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Verwarnung wegen Ruhestörung

Frage: Verwarnung wegen Ruhestörung
(9 Antworten)

 
Hey, vor paar Monaten hat ein Kollege von mir Geburtstag gehabt.
Ein Teil der Gruppe waren bereits unterwegs um Trinken zu besorgen, da es kurz vor um 8 war und die Geschäfte ja um 8 zu machen, der andere Teil war noch im Haus. 20.15 ist ein Kollege von mir schonmal vorgelaufen und der Rest und ich kamen dann 20.30uhr nach. Als wir ankamen, erzählten sie uns, dass die Polizei ankam und wegen Ruhestörung die Personalien aufganommen haben. Die Polizisten meinten aber, dass sie lediglich ihren Job nachgehen und es keine Konsequenzen haben wird. Es kam zu keinen Beschädigungen oder sonst irgendwas.
Letzte Woche erhielten, die Leute von denen die Personalien aufgenommen wurden, ein Schreiben, dass sie 35€ Verwarnungsgeld bezahlen müssen. Hab dem einen Kollegen der 20.15 schon losgelaufen ist gesagt, dass ich nächste Woche mal mit ihm zur Polizei gehen will und versuche, da irgendwas raus zu holen. Meint ihr das hat Zweck oder wisst ihr irgendwas was wir beachten sollten, wenn wir dort antanzen?
GAST stellte diese Frage am 15.02.2009 - 11:14


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Antwort von brucelee90 (ehem. Mitglied) | 15.02.2009 - 11:20
denke eher nicht aber man könnte die polizei damit bearbeiten, dass sie eine aussage gemacht haben, dass nichts passieren wird.
wenn das wohl genug leute bestätigen können kanns man probieren. das wäre glaube ich sogar wegen irreführung vor gericht belangbar. das käme jedoch viel teurer.
lg

 
Antwort von GAST | 15.02.2009 - 11:40
Die haben doch nur eine Beschwerde erhalten, die stellen doch praktisch auf eine Anschuldigung hin ein Verwarnungsgeld aus. Das könnte doch jeder behaupten...


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3
Antwort von the_wolfi | 16.02.2009 - 14:52
Nachtruhe ist erst 22 Uhr.

 
Antwort von GAST | 18.02.2009 - 15:24
In der Wohnung. Außerhalb der 4 Wände ist ab 20Uhr Nachtruhe.

 
Antwort von GAST | 18.02.2009 - 15:27
[quote]Außerhalb der 4 Wände ist ab 20Uhr Nachtruhe.[7quote]
Unsinn, draußen darfst du bis 22 Uhr ruhig krach machen wenn du feierst. Erst ab 22 Uhr muss es draußen gedämpfter zugehen, es sei denn du hast eine Sondergenehmigung.

 
Antwort von GAST | 18.02.2009 - 15:28
so eine ähnliche situation hatte ich auch mal.. nur wars ne stunde später und ein par details anders..
wir haben nen brief bekommen, dass wir 50 (!) euro zahlen sollen..
habn aber nichts gezahlt, und ist auch bis heute ncihts mehr an briefen gekommen..
und wenn die männchen in grün (blau) sagen, dass nichts passiert, wirds wohl so sein, weil die sind die ersten die eigentlich jeden cent nehmen..
also, hau rein und lass dich von solchen leuten nichts sagen



>>freiheit für die kurve|hertha und der ksc<<

 
Antwort von GAST | 18.02.2009 - 16:48
@ shatter...

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2008/05/29/was-muss-ich-mir/was-ist-wann-erlaubt-hg.html

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Antwort von auslese | 19.02.2009 - 11:02
Naja, grundsätzlich ist in einer (Miet-)Wohnung der Lautstärkepegel auf Zimmerlautstärke zu regulieren... Ich weiß ja nicht, was ihr da gemacht habt..aber scheinbar verstehen eure Nachbarn nur wenig Spaß. Deswegen darf die Polizei trotzdem kein Verwarnungsgeld beanspruchen, da immer zuerst verwarnt wird.. wenn ihr dem nicht nachgekommen wärd und die ein zweites Mal hätten anrücken müssen, dann wäre es möglich gewesen, dass sie Sanktionen in Form von Strafe aussprechen.

 
Antwort von GAST | 19.02.2009 - 11:24
Zitat:
Gegen Gartenfeste können Nachbarn in einem typischen Wohngebiet im Regelfall nichts sagen, zumal wenn nach 22.00 Uhr im Partykeller oder Gartenhaus in Zimmerlautstärke weitergefeiert wird.


Nachzulesen auf:
http://www.kinderinfo.de/rechte/nachtruh.htm

Prinz, wenn sollte man sich schon richtig informieren. Feiern sind ein Ausnahmefall und bis 22 Uhr erlaubt. Nach Absrache mit den Nachbarn geht es auch länger, wenn sie verständnisvoll sind. Du kannst natürlich auch arschige Nachbarn haben, sodass die feier mies wird, wegen Ärger mit der Polizei.

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