie gesagt alles drauf gewesen


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Antwort von doublesmint | 23.11.2009 - 21:56
@*right* hab ich auch gesehen, allerdings ham die da eine völlig andere ps3 mit anderer seriennummer zurückgeschickt und behaupte, dass das die vorrige gewesen wäre xD

qherthabear: frag doch mal da an was es zu bemängeln gab, ich hab auch mal ein handy zurückgeschicht bei nem anderen anbieter, hab das gnze geld wiederbekommen obwohl schutzfolie ab war und ich das schon 2 wochen im täglichen gebrauch hatte, allerdings hatte das auch einen defekt ^^

 
Antwort von GAST | 23.11.2009 - 21:57
warum hast du dann dennoch ein Handy bestellt?><
^ja, kann sein xD


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Antwort von herthabaer (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 22:00
aber defekt sein hat ja was mit garantie zutun und wideruf ist ja keine garantie

die hatten nur zubemängeln das es benutzt wurde das handy war tadellos deswegen rege ich mnich ja so auf alleijn schon das ich ein monat auf mein geld warten muss und ich habe es imme rnoch nicht


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Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 22:03
Also ich würd mir das so nicht gefallen lassen.
Fordere sie schriftlich auf, dir den kompletten Betrag zurückzuerstatten.
Du hast vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und daher Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Weise darauf hin, dass du das Gerät unbeschädigt in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben hast. Einschalten darfst du es, warum auch nicht.
Siehe auch § 357 BGB.
Weise darauf hin, dass eine Verschlechterung des Gegenstandes nicht eingetreten ist.
Du forderst den vollen Betrag zurück.
Setze eine Frist, bis wann du das Geld spätestens auf dem Konto haben willst (ca. 8-10 Tage) und dann erklärtst du, dass du nach "fruchlosem Ablauf der Frist" die Sache einem Anwalt übergeben wirst.

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
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Antwort von herthabaer (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 22:05
danke für die antworten erstmal

cleosulz

ich habe erstmal zugestimmt das die mir die 170 euro überweisen sollen und denn kann ich ja wenn ich das geld habe die 50 euro einfordern oder?


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Antwort von doublesmint | 23.11.2009 - 22:07
http://www.gutefrage.net/frage/congstar-widerruf-prepaid-karte-handy-was-darf-als-nutzungsentgelt-in-rechnung-gestellt-werden

das dürfte für dich sehr interesssnt sein, gleiches problem wie deins. der typ ha denen ne mail geschrieben und die ham geantwortet was alles `kaputt` und zu `bemängeln` ist


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Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 22:10
Das kannst du per E-Mail machen; ich würde das Schreiben aber gleichzeitig noch per Post und zwar per Einschreiben wegschicken.

Nimm Bezug auf ihre AGB`s und weise darauf hin, dass du über den Zustand des Handys vor Rückgabe Bilder angefertigt hättest (da musst du notfalls flunkern) - behaupte, das Handy war zum Zeitpunkt der Rücksendung mängelfrei und wies keine Verschlechterung auf. (sagst du ja)
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Antwort von doublesmint | 23.11.2009 - 22:10
unter anderem wird da auch gesagt, dass du mit dem zurück schicken die neuware zu einer gebrauchten ware gemacht hast, und somit auch die differenz da entstanden ist

@cleasulz: und was soll er machen wenn die die blider anfordern um das zu überprüfen?welche bei google suchen? :D


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Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 22:11
Was hast du denen den geantwortet:
Ja, ich bin mit den 173 EUR einverstanden?
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Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 22:21
@doublesmint
Sagen kann der da viel.
Auspacken und einschalten darf sie das Gerät. Warum auch nicht.
Dabei wird es noch kein "gebrauchtes" Gerät, sofern es keine Gebrauchsspuren gibt.
Wenn ich irgendwo etwas im Versandhandel schicke und zurückgebe, z. B. eine Hose, dann dürfen die mir auch nichts abziehen, nur weil ich sie anprobiert habe. ... ups, Hose am Po = gebrauchtes Teil = Quatsch.
So lange sich das Gerät durch das Ausprobieren nicht "verschlechtert" hat, gilt eine volle Geldrückgabe.

Das mit den Bildern: Na ja, das ist so ne Sache.
Probieren kann sie es ja ... wegen der 50 EUR wird herthabaer wohl nicht zum Anwalt laufen (außer sie hat eine Rechtschutzvesicherung mit Vertragsrechtschutz), dann brauch sie hier aber auch nicht posten, sondern kann gleich zum Anwalt laufen.

...... = wenn jemand die Bilder tatsächlich sehen will, kann sie immer noch angeben .... ups, sie wurden versehentlich gelöscht.
Außerdem hat sie doch angegeben, dass sie einen Zeugen für die Unversehrtheit des Handys hat, den kann sie notfalls in einem Prozess benennen.

Mehr Kopfschmerzen macht mir hier ihre Antwort, dass sie sich mit der Rückzahlung der 173 EUR zunächst einverstanden erklärt hat.
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Antwort von herthabaer (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 22:22
danke für den link genau das gleich wie bei mir


ich habe geantwortet also die wollten meine bankverbindung zum überweisen und habe nichts weietr als meine bankverbindung denen mitgeteilt weil so sauer wie ich da vorhin war hätte ich was doofes geschrieben

aber nochmals die behaupten ja nur weil das kabel abgerollt wurde bzw das handy benutzt wurde wollen die die 50 euro abziehen die sagen ja nicht das dass handy mängel hat

und das darf meiner ansicht nicht sein


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Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 22:30
So, jetzt wartest du 1 - 3 Tage.
Dann schreibst du denen einen deutlichen Brief, dass du auf die volle Rückzahlung des Kaufpreises gemäß ihren AGB`s bestehst.
Das Gerät wurde in ordnungsgemäßen Zustand ohne Verschlechtung der Ware innerhalb der 14 Tägigen Widerrufsfrist zurückgegeben.
Die von Ihnen dargestellten Gebrauchsspuren stellen eine übliche und zulässige Prüfung des Gerätes dar - durch die aber keinesfalls eine Verschlechtung eingetreten ist.
Gem. § 357 BGB bestehst du auf Rückerstattung des Kaufpreises von .. EUR. Für den Eingang auf deinem Konto setzt du eine Frist von ... Tagen.
Sollte nach fruchtlosem Ablauf der Frist kein Geldeingang auf deinem Konto festzustellen sein, würdest du einen Rechtsnwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragen.
Dann nochmals deine Bankverbindung.
Mit freundlichen Grüßen

............ So würde ich das machen! ................
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Antwort von GAST | 23.11.2009 - 22:31
naja...also dass du dann doch zugestimmt hast, war unclever...war ja schon ne kleine einwilligung...

guck doch mal, ob du was in den AGB´s findest...eigentlich müsstest auch nen Retour-schein dazu bekommen haben...guck ma, was da so drauf steht...

ansonsten mal mängel aufzeigen lassen!


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Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 22:33
@MastaofDesasta
Wenn ich sie recht verstehe, hat sie nicht zugestimmt.
Sie hat nur ihre Bankverbindung mitgeteilt.

In den AGB`s findet sich recht wenig. Nur der Hinweis auf die Widerrufsfrist und dass keine Verschlechtung eintreten darf.
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Antwort von GAST | 23.11.2009 - 22:36
okay...sie hat nicht direkt zugestimmt, aber indirekt schon in dem die ihre bankverbindung angegeben hat (was ich verwunderlich finde, da die ja wissen müssten, wie deine verbindung lautet)

ansonsten müssen sie halt beweisen, dass eine verschlechterung eingetreten ist


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Antwort von herthabaer (ehem. Mitglied) | 23.11.2009 - 22:36
agb s congstar


Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei
einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der
Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit deren Empfang.

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