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Nummernschild beim Roller tauschen?!

Frage: Nummernschild beim Roller tauschen?!
(19 Antworten)

 
Hi

Darf man das so machen?

Person A hat einen Führerschein für einen 50ccm Roller.
Person A hat auch ein Schild etc.
ist seit mehreren Monaten auf der Strasse.

Person B hat einen Roller, darf aber noch nicht fahren, da er weder die Theorie Prüfung noch sonstwas hat, halt nur den Roller.

Darf nun Person A sein Schild an den Roller von Person B machen und mit dem rumfahren? Gedacht ist, das Person A Person B auf einen Parkplatz transportiert, um dort Person B ein bisschen fahren zu lassen...( Parkplatz da man nicht in den Verkehr darf ohne Prüfung )

Wie sieht das aus? Ich denke es ist nicht ein grosses Problem...schliesslich darf er fahren, hat seine Nummer drann und der Roller ist nicht gestohlen da der Besitzer hinten drauf sitzt?

Komme aus der Schweiz
GAST stellte diese Frage am 09.07.2009 - 14:12


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:19
das nummernschid ist nur an dem fahrzeug gültig auf das es angemeldet ist...das hat schon seinen sinn so wie es ist.
warum sollte man sonst mehrere autos anmelden, wenn man ständig das nummerschind wechseln kann. mitdenken angesagt! und wozu brauch man beim üben auf dem parkplatz ein nummernschild?!


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Antwort von MaEmo (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:21
das üben auf dem parkplatz ist für den ohne führerschein sowieso verboten ausser ist PRIVAT und KOMPLETT abgesperrt.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:21
privat ja, komplett abgesperrt nein


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Antwort von MaEmo (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:23
natürlich muss er abgesperrt sein, dass keine fremden autofahrer, radfahrer, fussgänger draufkönnen.

 
Antwort von GAST | 09.07.2009 - 14:24
Also auf dem Parkplatz fahren ohne Nummernschild ist gestattet. Das bin ich mir sicher. Das Problem ist, dass der Parkplatz nicht vor meinem Haus steht ich also erst dorthin kommen muss :)


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Antwort von BlessTheFall (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:24
das nummerschild ist samt versicherung an ein fzg gebunden!


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:25
was haben fremde autos und fußgänger unbefugt auf deinem privatgrundstück verloren?!

 
Antwort von GAST | 09.07.2009 - 14:26
Also für wen würde das dann dumm ausgehen?

Für den Fahrer? Oder für den Beifahrer der das erlaubt hat :/?


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:26
für beide!
außerdem was muss man beim roller fahren schon üben?!

 
Antwort von GAST | 09.07.2009 - 14:29
es geht hier nicht darum ob man üben muss oder nicht.
Manche können auch Auto fahren ohne ne Stunde nehmen zu müssen o.O

 
Antwort von GAST | 09.07.2009 - 14:30
Was wäre dann wenn Person A mit seinem Roller und seinem Nummernschild Person B mitnehmen würde? Das ginge ja dann.

Dann könnte Person B also auch auf dem Parkplatz ein paar Runden drehen?


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:30
ja das sollte gehen


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:33
Person A soll sein kennzeichen auf Person B machen und zu diesem Parkplatz fahren...... es gibt leute die fahren sogar ohne kennzeichen^^(;D)


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:34
seid ihr denn alle bescheuert? kommt in ne kontrolle bitte. ich würde mich freuen


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:38
jaa die haben versucht anzuhalten^^ die betonung liegt auf versucht^^


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:42
ps: mach dir keinen kopf um die pocketbikes ;D die hab ich eine woche später wieder bekommen ;D


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Antwort von 20.06.07_SemihOzlem (ehem. Mitglied) | 09.07.2009 - 14:50
Person A soll einfach Person B mitnehmen und auf einem Privatgelände fahren lassen anstatt das Nummernschild zu tauschen und dadurch mehr Arbeit zu machen.
Natürlich solltest Person B auch etwas fahren können, da ja die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er einfach umfallen kann


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Antwort von cleosulz | 09.07.2009 - 22:23
Also:
In der BRD ist es so, dass das Wechseln von Kennzeichen (hier auch Versicherungskennzeichen für den Roller, also von einem Roller an den anderen) den Tatbestand der Urkundenfälschung darstellt.
Mit dem Anbringen des Versicherungskennzeichen soll ja vorgespiegelt werden, dass der Roller ordnungsgemäß angemeldet bzw. versichert ist.
Da bin ich mir ganz sicher!

Weiter bin ich mir ganz sicher, dass es bei uns verboten ist, auf einem Parkplatz mit einem (nicht versicherten) Roller ohne zulässige Fahrerlaubnis zu fahren. Dies gilt für einen Parkplatz, der allgemein zugänglich ist.
Das heißt: Der Parkplatz bei dir vor dem Haus, der nicht abgesperrt ist oder der leere Kaufhausparkplatz (z. B. bei Nacht oder außerhalb der Einkaufszeiten) ist also ebenfalls tabu.
Dalls du da von der Polizei erwischt wirst, biste dran.

Lässt du den Kumpel B mit deinem Roller A fahren, biste außerdem noch dran wegen Ermächtigens zum Führens eines Kraftfahrzeugs ohne ohne Fahrerlaubnis.

Mein Vorschlag: lasst es bleiben oder geht mit dem Fahrzeug auf einen Verkehrsübungsplatz. Dort braucht ihr weder Kennzeichen noch Führerschein.

oder: abgesperrtes Privatgrundstück, das geht wohl auch.

LG Cleosulz
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Antwort von matata | 09.07.2009 - 22:27
Du hast recht, Cleo, bei uns in bella Svizzera ist es auch so.
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