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Juhu---wer ist diesmal der Genie?

Frage: Juhu---wer ist diesmal der Genie?
(6 Antworten)

 
Was sind eigenlich die Grenzen der Pressefreiheit anhand der Spiegel-Affäre:

Spiegel-Affäre:
Am 10.10.62 durchsuchten Polizisten unter Anlass der Bundesanwaltschaft in einer nächtlichen Aktion die Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins „der Spiegel“ in Bonn und Hamburg.
Die leitenden Redakteure wurden verhaftet. Herr Augstein der Herausgeber des Artikels, stellte sich 2 Tage später der Polizei. Herr Athlers wurde in seinem Urlaubsort in Spanien verhaftet. Der Anlass der Aktion war ein Artikel mit dem Titel „Bedingt abwehrbereit“ und handelte über das Nato-Manöver „Fallex 662“. In ihm berichtet der Spiegel über die atomare Planung der Bundeswehr.

Weis das jemand?
GAST stellte diese Frage am 30.06.2009 - 18:23


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2102
Antwort von matata | 30.06.2009 - 18:36
http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,ADAC6DE77F00106CE034080009B14B8F,,,,,,,,,,,,,,,.html


http://wissen.spiegel.de/wissen/resultset.html?clsuchbegriff=%23sig_id_liste%3D7005888&clfilter=&quellen=&fo=SPIEGEL&vl=0&cl=0&cllabel=%22Ein+Abgrund+von+Landesverrat%22+-+Die+SPIEGEL-Aff%C3%A4re

http://forum.politik.de/forum/archive/index.php/t-15271.html

http://www.bild.de/BILD/news/60-jahre-bundesrepublik-deutschland/60-ereignisse/60er/1962/spiegel-affaere.html

Eigentlich müsstest du auch noch den genauen Wortlaut der damaligen Gesetze und Richtlinien zum Thema Pressefreiheit haben.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 30.06.2009 - 18:48
Sehr geehrte Moderatorin,

erst einmal will ich mal sagen, dass diese Internetseiten für meine Fragenstellung nicht informativ sind bzw. waren.
Diese Problem habe ich aber schon häufiger festgestellt bei Ihnen.
Es freut mich sehr, dass sie mir helfen aber auch ich kann im google die Frage eingeben und hoffen, dass was raus kommt.
wenn sie keine oder mangelde Ahnung von Politik bzw. von der Fragenstellung haben, dann lassen Sie es bitte. Ich bin nicht der Mensch, der sie verletzen möchte aber ihre bisherigen Beiträge brachten mir in keinster Weise weiter!
Ich danke Ihnen für ihre Hingabe.

Mit freundlichen Grüßen

eine Person.


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 30.06.2009 - 18:57
xD loooooooooooool
(ich weiß es ist spam, aber ich muss der welt kurz mitteilen, dass ich mich kugelig lache)

liebste JuliaSTA

matatas beiträge sind meistens sehr hilfreich. dein problem hierbei ist, dass du gerne eine fertige antwort hättest, die du hübsch abschreiben kannst. du solltest aber mittlerweile wissen, dass du das hier in den seltensten fällen bekommst. also beschäftige dich mit den links und den deutschen rechten und machs selbst. oder lass es.

LG


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 30.06.2009 - 19:00
außerdem bist du nie im leben 21, sonst könntest du das selbst!

 
Antwort von GAST | 30.06.2009 - 19:00
das findest du in art.5 (2)

dort steht "diese rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze..."

also darf niemand schreiben oder sagen "mr. X ist dumm" z.b.
verstößt nämlich gegen art. 1 GG

das wendest du mal auf die spiegel-affäre an


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Antwort von krissy09 (ehem. Mitglied) | 30.06.2009 - 19:19
Also eine ganz so einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht^^ Es gibt hunderte von gesetzten zum presserecht, von denen ich einige aus dem Pressegesetzbuch einfach mal abgeschrieben habe, wobei man jedoch auch beachten muss das ich nicht weiß wann diese Gesetzte in kraft getreten sind bzw in wieweit diese .62 schon in Kraft traten und nicht durch irgendwelche sonderregelungen des staates umgangen wurden^^

Sachlicher Schutzbereich der Pressefreiheit
..... Art.5 Abs. 1 S2 GG enthält aber keinen gerichtlichen einklagbaren Infromationsanspruch. Die Presse kann sich daher nicht bei einem Auskunftsverlangen gegenüber staatlichen Stellen/Behörden auf ein ihr durch Art. 5 gewährtes Auskunftsrecht berufen. Die Frage ob ein Informationsrecht der Presse gegenüber öffentlichen Stellen in der Verfassung festgelegt werden sollte ist während des Gesetzgebungsverfahren im Grundsatzausschuß zwar erörter, aber abgelehnt worden.


4. Personeller Schutzbereich

Vor den staatlichen Eingriffen in den oben dargestellten Tätigkeitsbereich der Presse sind sämtliche Personen geschützt, die spezifisch pressebezogene Tätigkeiten ausüben (z.B. Redakteure, Verleger, Herausgeber, verfasser), darüber hinaus aber auch diejenigen Personen, die neutrale Arbeiten oder Hilfstätigkeiten versehen, sobald sie nur in irgendeiner Verbindung zu einem Presseunternehmen stehen.

V. Grungerechtsschranken Die Verfassung gewährt die Meinungs- und Pressefreiheit nicht uneingeschränkt. Art.5 Abs. 2 GG besagt ausdrücklich, dass die Meinungs und Pressefreiheit "ihre Schranken in den den Vorschriften der allgemeinen Gesetzte, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugen und im Recht der persönlichen Ehre" findet. ....
Negativ besagt der Absatz 2, dass das Zensurverbot und die Kunstfreiheit nicht beschränkt werden können.

(Zitate aus dem Presserechts Handbuch der jpsh [junge presse schleswig-holstein])


... ich hoffe das bringt dich ein stückchen weiter^^

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