Rechtsfrage zu foto im Internet
Frage: Rechtsfrage zu foto im Internet(5 Antworten)
Hi, habe ein Frage (besonders an die Rechtsanwaltskenner). Ich habe bis vor kurzem bei einer Firma gearbeitet und war als Ansprechpartner mit Foto hinterlegt. Da ich in kürze den Betrieb verlasse, will ich auch dass das Foto verschwindet und mein Name. Da ich weiß, dass Stellenweise noch Kollegen hinterlegt sind, die seit Monaten nicht mehr im Betrieb sind, will ich das nicht! Was kann ich gegen den Betrieb tun, dass die sofort bei meinem Aussscheiden meine Daten löschen?! Gruß |
Frage von der-chris (ehem. Mitglied) | am 04.10.2009 - 21:59 |
Antwort von der-chris (ehem. Mitglied) | 04.10.2009 - 22:02 |
Dass |
Antwort von John_Connor | 04.10.2009 - 22:04 |
Sag denen, dass du nicht damit einverstanden bist, dass dein Foto und Name öffentlich gezeigt wird! Das ist dein gutes Recht und die müssen sofort darauf reagieren! |
Antwort von der-chris (ehem. Mitglied) | 04.10.2009 - 22:05 |
Das hatte ich vor....nur was ist wenn die nicht reagieren? Gibt es da einen bestimmten Gesetzestext, wo man das Nachschlagen kann bzw. sich drauf berufen kann? Sprich "Anonymität im netz?!" |
Antwort von cleosulz | 05.10.2009 - 11:52 |
Die Entscheidung sagt nur was über ungefrage Veröffentlichung eines Bildes: http://www.internet4jurists.at/intern32.htm hier geht es um Bilder nach dem Ausscheiden - scrollen! ttp://iq.lycos.de/qa/show/2125477/Kann-die-Firma-ein-Foto-seiner-Angestellten-ins-Internet-stellen/ http://www.jurablogs.com/de/duerfen-arbeitgeber-foto-ehemaligen-mitarbeiterin-ihrer-homepage-verwenden Ich würde also behaupten, dass du gute Chancen hat, dass das Bild entfernt werden muss, sobald du da nicht mehr arbeitest und vor allem dann, wenn du auf die Entfernung drängst. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 05.10.2009 - 12:16 |
ist die veröffentlichung deines bildes in einem vertrag (bzw deinem arbeitsvertrag) geregelt? wenn ja, dann hat sich die firma bestimmt das recht genommen sich mit der entfernung lange zeit zu lassen. wenn das alles nur mündlich geregelt ist à la "wir machen mal ein foto von Ihnen, das kommt dann ins netz!" dann müssen sie es so schnell wie möglich löschen ("möglich" ist einiges^^) wenn DU die rechte am foto hast, sprich: du bist der fotograf, bzw hast die vollen urheberrechte am bild, dann droh ihnen eine urheberrechtsklage an, wenn dir das bild nicht schnell genug wegkommt ;) |
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