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Wertabzug bei Wideruf meines Handys !

Frage: Wertabzug bei Wideruf meines Handys !
(25 Antworten)


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heey, habe vollgendes problem unzwar habe meine handy was ich neu bei congstar bestellt hatte zurückgeschickt per wideruf kann man ja machen bis 14 tage.
so jetzt ist ein monat rum habe eine mail bekommen das die mir anstatt 223 euro nur 173 euro zurücküberweisen werden weil ich es ausgepackt habe und ausprobiert habe schutzfolie klebte noch edrauf war alles tip top dürfen die das 50 euro einfach so abziehen was würdet ihr an meiner stelle tun?

lg
Frage von herthabaer (ehem. Mitglied) | am 23.11.2009 - 21:43

 
Antwort von GAST | 23.11.2009 - 22:42
dann so kopieren:

"Dies gilt nicht,
wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist." mit den verweis auf ihre agbs und dem zusatz, dass sie bitte nachweisen sollen, was defekt sein soll

 
Antwort von GAST | 23.11.2009 - 22:51
Deine Chancen sehen leider nicht ganz so rosig aus.


Autor
Beiträge 11937
808
Antwort von cleosulz | 23.11.2009 - 23:06
Ich finde, dass SEINE Chancen - wenn das Gerät wirklich keine Gebrauchsspuren aufgewiesen hat und ER einen Zeugen hat, dass das Gerät "gut" aussah, als ER es einpackte und wegschickte - nicht schlecht aussehen.
Die probieren das mit dem Wertabzug zunächst einmal.
Ich würde wirklich höflich aber bestimmt auf die volle Rückzahlung, und zwar unter Fristsetzung (wichtig - damit kommen die in Verzug!) bestehen.

Kleinbeigeben kann ER immer noch, was ich persönlich aber nicht einsehen würde. 50 EUR sind viel Geld - und ihr glaubt doch wirklich nicht, dass die das Gerät jetzt als "gebraucht" verkaufen!
Das geht am gleichen Tag noch als "neu" wieder raus.

Ich hatte neulich auch ein Elektrogerät zugesandt bekommen, an dem sichtbar war, dass die Verpackung schon einmal geöffnet war. Nachdem das Gerät jedoch einwandfrei funktionierte, war das ok.
Das war auch ein Rückläufer und da hatte ich keinen Preisnachlass deswegen gekommen. Das geht bei dem Handy genau so.
Da musste halt jetzt jemand das Kabel ordentlicher aufrollen und das Gerät nach Überprüfung neu verpacken.
Aber das ist deren Job und Risiko ... wie der von Otto, wenn ich die Hose zurückgebe. Die muss auch nochmals aus der Verpackung genommen und ordentlich zusammengelegt werden. Kaputt oder schlechter wird die deswegen jedoch nicht. Der einzige Nachteil für Otto ist, dass sie dafür jemanden beschäftigen müssen.
Das ist jedoch in der Preiskalkulation mit drin.

.......................
Sorry, ..... Fehler behoben :)

LG Cleosulz
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 23.11.2009 - 23:09
~off-topic~

@cleosulz

der threadersteller ist übrigens männlich ;-)

 
Antwort von GAST | 24.11.2009 - 02:11
Zitat:
..einen Zeugen..
? Ist doch lächerlich, da könnte ja jeder daherkommen und einen "Zeugen" herbringen..In diesem Fall hat es keinerlei Nutzen und dient auch nicht als Beweislast.

Zitat:
"Ich würde wirklich höflich aber bestimmt auf die volle Rückzahlung, und zwar unter Fristsetzung (wichtig - damit kommen die in Verzug!) bestehen."

Verzug?
Spielt hierbei keine Rolle, da er nicht Schadensersatz neben/statt der Leistung fordert.
Er will ja nur das bezahlte Geld haben.


Laut §355 geschah dein Widerruf fristgerecht und somit bist du nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Der Vertrag erlischt.
Nun hast du nach §985 Anspruch auf Herausgabe des Geldes in Höhe von 223 €.
Hierbei spielen die AGBs auch eine entscheidende Rolle, denn sie regeln die Bestimmungen über den Widerruf im Einzelnen - neben dem BGB.

Die Frage ist ja nur, wer es nachweisen muss.
Muss ER nachweisen, dass er es unbeschadet verschickt hat o d e r muss das Unternehmen nachweisen, dass der Schaden vom Kunden stammt?!
(Da bin ich mir nicht so sicher)

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