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Rechtskunde: Subsidiarität

Frage: Rechtskunde: Subsidiarität
(2 Antworten)


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Hey ihr,

könntet ihr euch das mal durchlesen und mir sagen,ob das alles so stimmt bzw ob noch etwas fehlt?
Finde meine Unterlagen zu diesem Thema nicht mehr und habe mal zusammengefasst,was ich noch weiß und gefunden habe...
Ist wichtig für mich^^

Danke schonmal im voraus :)


Verhältnis von europäischem Recht und nationalem Recht

-Gemeinschaftsverträge geben den EU-Organen keine generelle Ermächtigung zum Erlass von Rechtsakten
-Handlungsbefugnis kann sich aus der Notwendigkeit heraus ergeben, dass diese Tätigkeit zur Erstellung eines gemeinsamen Marktes unumgänglich ist
-Kompetenz aus Übertragung von Hoheitsrechten der Mitgliedstaaten an die EU-Organe
-Gemeinschaftsrecht hat Vorrang gegenüber nationalen Recht
-Gemeinschaftsrecht ist unmittelbar anwendbares, geltendes Recht

Subsidiarität

-Die Gemeinschaft kann nur handeln, wenn ihr ausdrücklich die Befugnis dazu erteilt wurde
-Sie ist an die Aufgabenkataloge und die Ziele des EG-Vertrags gebunden
-Die Gemeinschaft soll nur tätig werden, wenn ein ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann als auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten (Subsidiaritätsprinzip)
-Für Bereiche, die in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, oder wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind, gilt diese Beschränkung nicht
-Die von der Gemeinschaft eingesetzten Mittel müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen
-D.h. z.B.: Verzicht auf übertriebenen Finanz und Verwaltungsaufwand, Beschränkung auf europäische Rahmenvorschriften und Mindestnormen
Frage von ninazzz | am 17.06.2009 - 01:03


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9
Antwort von Peter | 17.06.2009 - 01:10
du schaffst das übermorgen schon, ich glaub an dich;)


ich fang dann mal an, geschichte zu lernen...
________________________
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Antwort von ninazzz | 17.06.2009 - 01:16
hehe danke,ich auch an ich^^
wird langsam zeit,wa?

aber weiterhelfen tut das jetzt grad nicht wirklich^^:-P

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