Menu schließen

Verbotene Symbole

Frage: Verbotene Symbole
(7 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hallo,


die Frage mag dumm klingen, aber ist es verboten, sich Zeichen wie z.B. ein Hakenkreuz tätowieren zu lassen?
Frage von Vino91 (ehem. Mitglied) | am 06.06.2009 - 18:45


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von MAFIOSI (ehem. Mitglied) | 06.06.2009 - 18:49
Es gab mal einen Fall, wo eine Person angezeigt wurde, weil sie die Hakenkreuztätowierung für jederman sichtbar machte.


1. Wer würde sich sowas tätowieren lassen?
2. Wer würde sowas tätowieren? (u.A. Kostenfrage)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Svenja_* (ehem. Mitglied) | 06.06.2009 - 18:51
soweit ich weiß kann es da auf jeden fall strafrechtliche folgen geben, da gibt es so einige fälle

 
Antwort von GAST | 06.06.2009 - 18:57
hm wenn das symbol an sich schon verboten ist, wird es sicherlich auch verboten sein sich so eines tätowieren zu lassen...


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Svenja_* (ehem. Mitglied) | 06.06.2009 - 19:00
es ist nicht so ganz direkt verboten man darf es auf jeden fall nicht öffentlich zur schau stellen


Autor
Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 06.06.2009 - 19:18
Ein Hakenkreuz ist in der BRD definitiv ein verfassungsfeindliches Symbol.

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


Derjenige macht sich also strafbar, wenn er sein Tattoo in der Öffentlichkeit verwendet/zeigt.

 
Antwort von GAST | 06.06.2009 - 19:33
grundsätzlich ist es nicht verboten, nein


Autor
Beiträge 588
3
Antwort von the_wolfi | 10.06.2009 - 20:45
Die Auslese hat recht, v_love ein bißchen.

Grundsätzlich nicht verboten. Du kannst dir mit Hakenkreuzen dein Zimmer tapezieren, ABER nur solange wie niemanden damit BEEINFLUSST. Sowie Dein Zimmerfenster offen ist und man von der Strasse deine Hakenkreuztapete sehen kann, kann dich jeder Passant noch §86a anzeigen.

Wenn du jetzt mit so einem Tattoo daher kommst, warum auch immer du dir sowas dämliches tätowieren lassen willst, darfst du es nie öffentlich zeigen.

Tust du es doch, kann dich jeder anzeigen. Also lass den Blödsinn.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Smalltalk-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Smalltalk
ÄHNLICHE FRAGEN: