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Hilfe bei den Hausaufgaben

Frage: Hilfe bei den Hausaufgaben
(1 Antwort)

 
Hallo, kann mir evtl. irgendeiner helfen bei folgenden Aufgaben?


1. Eine Kundin kauft ein Fernsehgerät und bezahlt bar. Der Verkäufer vereinbart kostenfreie Zustallung und Aufstellung in der Wohnung des Kunden. Durch einen vom Fahrer nicht verschuldeten Autounfall wird das Gerät bei der Zustellung stark beschädigt. Wer muss den Schaden tragen?

2. Die Möberlfabrik Power in Kiel verkauft an den Möbelhändler Kraft in Celle Möbelgarnituren im Wert von 18.000,00€. Der Kaufvertrag enthält keine Vereinbarung über Erfüllungsort und gErichtsstand. Die Versendung der Ware erfolgt frachtfrei per Bundesbahn.

Wo findet der Gefahrenübergang für die Warenlieferung statt?
Wo liegt der Erfüllungsort für die Leistungen des Lieferers?
Wo liegt der Erfüllungsort für die Leistungen des Käufers?
GAST stellte diese Frage am 31.03.2009 - 12:26

 
Antwort von GAST | 31.03.2009 - 12:57
Bei frage 1.
ja der Verkäufer ,da dass gerät zwar bezahlt aber noch nicht zugestellt ist trägt er die kosten =)

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