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Strafarbeit

Frage: Strafarbeit
(49 Antworten)

 
Hallo,


Ich habe eine Strafarbeit auf bekommen, weil ich ein Kleber nicht dabei hatte, und die Lehrerin am Tag davor gesagt hatte morgen kontrolierre ich ob jeder Schere und Kleber dabei hat, und ich hatte halt kein Kleber.

Jetzt habe ich die Aufgabe bekommen eine Seite zu schreiben warum es wichtig ist Schere und Kleber dabei zu haben, aber mir fällt da nichts ein, hättet ihr ideeeeen ?


Danke :D
GAST stellte diese Frage am 26.03.2009 - 14:28

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 15:19
kein
Link ?!?!?!?! wo das geschriben steht das sie das nicht dürfen ?!

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 15:26
Okay, also das ist ja mal ne ganz hohe Strafe *tadelnd mit dem Finger auf dich zeig* Kleber vergessen! Schande! Graus! Weltuntergang!

a.) Eine gute Schuleinrichtung hat immer Scheren zum Verteilen da (Ist bisher bei mir immer so gewesen, weil irgendwer immer mal was vergisst)
b.) Frag sie mal, ob SIE ihre Schere und ihren Kleber dabei hatte!
c.) Wegen sowas Strafarbeiten zu verteilen geht schon allein gegen das ungeschriebene Gesetz den logischen Denkens! (Man nehme einmal die Zeit, dir einfach nen Kleber zu geben (Der ja gar nicht mal gebraucht wurde, war ja nur Kontrolle!) gegen den Zeitaufwand, dir die Strafarbeit zu geben, wie auch schon gesagt wurde)
d.) Mit Amokläufen ist absolut nicht zu scherzen, selbst mir Schere und Kleber nicht! (Der Kleber würde nämlich nicht halten, also immer Textilkleber dabei haben! ^^ Nein Spaß, das mein ich ernst. Gerade nach den letzten Tagen und dem Amoklauf in Deutschland gehört es sich absolut nicht, darüber zu scherzen)
- Eine Schere ist eine Waffe, Waffen sind in der Schule verboten *g* Und richtig benutzt kann der Kleber das auch sein
- Vögel gehören in die freie Natur, nicht in Flaschen (uhu ^^ okay, der war schlecht)

Da du es ja trotzdem machen musst:
- um den Unterricht nicht zu behindern, sollte man sein Kram dabei haben
- um arbeiten zu können
- um keine Strafarbeiten schreiben zu müssen ^^
- am besten zweimal alles, damit falls Klaus und Frieda nebenan nicht auch schreiben müssen oO"

Okay, mir fällt nichts ein, was schon genannt wurde ...

Zeilenabstand 1,5 oder liniertes Papier
Unter der Überschrift mindestens 2-3 Zeilen Platz lassen
Schriftart: Arial, Verdana, Tahoma
Schriftgröße: 12, mindestens, Überschrift 16
Unten Platz lassen für eine Unterschrift ^^
Richtig angestellt musst du so höchstens ne halbe Seite schreiben. Wenn du es mit der Hand schreibst, also nicht am PC, dann richtig, sauber und mit Füller (Oder du klebst was drauf, wär doch was ^^)
Versprich, das du immer Kleber dabei haben wirst, ab jetzt, und dass das nie wieder passieren wird. Ansonsten bin ich ratlos über die Unsinnigkeit dieser Aufgabe, tut mir leid ... für dich o.ô


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 26.03.2009 - 15:31
weiß nich mehr von wems kam, aber irgendwer hatte geschrieben, dass sich die lehrer an die eltern wenden sollen.... Also ich bin der Meinung, bei den Kindern, die öfters was vergessen, kümmern sich die eltern von haus aus schon nich so viel um ihre kinder und das wird sich acuh nicht wirklich ändern, wenn die lehrer da was sagen-.-

Schreib doch einfach in großen Buchstaben auf ein Blatt (soll ja nur eine Seite werden ;-) Ich habe Schere und Kleber vergessen und es tut mir leid, von jetzt an werde ich immer meine Unterrichtsmaterialien dabei haben, damit der Unterricht wie geplant durchgeführt werden kann.

dann solltest du aber uach möglichst immer dran denken, alles einzupacken ;-)

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 15:34
leute immer cool bleiben,der junge ist erst 12-da kann so etwas noch vorkommen!


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Antwort von auslese | 26.03.2009 - 15:40
z.B. hier:

http://www.schulrecht-hessen.rechtsanwalt-zoller.de/klassenbucheintrag-nachsitzen-elterngespraech.html

Wäre im Übrigen immer besser gleich mit nem Anwalt anzukommen, da es einfach viel mehr zieht.


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Antwort von matata | 26.03.2009 - 15:41
Und in diesem Alter ist eine Strafarbeit, bei der man sich überlegen muss, was für einen Fehler man gemacht hat und warum der störend war im Schulbetrieb und auch überlegt, wie man das in Zukunft verhindern kann, gar nicht so daneben.
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Antwort von matata | 26.03.2009 - 15:45
Auslese, dem Lehrer mit dem Anwalt auf die Pelle rücken und mit Paragraphen daherkommmen, das kannst du dann einmal machen, wenn es um deine eigenen Kinder geht. Aber einem 12-Jährigen setzt man keine solchen Flausen ins Ohr.
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Antwort von GAST | 26.03.2009 - 15:49
Ich würde sein gutes recht nicht als Flauseln bezeichnen. Du sagst Disziplin etc sollte man in dem Alter schon lernen. Man sollte aber auch seine Rechte lernen und nicht nur seine Pflichten.

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 15:51
Aber wenn er der Dama da erstmal mit dem Anwalt droht, macht er sich doch nur lächerlich. Selbst wenn es blöd ist, das er das machen muss, wird das nichts dran ändern. Da ist es einfacher, wenn er die Seite einfach schreibt. Meine Güte, eine Seite! Er soll doch nicht die Schule mit Blümchen bekleben...

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 15:51
*Dame ^^ Verzeihung


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Antwort von auslese | 26.03.2009 - 15:58
Warum macht er sich damit lächerlich? Er zeigt der Tante einfach nur mal auf, dass die sich nicht alles erlauben kann.


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Antwort von matata | 26.03.2009 - 16:04
Auslese, hast du den Link mit dem Auszug aus dem Hessischen Schulrecht gelesen?
Du liegst da nämlich komplett falsch: Vorgesehen sind als niederschwellige Massnahme unter anderem auch Strafarbeiten, die den Schüler dazu bringen, sein Fehlverhalten einzusehen.
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Antwort von GAST | 26.03.2009 - 16:11
Ein 12-jähriger, der seiner Lehrerin wegen einer 1-Seiten-Strafarbeit mit dem Anwalt droht? Das glaubst du doch selbst nicht, er hat da gar keine Chance, leider. Ehe er sich den Aufwand mit dem Anwalt gemacht hat, hat er 20 mal die Strafarbeit gemacht... Selbst wenn es blöd ist, ganz umsonst hat er sie nich bekommen. Dennoch stehe ich auf seiner Seite, weil die Vergebung schwachsinn war. Schwachsinn bekämpft man aber nicht mit Schwachsinn ^^ Der Anwalt wird den auslachen, wenn er kommt "Die hat mir ne Strafarbeit gegeben, weil ich meinen Uhu vergessen hab"


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Antwort von auslese | 26.03.2009 - 16:11
Zitat:
Jetzt habe ich die Aufgabe bekommen eine Seite zu schreiben warum es wichtig ist Schere und Kleber dabei zu haben

Ist nicht mit so einer Strafarbeit hier das Einsehen des "Fehlverhaltens" gemeint? Der Junge wird doch sicherlich nicht mit Absicht die Klebe vergessen haben (womöglich um der Tante zu zeigen, dass sie ihm überhaupt nichts vorzuschreiben habe), sondern wird seinen Grund dafür gehabt haben.


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Antwort von auslese | 26.03.2009 - 16:18
Zitat:
Ein 12-jähriger, der seiner Lehrerin wegen einer 1-Seiten-Strafarbeit mit dem Anwalt droht? Das glaubst du doch selbst nicht, er hat da gar keine Chance, leider. Ehe er sich den Aufwand mit dem Anwalt gemacht hat, hat er 20 mal die Strafarbeit gemacht...

Was willst du eigentlich immer mit deiner Aufwand-Nutzen- Ansicht ? Wenns mein Kind wäre, würd ich mit nem Anwalt ankommen. Es geht ganz einfach ums Prinzip, wenn es denn auch begründet ist. Allerdings würden meine Kinder sicher auch nicht so disziplinlos sein.

Zitat:
Der Anwalt wird den auslachen, wenn er kommt "Die hat mir ne Strafarbeit gegeben, weil ich meinen Uhu vergessen hab"

Der Anwalt wird das tun, wofür er bezahlt wird.

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 16:22
ja de grund dafür das er die klebe vergessen hat war... nunja... er hat sie vergessen... also hat er nicht daran gedacht..... er hat sozusagen seine materielien nicht dabei gehabt...und ist somit unzuverlässig.. ich muss auf der arbeit auch all meine sachen dabei haben... und das obwohl es anscheinend sogar vorher gesagt wurde.... daher ja... man kann behaupten es ist um einen fehler einzusehen.... (heißt nicht das ich es gut heiße)

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 16:27
Für mich ist ohnehin fraglich, ob so eine Arbeit geeignet ist, jemandem sein Fehlverhalten "einsichtig" zu machen.
Fakt ist ja, dass es nicht legal ist, jemanden unsinnige, niedere Arbeiten verrichten zu lassen. Dabei kommt es für mich aufs gleiche raus, ob man sein Papier nun 50 mal mit dem gleichen Satz oder mit etwas anderem vollschreibt, dass keinen Nutzen hat...

Also, das Maß so einer sinnlosen Arbeit spielt find ich jetzt nicht so ne große Rolle.

Wenn er jetzt einmal seinen Kleber vergisst...dann sollte es doch wohl reichen, wenn er sich kurz entschuldigt und verspricht, ihn beim nächsten mal dabei zu haben. Wenn das dann Gang und Gebe wird, sieht es halt nochmal anders aus...


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Antwort von auslese | 26.03.2009 - 16:28
Und du würdest also "Unzuverlässigkeit" durch solche Maßnahmen bekämpfen wollen und denkst auch, dies sei effizient?

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 16:28
ja über die sinnigkeit lässt sich streiten... vorallem weil ja nun eine klebe was ist, was man auch mal vom nachbarn mitbenutzen kann...^^

 
Antwort von GAST | 26.03.2009 - 16:31
nein ich bin nicht der meinung das man "unzuverlässigkeit" mit solchen maßnahmen bekämpfen kann,

ich bin nur der meinung das es durchaus den vorgaben des hessischen schulrechtes entspricht.. nähmlich dass man begründen kann dass es zur eineischt eine fehlverhaltens fürhen soll...

das heoßt nicht(!) das ich das für sinnvoll halte... sondern nur das es rechtens ist was die lehrerin tut

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