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Angeblich falsch geparkt

Frage: Angeblich falsch geparkt
(3 Antworten)


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Ich habe angeblich vor einigen Wochen falsch geparkt.
Heute kam das per Post. 15€ soll ich zahlen. Aber die angegebene Adresse gibt es offiziell nicht. Und außerdem war der Grund, dass ich auf dem Gehweg geparkt hätte, was sicher nicht stimmt.

Wenn ich Einspruch einlege, muss ich das doch sicher nicht zahlen, schon wegen der falschen Adresse, oder?
Frage von Webperoni (ehem. Mitglied) | am 21.11.2009 - 11:30


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Antwort von E___ | 21.11.2009 - 11:37
Deine
Adresse oder der Behörde war falsch?


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Antwort von John_Connor | 21.11.2009 - 11:42
Ich denk mal, er meint die Adresse, wo er geparkt hat^^
Leg Einspruch ein. Meistens fotografieren die beamten Falschparker und müssen dir das auch beweisen können!


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Antwort von cleosulz | 21.11.2009 - 11:45
Warum soll die falsche Adresse dich vor einem Bußgeld schützen, da dich der Brief ja erreicht hat.
Du müsstest dann behaupten, dass keine Personenidentität besteht.
Aber: hast du ein Auto mit dem Kennzeichen? Ja = dann hat die falsche Adresse gar nichts zu sagen.

Der Brief mit den 15 EUR ist das ein Bußgeldbescheid oder eine schriftliche Verwarnung? Da besteht ein Unterschied.
Gegen einen Bußgeldbescheid musst/kannst du innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig/bestandskräftig.
Das heißt, die Behörde kann auf die Bezahlung bestehen und wenn du es nicht machst, kann gegen dich Erzwingungshaft verhängt werden.
Übrigens: Das Absitzen von der Erzwingungshaft befreit nicht von der Zahlung und ist außerdem nicht kostenfrei. :(

Wenn es eine schiftliche Verwarnung ist - dann hast du eine gewisse Zeitspanne, in der du dir überlegen kannst, ob du die 15 EUR bezahlst oder nicht. Nach Ablauf der Frist kommt meistens automatisch der Bußgeldbescheid.
Und zur Geldbuße kommt dann noch eine Verwaltungsgebühr und die Zustellungskosten. Das heißt, der Zahlbetrag erhöht sich um die Gebühr in Höhe von 20,00 EUR und die Zustellungsauslagen von 3,50 EUR.

Wenn du dich aber innerhalb der Frist mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzt kannst du evtl. deine Einwendungen vorbringen.
Je nach dem kann dann der Sachbearbeiter entscheiden, ob er auf dem Verwarnungsgeld besteht oder es niederschlagen.

Meine Mum ist mit einem Verwarnungsgeld wegen "falschem Einstellen / Vorstellen der Parkuhr" dahin und hat die Parkuhr vorgelegt und erklärt, dass zwischen dem Einstellen der Uhrzeit und dem Ablegen auf dem Amaturenbrett sich die Uhrzeit verstellt haben muss. Sie also nicht bemerkte, dass die Uhrzeit nicht stimmte. Das ließ der Typ gelten und das Knöllchen wanderte vor den Augen meiner Mutter in den Papierkorb.

Also wenn du eine gute Erklärung hast, vielleicht hilfts.
Wenn du z. B. nachweisen kannst, dass du zu der Zeit gar nicht dort geparkt haben kannst, weil du mit dem Auto damals z. B. in Hamburg warst und auch einen Nachweis dafür vorlegen kannst (z. B. Teilnahmebescheinigung an einem Seminar).
Verweise auf einen möglichen Ablesefehler des Anzeigenerstatters.
________________________
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