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UNO: Vorgehen bei Menschenrechtsverletzungen?

Frage: UNO: Vorgehen bei Menschenrechtsverletzungen?
(10 Antworten)

 
Was unternimmt die UNO,wenn Menschenrechte verletzt werden?
Wie geht sie vor?
GAST stellte diese Frage am 22.03.2009 - 14:27


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 22.03.2009 - 14:36
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen#Friedenssicherung


Würdest du dir einfach mal die Artikel bei Wikipedia durchlesen, könntest du di solche Fragen sparen.

 
Antwort von GAST | 22.03.2009 - 14:40
Meiner Mmeinung nach ist wikipedia keine sichere Quelle und außerdem ist der text sooooooooooooo lang!


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Antwort von auslese | 22.03.2009 - 14:42
Ist das mein Problem?

 
Antwort von GAST | 22.03.2009 - 14:43
Bitte nur hilfreiche Kommentare abgeben-auf die anderen kann ich echt dankend verzichten!
auslese!


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Antwort von matata | 22.03.2009 - 14:45
Wiki ist bei aktuellen Fragen ziemlich korrekt. Da Menschenrechtsverletzungen und Sanktionen dagegen ein ziemlich komplizierter Stoff sind, ist es auch nicht möglich, das in 5 Sätzen zusammen zu fassen. Das ist deine Aufgabe.
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Antwort von GAST | 22.03.2009 - 14:49
Die Sache ist nur,das die Lehrerschaft total gegen wikipedia ist!

 
Antwort von GAST | 22.03.2009 - 14:55
Entweder Lehrer sind komplett gegen Internet, oder sie lassen es komplett zu. Solche Verbote sind hirnrissig und dumm. Und für einen ersten Einblick ist Wikipedia i.d.R. immer gut.


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Antwort von Briggs | 22.03.2009 - 14:58
Das war früher vielleicht so, aber mittlerweile hat sich Wikipedia dank der strengeren Kontrollen zu einer sehr zuverlässigen Quelle entwickelt. Dies gilt allerdings nicht für Beiträge, wie z.B. die über politische Parteien, da hier sehr viel getrickst und manipuliert wird.
Bei Themen, wie z.B. der "überparteilichen" UNO kann durchaus Wikipedia herangezogen werden, auf meiner Schule wurde das sogar Teil des Lehrmaterials.


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Antwort von matata | 22.03.2009 - 14:59
Verstösse gegen die Menschenrechte und Massnahmen der UNO

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,489309,00.html

http://menschenrechte.blogg.de/eintrag.php?id=440

http://www.at.bahai.org/aktuelles/news/artikel/n-id/95/102/c-hash/c4135f84e3/

http://de.rian.ru/postsowjetischen/20070914/78811525.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,592146,00.html

http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=147020
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Antwort von Sabby08 (ehem. Mitglied) | 22.03.2009 - 14:59
Um Bedrohungen des Weltfriedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen und beizulegen, kann die UNO wirksame Kollektivmaßnahmen treffen (Art.1 UN-Charta)

Die Möglichkeiten des UN-Menschenrechtsauschusses sind jedoch begrenzt.
-Das Gremium kann nur Rechtsansichten und Empfehlungen abgeben, die evtl. öffentlichen Druck auf den betroffenen Staat abgeben

-Fachausschüsse überwachen die Einhaltung bestimmter Menschenrechtsverträge (z.B. Auschüsse gegen Rassendiskriminierung oder zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen)

-Die UNHCHR (United Nations High Commissioner for Human Rights) koordiniert die alle UN-Gremien die sich mit Menschenrechtsfragen befassen.

-Der neue Weltstrafgerichtshof ist für folgende Kernverbrechen zuständig:
Völkermord
Verbrechen der Aggression
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Kriegsverbrechen
Dieses Gericht darf jedoch erst tätig werden, wenn ein Land sich nicht "fähig oder willens" zeigt, das Verfahren selbst durchzuführen.


hoffe ich kann dir damit helfen

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