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Zivildienst beantragen

Frage: Zivildienst beantragen
(12 Antworten)


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Hi, stellt euch vor, ich wurde gemustert. Leider T2 und somit wehrdienstfähig.

Nun soll ich einen Brief an das Kreiswehrersatzamt schicken mit der Begründung, wieso ich zur Bundeswehr, sondern Zivi machen möchte.

Wie muss ein solcher Brief aufgebaut sein? Und was für Begründungen? Religiöse?
Frage von shiZZle | am 08.04.2009 - 17:50

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 17:55
gründe

Von der Wehrpflicht hat der Gesetzgeber Ausnahmen zugelassen, die bei vorliegen bestimmter persönlicher Gründe entweder eine Befreiung oder eine Zurückstellung vom Wehrdienst ermöglichen können.

Die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zurückstellung vom Wehrdienst sind in den §§ 11, 12 Wehrpflichtgesetz (WehrpflG) geregelt.

Danach sind Geistliche und Schwerbehinderte unmittelbar von der Wehrpflicht befreit.
Diese Voraussetzungen werden bei Ihnen nicht zutreffen, seien aber der Vollständigkeit halber genannt. In Betracht kommt so dann gem. § 11 Abs. 2 WehrpflG eine Befreiung auf Antrag. Danach sind Wehrpflichtige auf ihren Antrag hin zu befreien,

1. deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2. deren zwei Geschwister
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des
Zivildienstgesetzes,
f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit geleistet haben oder
3. die
a) verheiratet sind,
b) eingetragene Lebenspartner sind oder
c) die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.

Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.


Wenn also eine dieser vom Gesetzt aufgezählten Punkte auf Sie zutreffen sollte, können Sie eine Befreiung vom Wehrdienst beantragen, der zu entsprechen sein wird.

Gem. § 12 Abs. 4 WehrpflG kann ein Wehrpflichtiger außerdem vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn

die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder
b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,
2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist,
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b) ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder einen zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
c) eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.
_________________________
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=3345&ccheck=1

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 17:56
wenn du verweigerungsschreiben googelst findest du direkt mindestens 3 auf der ersten seite...viel glück, du kannst es schaffen

semper talis!

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:02
An das Kreiswehrersatzamt...


Betr.: Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
PK-Nr.:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verweigere ich den Kriegsdienst unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Ich kann mich aus Gewissensgründen an keinerlei Waffenanwendung zwischen den Staaten beteiligen.



Meinem Antrag füge ich bei:

* die persönliche Darlegung der Beweggründe für meine Kriegsdienstverweigerung
* den ausführlichen Lebenslauf
* das polizeiliche Führungszeugnis

Mit freundlichen Grüßen

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:03
viel mehr brauchst ja net schreiben...

ausser du willst es ausführlicher...

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:04
TEIL 1 (weils zu viele zeichen sind muss ich es aufsplitten^^

Gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes möchte ich nach reiflicher Überlegung den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern und Zivildienst leisten.

Die Beweggründe für meine Entscheidung möchte ich hier aufführen. Sie basieren auf meiner Lebenserfahrung, meinen persönlichen Auffassungen, und meinem Weltbild.

Bereits bei meiner Erziehung legten meine Eltern großen Wert darauf, mich zu rücksichtsvollem und tolerantem Verhalten gegenüber meinen Mitmenschen zu erziehen. Sie brachten mir bei, daß Gewalt niemals ein geeignetes Mittel zur Beseitigung von Konflikten ist. Mit zunehmendem Alter begann ich, selbst die mir vermittelten, christlichen Werte zu vertreten. Das menschliche Leben ist für mich das höchste Gut auf unserer Welt, und es sollte geachtet und in keinster Weise absichtlich angegriffen oder gar zerstört werden.
Krieg bringt Leid und Trauer mit sich; von den Schrecken und Greueltaten des Krieges im ehemaligen Jugoslawien habe ich durch Kriegsflüchtlinge, die ein befreundeter Theologe bei sich aufgenommen hatte, erfahren. Ich hatte die Möglichkeit, mit ihnen über die Ursachen und Folgen des Krieges zu diskutieren. Ich war schockiert, als ich von den brutalen Angriffen gegen das menschliche Leben erfuhr, denn bislang hatte ich Informationen nur durch die Medien erhalten. Die Kriegserlebnisse dieser Flüchtlinge waren grausam und fast unglaublich, aber sie vermittelten die Wahrheit über das Leid der Bevölkerung. Diese Leute hatten nichts mehr, sie hatten oftmals sogar ihre gesamte Familie verloren. Ich könnte es niemals verantworten, jemandem so etwas anzutun, weder physisch noch psychisch.

Meine Großmutter und die ältere Schwester meines Vaters erzählten mir oft vom Leben während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie berichteten mir von der Angst, die sie hatten, als sie und andere Landarbeiterinnen bei der Arbeit auf dem freiem Feld von den Bombern überrascht wurden, die Luftangriffe auf Städte und Verkehrsverbindungen flogen. Mein Großvater ist zudem im Zweiten Weltkrieg im Rußlandfeldzug gefallen. Für meine Oma begann damit eine ungewisse Zukunft. Plötzlich mußte sie allein die vier Kinder großziehen und sämtliche anderen Aufgaben selbst meistern. Durch den schrecklichen Krieg wurde ein glückliches Familienleben zerstört, ich selbst bin durch die Folgen des Krieges ohne Großvater aufgewachsen.

Ein weiterer prägender Lebensabschnitt begann für mich mit dem Besuch des Gymnasiums. Ich interessierte mich besonders für die Fächer Geschichte und Politik. Somit konnte ich einen tieferen Einblick in die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe während der Zeit des Zweiten Weltkrieges erlangen. Im Sommer 1994 reichte ich bei dem Schülerwettbewerb „Denk-Mal – ein Mensch im Widerstand“ der vom „Haus der Geschichte Baden-Württemberg“ veranstaltet wurde, eine prämierte Arbeit ein. Im Zuge dieser Aktion hatte ich auch die Möglichkeit, mit Zeitzeugen aus dem Zweiten Weltkrieg über die damalige Situation zu sprechen. Auch ihre Darstellung der grausamen Verbrechen gegen das Leben haben mich bestärkt, niemals Gewalt gegen andere Menschen einzusetzen.
Auch meine Lehrer legten großen Wert darauf, uns zu sozialem und tolerantem Handeln zu erziehen. Sie brachten uns bei, verantwortungsbewußt für Frieden und Menschenwürde einzutreten.

Außerhalb der Schule wurde ebenfalls mein Interesse für Geschichte und Politik geweckt. Seit Jahren lese ich regelmäßig die Zeitung und erhalte Zeitschriften von der Bundeszentrale für politische Bildung. Ich befaßte mich mit literarischen Werken über den Zweiten Weltkrieg, wobei besonders „Schindlers Liste“ von Thomas Keneally tiefgreifende Spuren bei mir hinterlassen hat. Besonders auch die Verfilmung von „Schindlers Liste“ zeigte auf, was für schreckliche Folgen Intoleranz und die Diskriminierung von Minderheiten haben können.

Der Besuch des Konzentrationslagers Buchenwald war ein weiteres prägendes Ereignis, das mich zum Verweigern des Kriegsdienstes bewegte. Diese Überlieferungen der schlimmsten Vergangenheit des deutschen Volkes machten mich zutiefst betroffen, denn hierbei erkannte ich, zu welchen Grausamkeiten Menschen fähig sein können. Ich fragte mich, wie die SS-Offiziere, die für den Tod von Tausenden von Menschen verantwortlich waren, ihre schrecklichen Taten mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten. Von diesem Zeitpunkt an wußte ich, daß ich alles daran setzten muß, daß so etwas Unmenschlichen in Zukunft niemals mehr geschehen kann.

Aufgrund all dieser Erfahrungen sehe ich keinen Sinn in kriegerischen Handlungen. Meiner Meinung nach gibt es im Krieg keine Sieger, sondern nur Verlierer, denn jede gewaltsame Auseinandersetzung hat Leid und Opfer auf beiden Seiten zur Folge. Außerdem bewirkt der Krieg, daß der einzelne Mensch, das Individuum, seine Identität verliert, da er sich einem System von Befehl und Gehorsam unterwerfen muß. Ich könnte niemals Befehle ausführen, hinter denen ich weder mit vollem Gewissen noch mit voller Überzeugung stehe, da ich ein Mensch bin, der nicht einfach die mir aufgetragene Arbeit ausführt, sondern immer darüber nachdenkt, sie bestmöglich zu bewerkstelligen. Wenn ich etwas erledige, dann möchte ich selbst mit dem Resultat zufrieden sein. Ich könnte es jedoch niemals mit meinem Gewissen vereinbaren, anderen Menschen Leid und Schmerz zuzufügen, und sie in eine Stimmung zu versetzen, die das Leben nicht mehr lebenswert macht.

Meine persönlich Lebensauffassung ist von vielen verschiedenen Elementen geprägt. Großen Wert legten meine Eltern auf eine christliche Erziehung. Sie machten mich mit den christlichen Werten vertraut, die ich auch heute noch besonders achte. Mehrere Jahre lang war ich aktiv in unserer Gemeinde in einer christlichen Musikgruppe tätig. Dort, sowie im Religionsunterricht in der Schule, lernte ich die Grundlagen für das christliche Miteinander kennen. Inbezug auf meine Kriegsdienstverweigerung scheint mir das Doppelgebot (Mt 22, 34-40) die deutlichste religiöse Antwort zu geben: „Du sollst den Herrn, deinen Gott lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken, und du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ Jesus fordert also, seinen Nächsten zu lieben; er geht in diesem Gebot sogar noch über das Fünfte Gebot („Du sollst nicht töten“) hinaus, da man seinen Nächsten nicht nur unversehrt lassen soll, sondern man soll ihn sogar lieben. Jesu Botschaft, seine Forderung nach Nächstenliebe, wird auch durch den gewaltfreien Widerstand geprägt, der bis zum Tod am Kreuz führt, da er bereit ist, für seine Überzeugung sein Leben zu opfern. Durch diese Tat bestätigt er seine Aussagen in der Bergpredigt: „Selig, die keine Gewalt anwenden, denn sei werden das Land erben. Selig, die Frieden stiften, denn sie werden Söhne Gottes genannt werden.“ (Mt 5, 5;9).

Auch Persönlichkeiten wie Mahatma Gandhi oder Martin Luther King haben in der jüngeren Zeitgeschichte den hindernisreichen Weg des gewaltlosen Widerstandes gewählt, um ihre Forderungen umzusetzen und so ihrer Wertevorstellung treu zu bleiben.
Meiner Ansicht nach ist der gewaltlose Widerstand die beste Möglichkeit, Konflikte zu lösen, da jegliche Gewaltanwendung nicht dem Frieden dient, sondern nur das Böse verstärkt. Auch wenn es im ersten Moment gelingt, den Gegner durch Gewalt zu schlagen, so ruft jede Gewaltanwendung immer eine Gegenreaktion hervor. Der Haß desanderen wird verstärkt und eines Tages wird er mit geballter Kraft zurückschlagen und wiederum neues Elend auslösen. Es entsteht ein Teufelskreis, der zur Folge hat, daß ein Konflikt niemals gelöst wird sondern im Gegenteil regelmäßig neue Verluste und Opfer fordert. Ein dauerhafter Frieden kann nur dann erreicht werden, wenn Konflikte rücksichtsvoll im gegenseitigen Dialog behoben werden.

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:04
TEIL 2


Ich bin der Meinung, daß jeder Mensch für sich persönlich die Gewissensentscheidung treffen muß, ob er den Dienst an der Waffe leisten kann oder nicht. Dauerhafter Frieden kann nur durch gewaltfreie Verständigung erreicht werden. Für mich bedeutet der Dienst an der Waffe zwangsläufig die Anwendung von Gewalt. Gewalt ist jedoch das falsche Mittel, um dauerhaften Frieden herzustellen. Ich könnte mich niemals gegen das Leben eines anderen Menschen gewaltsam erheben, da das Leben für jeden Menschen genauso wertvoll ist wie für mich selbst. Da das Leben das höchste Gut des Menschen ist, muß er dies auch so gestalten können, wie er es für richtig hält. Dies bedeutet, daß jeder Mensch die Freiheit seiner Mitmenschen achten muß und seine eigene Freiheit nicht mißbrauchen darf.
Für mich ist der Mensch das höchste Gut der Schöpfung, dessen Würde bzw. dessen Leben es zu schützen gilt. Im Kriegsfall wäre ich gezwungen einem Mitmenschen diese Würde und das Leben nehmen zu müssen. Doch ich habe nicht das Recht, ein Menschenleben zu zerstören; dies sagen mir mein Gewissen und meine Wertevorstellungen.

Ich hoffe, die Gründe für meine Verweigerung des Kriegsdienstes überzeugend dargelegt zu haben. Ich bitte Sie, meinen Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen anzuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:14
war ich hilfreich?
______________________


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Beiträge 3320
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Antwort von shiZZle | 08.04.2009 - 18:39
hammer...danke...daaaanke jungs. Noch ne Frage: Polizeilicher Bericht? Welchen meinst du?

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:41
Das polizeiliche Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Natürlich wird dafür eine Gebühr erhoben. Das Führungszeugnis darf aber nicht älter als drei Monate sein.

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:41
Einwohnermeldeamt ist meistens im rathaus drinn ;-)

 
Antwort von GAST | 08.04.2009 - 18:43
Ich rate dir dringend davon ab irgendetwas as dem netz zu kopieren. Das finden die ganz leicht raus. Und meines Wissens nach brauchst du auch kein Führungszeugnis. Ich brauchte definitiv keins.


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Antwort von shiZZle | 08.04.2009 - 18:58
danke für die schnelle hilfe

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