Rechtskunde: Subsidiarität
Frage: Rechtskunde: Subsidiarität(2 Antworten)
Hey ihr, Finde meine Unterlagen zu diesem Thema nicht mehr und habe mal zusammengefasst,was ich noch weiß und gefunden habe... Ist wichtig für mich^^ Danke schonmal im voraus :) Verhältnis von europäischem Recht und nationalem Recht -Gemeinschaftsverträge geben den EU-Organen keine generelle Ermächtigung zum Erlass von Rechtsakten -Handlungsbefugnis kann sich aus der Notwendigkeit heraus ergeben, dass diese Tätigkeit zur Erstellung eines gemeinsamen Marktes unumgänglich ist -Kompetenz aus Übertragung von Hoheitsrechten der Mitgliedstaaten an die EU-Organe -Gemeinschaftsrecht hat Vorrang gegenüber nationalen Recht -Gemeinschaftsrecht ist unmittelbar anwendbares, geltendes Recht Subsidiarität -Die Gemeinschaft kann nur handeln, wenn ihr ausdrücklich die Befugnis dazu erteilt wurde -Sie ist an die Aufgabenkataloge und die Ziele des EG-Vertrags gebunden -Die Gemeinschaft soll nur tätig werden, wenn ein ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann als auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten (Subsidiaritätsprinzip) -Für Bereiche, die in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, oder wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind, gilt diese Beschränkung nicht -Die von der Gemeinschaft eingesetzten Mittel müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen -D.h. z.B.: Verzicht auf übertriebenen Finanz und Verwaltungsaufwand, Beschränkung auf europäische Rahmenvorschriften und Mindestnormen |
Frage von ninazzz | am 17.06.2009 - 01:03 |
Antwort von Peter | 17.06.2009 - 01:10 |
du schaffst das übermorgen schon, ich glaub an dich;) ich fang dann mal an, geschichte zu lernen... ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von ninazzz | 17.06.2009 - 01:16 |
hehe danke,ich auch an ich^^ wird langsam zeit,wa? aber weiterhelfen tut das jetzt grad nicht wirklich^^:-P |
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