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Arbeitslosenquote verfälscht.?

Frage: Arbeitslosenquote verfälscht.?
(14 Antworten)


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Ich müsste mal schnell wissen, warum die Arbeitslosenquote genau verfälscht ist, ich blick nämlich grad nix mehr -.-
lg
Frage von isa. (ehem. Mitglied) | am 06.10.2009 - 21:23


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Antwort von brabbit | 06.10.2009 - 21:24
Ich möchte gerne wissen, ob du deine Frage ein bisschen konkretisieren kannst?


Welche Arbeitslosenquote? Land? Warum verfälscht? Was meinst du damit? Was willst du wissen?
________________________
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Antwort von Banihasi (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:28
Ja, sie will eben wissen, warum unsere tolle Arbeitslosenstatistik immer etwas schön zurecht gepflügt wird... das liegt z.T. an der Nichterfassung und an der neuen Berufsbezeichnung 1€-Jobber oder Minijobber, die aus der Statistik rausfallen (meines Wissens nach) und somit nicht in die Berechnung der Arbeitslosenquote eingehen.


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:29
Naja in Deutschland xD
Die ganz normale Arbeitslosenquote[Arbeitslosenquote=Zahl der Arbeitslosen/Zahl der Beschäftigten]
Jaaaa, die Fragen weiß ich doch gerade nicht.! -.- Ich hab nur iwie kapiert, dass die Zahl der Beschäftigten nicht stimmt, weil das iwie Beamte miteingerechnet werden die ja gar nicht arbeitslos werden können oder iwie so halt^^


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:30
Genau sowas danke^^


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Antwort von S_A_S | 06.10.2009 - 21:32
1 Euro Jobber fallen nicht aus der Statistik raus.


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:35
Nein, sie fallen nicht raus, sind aber einfach nur von den Arbeitslosen weggeschoben, sind aber nicht richtig beschäftigt.. Oder.?^^


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Antwort von Banihasi (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:35
Naja, wer sagt denn bitte das man als Beamter nicht arbeitslos werden kann? Nur bei Beamten auf Lebenszeit braucht man sich da keine Sorgen zu machen ("arbeitslos" wird man nur auf Antrag, wenn der Dienstherr den Beamten aus dem Dienst entlässt) ... ansonsten können Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf sehr wohl auch mal ohne Job dastehen ;)
In der Berechnung müssten sie logischerweise aber auch so und so mit auftauchen, da sie auch Beschäftigte (des Bundes/Landes) sind.


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Antwort von isa. (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:38
Wer das sagt.? --> Meine Lehrerin xD Die kann einfach nix erklären :D:D


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Antwort von Banihasi (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:51
Zitat:
1 Euro Jobber fallen nicht aus der Statistik raus.

Ich halte dagegen ;) 1€-Jobber gelten als "Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik" ... dazu schaue man sich §16 II SGB III an oder das hier http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000200/html/sgb2/arbeitslosenbegriff_unter_sgb_2_und_sgb_3.pdf (Seite 3, ganz unten)

Zitat:
Meine Lehrerin xD Die kann einfach nix erklären

Naja, sie hat da wohl eher pauschalisiert ;)


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Antwort von ErdnussFlip (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:55
Arbeitslosengeld 2 Empfänger (Harz 4) sind meines Wissens nach nicht in der Arbeitslosenstatistik enthalten.


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:58
ist doch egal ob die quote verfälscht ist oder nicht. es ist nur wichtig dass die quote immer gleich berechnet wird. die zahlen werden doch nur als kennwert eingesetzt um eine aussage zu erhalten ob die massnahmen gewirkt haben.


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Antwort von ErdnussFlip (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 21:59
beantwortet aber nicht ihre Frage @evolv


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Antwort von Banihasi (ehem. Mitglied) | 06.10.2009 - 22:06
Warum sollten HartzIV-Empfänger statistisch nicht als arbeitslos registriert werden, Erdnuss?

@ da hast zum Teil Recht... allerdings kam der 1€-Job-Trend erst in den letzten Jahren so massiv auf und da lief es doch im Vgl. zu den Vorjahren unter Statistikkosmetik. Nun ist es Gang und Gebe und tangiert - was die Quote angeht - nicht mehr so wirklich - das ist mein subjektiver Eindruck wohlgemerkt.

 
Antwort von GAST | 06.10.2009 - 22:25
Allerdings ist das mit den Beamten falsch. Sobald man den ersten Beamtenstatus (Beamter auf Wiederruf) in der Tasche hat, kann man nur durch Fehler entlassen werden. Bei dem Beamten auf Zeit kann man erst nach Ablauf der frist entlassen werden und das geschieht ebenfalls nur, wenn Differenzen vorhanden sind. Der Beamte auf Lebenszeit kann nur durch ein Disziplinarverfahren auf der Straße landen.

Dadurch sind die Posten alle nicht durch schlechte Wirtschaftssituationen gefährdet.
Außer es wird. z.B. das Amt geschlossen, dann könnten sich die wiederrufbaren und die Zeitbeamten Sorge machen.

Also wird in manchen Statistiken keine Beamtenzahl berücksichtigt.

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