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Bewerbung als Polizistin

Frage: Bewerbung als Polizistin
(13 Antworten)

 
ich baruche euern hilfe. ich schriebe einenen Berwerbung und komme einfach nicht weiter. könnt ich bitte gucken o man das so schreiben kann oder nicht. es währe sehr nett, wenn ihr so schnelll wie möglich eine Antwort schreiben würdet. ich danke euch jetzt schon für euern antwort.


"Zu diesem Ausbildungsgang gehören Zwei Praktika, das erste Praktikum absolvierte ich im Mai/Juni 2009 im ... Mini- Markt in ... als Einzelhandelskauffrau. Der Kundenkontakt und die Kundenberatung haben mir dort sehr gut gefallen. Dort habe ich diverse Tätigkeiten wie Bestel-lung, Warenverkauf, Warenannahme und sonstiges täglich verrichtet. Ich bin mir sicher, dass ich meine gelernte Kenntnisse in der Ausbildung bei Ihnen umsetzten kann. Außerdem bin ich sehr zuverlässig und arbeite gern im Team. Da mich neben dem Einzelhandel auch der Beruf als Polizistin interessiert, würde ich gern eine Ausbildung bei Ihnen absolvieren."
GAST stellte diese Frage am 15.10.2009 - 19:58

 
Antwort von GAST | 15.10.2009 - 20:03
Mich
würde mal interessieren ob man mit cirka 5-6 Anzeigen noch Polizist werden kann,...kann mir das einer sagen ?


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 15.10.2009 - 20:09
Zitat:
Mich würde mal interessieren ob man mit cirka 5-6 Anzeigen noch Polizist werden kann,...kann mir das einer sagen ?


das kommt ganz drauf an, was das für anzeigen waren! am besten einfach mal in der jeweils zuständigen Stelle nachfragen.

zum tHema:
Zitat:
Da mich neben dem Einzelhandel auch der Beruf als Polizistin interessiert,...

Klingt n bisschen als ob das nur zweite wahl is und du das nur nimmst, weil du in dem anderen Beruf keine Chance hast und/oder keine Lust, die Ausbildung zu absolvieren.... und das gleiche würd ich an der Ausbilderstelle dann auch auf die Ausbildung als Polizist schließen.

(aber nur mal so bei uns im Vertrauen, es wird dort fast jeder eingeladen, der ne vernünftige Bewerbung geschrieben hat, egal, was dein Deutschlehrer dann dazu sagt ;) )


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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 15.10.2009 - 20:10
Ich vermute, Siran, dass man wohlmöglich das polizeiliche Führungszeugnis vorlegen muss, kann es jedoch nicht garantieren. In einem solchen Fall sieht es schlecht aus.


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Antwort von Famous. (ehem. Mitglied) | 15.10.2009 - 20:17
@ xxxiremxxx :
bring vll. noch rein,warum du gerade als poliziszin arbeiten willst.

@ Siran:
Ich glaube es sieht schlecht für dich aus. Denn die Prüfen einen auch ob man iwelche Vorstrafen hat usw.
Ich kenne einen Fall. Wo jmd. etwas geklaut hat. (kleinigkeit)und die Polizei gefragt hat was er/sie den werden möchte, da hieß es Erzieher/in . Da meinten die polizisten dass man jetzt den beruf vergessen kann. Mit EINER anzeige. Und bei einer Diesntliche Laufbahn wird darauf,denke ich, noch mehr geachtet.

LG .


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 15.10.2009 - 21:01
Gestern wurde mir zu dem Thema in Meiningen gesagt, dass man alle laufenden und abgeschlossenen Verfahren angeben muss und man dann darüber reden kann... am besten ist es allerdings, vorher schonmal mit dein Beamten für die Einstellung zu unterhalten, weil die das am besten beurteilen können ;)


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Antwort von cleosulz | 15.10.2009 - 22:25
Die Bewerbung ist nix. Was hat dein Praktika als Einzelhandelskauffrau mit deiner Bewerbung als Polizistin zu tun?
Wofür bewirbst du dich: Mittleren Dienst(Dienst in Uniform) oder gehobener Dienst (Kripo / Voraussetzung: Abi oder FH)?
Das ergibt sich auch nicht aus deiner Bewerbung.

Was haben die Kenntnisse in "Bestellung, Warenverkauf, Warenannahme" mit dem Beruf eines Polizisten zu tun (außer dass es da manchmal auch wie auf dem Bahnhof zugeht und heiße Ware hin und her geschoben wird ...?).

Google doch einfach mal mit "Bewerbung als Postizist" oder "Bewerbung bei der Polizei".
In welchem Bundesland möchtest du ich bewerben?

Ach ja: sportlich müsstest du schon sein und das sollte bei der Bewerbung möglichst auch drin stehen (=körperliche Fitness).
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Antwort von E___ | 15.10.2009 - 23:33
5-6 Anzeigen? Naja glaub schon dass die Polizei da bescheid weiss.
Ansich sind kleinere Anzeigen nicht so schlimm ( bei den meisten anderen Berufen), da man nicht so schnell einen Eintrag ins Führungszeugniss bekommt.
Btw. Ich wurde auch noch nie nach einem gefragt.


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Antwort von cleosulz | 16.10.2009 - 12:47
Bei der Bewerbung muss man angeben, ob Verfahren gegen einen anhängig sind oder waren.
Das sollte (muss) man wohl wahrheitsgemäß angeben.
Einstellungen von Verfahren gegen Jugendliche nach dem Jugendgerichtsgesetz sind zwar keine Vorstrafen. Soviel mir jedoch bekannt ist, werden diese in das Erziehungsregister beim Bundeszentralregister eingetragen.
Am 24. Geburtstag werden diese Eintragungen dann gelöscht.
--- Klartext:
Im BZR steht drin : Das Verfahren gegen XY wegen Ladendiebstahls wurde nach § ... JGG eingestellt.
Das ist keine Verurteilung, aber ein Vermerk darüber, das XY bereits einmal "lange Finger" hatte.

Jetzt fragt sich natürlich nur, ob die Polizei auf dieses Erziehungsregister zugreifen kann (oder darf!) - normalerweise gilt das nur für die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte. Ob da ein Innenministerium eines Bundeslandes auch nachgucken darf, bevor sie einen Bürger in Uniform einstellt ? -
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Antwort von RiRaRunkel (ehem. Mitglied) | 16.10.2009 - 13:06
Ist das Bundes- oder Landespolizei?
Soweit ich weiß gibt es da ein fertiges Formular, dass man (aufwendig!) ausfüllen muss, handgeschriebener Lebenslauf etc., Führungszeugnis und lauter so einen Kram den man recht aufwendig besorgen muss (wie ich finde).
Und ja, dein Anschreiben da oben ist echt nix.

 
Antwort von GAST | 16.10.2009 - 13:18
die fristen sind doch eh meistens vorbei.. ich hab mich auch beworben udn hab einstellungstest bekommen :D

 
Antwort von GAST | 16.10.2009 - 13:22
die frist ist vorbei sich bei der polizei zu bewerben. die auswahlverfahren laufen schon.
in thüringen gibt es im internet eine seite wo die bewerbung vorgeschrieben ist und man nur ausfüllen muss. bei uns wollen die keine, die man selber schreibt. guck mal nach ob es bei dir auch so ist... aber wenn dann wird es nur nächstes jahr was mit bewerben...

 
Antwort von GAST | 16.10.2009 - 13:55
"Ich kenne einen Fall. Wo jmd. etwas geklaut hat. (kleinigkeit)und die Polizei gefragt hat was er/sie den werden möchte, da hieß es Erzieher/in . Da meinten die polizisten dass man jetzt den beruf vergessen kann. Mit EINER anzeige. Und bei einer Diesntliche Laufbahn wird darauf,denke ich, noch mehr geachtet."
Das ist Quatsch ich denke mal der Polizist wollte etwas Angst machen. Ich habe mit jmd Ausbildung gemacht im Sozialen Bereich der eine Drogenkarriere hinter sich hatte und folglich auch ein paar Einträge ins Führungszeugnis bekommen hat, diese Person hat die Ausbildung beginnen und erfolgreich beenden können... =)

Wie wärs denn mit
"Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können habe ich bereits versch. Praktika absolviert. Dort konnte ich viele Erfahrungen sammeln die mich in meiner beruflichen Wahl weitergebracht haben. Ich interessiere mich sehr für das Berufsbild der Polizistin weil.. (deine pers. Gründe)
Ich bin zuverlässig, flexibel, pflichtbewusst und arbeite stets sorgfältig, was mir meine Praktikumsbetriebe bestätigt haben (wovon ich einfach mal ausgehe) usw..

=)

 
Antwort von GAST | 16.10.2009 - 14:14
warum , hast du eine anzeige?

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