Anfahrtskosten von 120 euro für nichts und wiedernichts
Frage: Anfahrtskosten von 120 euro für nichts und wiedernichts(30 Antworten)
hey ihr lieben VIELLEICHT KANN MIR EINER VON EUCH JA HELFEN, vor ca. 2 jahren habe ich einen schlüsseldienst gerufen, da ich die schlüssel zu hause vergessen hatte und nicht mehr reinkam. also sagte ich lieber breche ich das schloss auf, das kostet mich weniger. er wurde wütend guckte mich aggressiv an und ging dann. naja jetzt habe ich ne rechnung am hals von 120 euro anfahrtskosten. sie drohen mir mit dem gericht, wenn ich nicht zahle. vielleicht weiss einer von euch ob ich diese 120 euro zahlen muss obwohl ich nirgends unterschrieben hab oder so. der mann war maximal 5 minuten da und verlangt 120 euro najaa danke schonmal im voraus |
GAST stellte diese Frage am 14.06.2009 - 17:53 |
Antwort von Paddoy (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 17:57 |
Ich denk mal eher das du im Recht bist Da du 1. Hast du dich mal über die Firma schlau gemacht? Iwelche anderen Kunden die das selbe problem haben bzw hatten? |
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 17:59 |
kannst ja deinerseits für die fahrtkosten nen gegenvorschlag machen, wenn du guckst, wie weit des weg is, dann machst was pi*daum mit kilometerpauschale und so |
Antwort von GAST | 14.06.2009 - 18:00 |
nein er hat die tür nicht geöffnet, ich habe den dienst ja nicht in anspruch genommen, ich habe auch nicht unterschrieben. deswegen sehe ich es nicht ein warum ich 120 euro zahlen soll... für 5 minuten da sein und benzin oder was ? 120 euro sind dafür kein fairer preis, vielleicht maximal 20 euro oder 30 ? sogar ein pizzabringdienst verlangt nich so viel |
Antwort von Paddoy (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 18:01 |
xDD ne 120euro Pizza wär auch ein bisschen komisch. Muss dann riesig sein :D. Hast du dich nun über die firma erkundigt? |
Antwort von GAST | 14.06.2009 - 18:03 |
nein sie wurde mir vermittelt, ich habe bei der auskunft angerufen gehabt. :S:S:S |
Antwort von doublesmint | 14.06.2009 - 18:05 |
aba wenn du die gerufen hast,dann hast du die leistung von denen ja sozusagen schon in anspruch genommen,egal ob die da jetz was gemacht haben oder nicht. und das das anrufen und herholen eines schlüsseldienstes teuer is,das weiß man ja vorher,du hättest dich ja vorher auch am telefon mal erkundigen kännen über die preise ^^ |
Antwort von ANONYM | 14.06.2009 - 18:05 |
Also: 1. du hast keinen Vertrag unterschrieben 2. nach der Zeit hat er gar keinen Anpruch mehr auf die Zahlung 3. such dir vorsichtshalber `nen Anwalt und leg Widerspruch gegen die Rechnung ein |
Antwort von GAST | 14.06.2009 - 18:05 |
einfach nicht bezahlen und abwarten^^ normalerweise liegst du im recht... oder zur sicherheit zu dieser rechtsirrtümer-show auf rtl schicken, die jetzt jeden mittwoch kommt xD hier der link: http://www.rtl.de/tv/tv_einspruch_fallupload.php |
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 18:05 |
xD dann schlag 20€ vor als aufwandsentschädigung. aber 500€ fürs schloss öffnen is ja schon mehr diebstahl denn dreistigkeit |
Antwort von doublesmint | 14.06.2009 - 18:09 |
Zitat: ...und dann steht plötzlich deren anwalt vor der tür xD |
Antwort von GAST | 14.06.2009 - 18:11 |
gibts da nich auch sowas ähnliches, wie ein gesetz gegen wucherpreise? die 500€ für so nen service sind total überzogen, ebeso, wie die 120€ anfahrt, bei nem seriösen schlüsseldienst kostet die gesamte prozedur noch nich mal so viel... |
Antwort von doublesmint | 14.06.2009 - 18:19 |
Hier hab ich noch gefunden: "Viele Schlüsseldienste lassen sich vor der Türöffnung einen Vertrag unterschreiben, in dem auch die Klausel aufgeführt ist, dass der Schlüsseldienst "wegen seiner ständigen Verfügbarkeit wesentlich höhere Preise als die allgemeinen verfügbaren Handwerker berechnen muss". Diese Aussage ist der Sache nach nicht richtig und deutet auf Unseriosität hin. Diese vorgedruckte Klausel und auch die Klausel "Die unten stehenden Preise habe ich vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese" sind rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und als unangemessene Benachteiligung des Kunden unwirksam." "Auch wenn der Monteur von außerhalb einreist, braucht der Kunde nur die innerörtlichen Anfahrtskosten zu zahlen, wenn er einen am Ort werbenden Schlüsseldienst beauftragt hat. " Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/schluesseldienst/ |
Antwort von donytoni (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 18:20 |
Wenn sie dir nachweisen können, dass du sie geordert hast, dann können sie dich auch für Anfahrtskosten aufkommen lassen. |
Antwort von tobi18 | 14.06.2009 - 18:22 |
lies lieber mal die agb des besagten schlüsseldienstes. |
Antwort von auslese | 14.06.2009 - 18:23 |
Wenn du nirgends deine Unterschrift hingesetzt hast, kann dir keiner was. |
Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 18:32 |
Bsp.: Wenn ich in München wohne und nen Schlüsseldienst aus Hamburg hierher bestelle, dann ist die 120€ kein Wucherpreis; d.h. die 120€ in der Beschreibung sagt gar nichts aus. Ausserdem sollte man bei solchen Sachen immer vorher ein Festpreis vereinbaren |
Antwort von GAST | 14.06.2009 - 18:36 |
Zitat: der schlüsseldienst wird sich hüten, extra für dich von hamburg nach münchen zu fahren |
Antwort von GAST | 14.06.2009 - 18:38 |
also ich würde erst mal nichts zahlen, bis du in Erfahrung gebracht hast, ob und wieviel du evtl. zu zahlen hast. Wenn du nichts unterschrieben hast, liegt schonmal die Beweispflicht meiner Meinung nach beim Schlüsseldienst, dass du sie überhaupt angefordert hast. Das dürfte nach zwei Jahen relativ schwer sein.... Ich empfehle dir aber, diese Frage mal in einem Rechtsforum zu stellen, indem viele Studenten/Anwälte unterwegs sind: www.jusline.de Dort bekommst du warscheinlich eher eine verbindlichere Auskunft als hier. Notfalls investier die Tel-Kosten und erkundige dich bei einer Verbraucherberatung! |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 14.06.2009 - 19:52 |
du hast die anfahrtskosten zu tragen! wenn dir das unternehmen vermittelt wurde, kann es durchaus sein, dass sie einen langen weg hatten und somit wären auch 120 euro gerechtfertigt. gar nichts zahlen wirst du auf keinen fall müssen. |
Antwort von cleosulz | 14.06.2009 - 22:07 |
1. Verträge kommen auch mündlich zustande. 2. Nach "etwa 2 Jahren" ist eine evtl. Forderung auch noch nicht verjährt. Verjährungsfristen fangen immer am 1.1. des darauf folgenden Jahres zu laufen an. Es gibt unterschiedliche Lauflängen; in der Regel sind es jedoch 3 Jahre. (googeln - Verjährungsfristen, BGB). Ansonsten: Falls du "nur über ein geringes Einkommen verfügst", kannst du auch mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach Beratungshilfe fragen (da kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Berechtigungsschein bekommen und bekommt dann für 10 EUR eine anwaltliche Erstberatung). Ich befürchte, dass etwas von den Anfahrtskosten auf jeden Fall bei dir hängen bleibt. Der Monteuer hatte auf jeden Fall Fahrtkosten und während der Zeit, als er zu dir kam, auf jeden Fall auch einen Verdienstausfall. Aber ob 120 EUR da gerechtfertigt sind - keine Ahnung. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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