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BWL-Aufgaben! Brauche dringend Hilfe :-(

Frage: BWL-Aufgaben! Brauche dringend Hilfe :-(
(26 Antworten)


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guten abend,


also, ich benötige unbedingt hilfe zu einigen bwl-aufgaben!

sie lauten:

1) welche arten des erfüllungsortes und des gerichtsstandes gibt es?

2) auf einer rechnung haben sie den hinweis:
"Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung" gefunden. wert trägt in diesem fall die kosten für die umverpackung und die transportverpackung! erläutern sie die begriffe und begründen sie!


es wäre sehr nett von euch, wenn ihr mir helfen würdet!

DANKE IM VORAUS!

Liebe Grüße - Caro :-))
Frage von Caroline_20 | am 25.01.2009 - 19:07

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:22
vertraglicher/gesetzlicher
Erfüllungsort/Gerichtsstand


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 19:22
achso,okay. danke dir. kannst du auch aufgabe 2?
:-)

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:32
"auschliesslich Verpackung" <-- denke mal der Käufer hat die Kosten zu tragen


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 19:33
Und wieso grad der Käufer?

:-)

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:39
mom ich gucke mal grade nach genau das mache ich grade auch in der schule warte einen moment

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:43
Bei der Ersten Frage gibt es beim Gerichtsstand gesetzlich für Nichtkaufleute und vertragliche

Beim Erfüllungsort gibt es Gesetzlicher Erfüllungsort, natürlicher Erfüllungsort und vertraglicher Erfüllungsort

Die 2te aufgabe muss ich noch suchen

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:46
Zitat:
Und wieso grad der Käufer?

Da die Kosten für die Verpackung nicht im Preis inbegriffen sind geh ich davon aus , dass der Käufer für die Kosten aufkommen muss...

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:48
ja genauso wie Vater_Abraham das schreibt so isses auch

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 19:49
Caroline, das sind reine Wissensfragen, "denken" muss man da ja kaum. Geh deine Notizen aus dem Unterricht, als ihr das behandelt habt, nochmal durch bzw. lies die entsprechenden Seiten in deinem Buch/deiner Mappe. :)


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 19:55
Lieber Gemmson, das habe ich bereits getan, aber da steht nicht viel drin :-). Im Internet habe ich auch bereits recherchiert, aber nichts sinnvolles gefunden...!

Ich danke Vater_Abraham und Shana sehr. Ihr habt mir sehr geholfen. Shana, könntest du mir noch vielleicht freundlicherweise die Arten des Erfüllungsortes und Gerichtsstandes kurz erläutern?

Danke im Voraus :-))

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 20:06
ja kommt sofort schreib das mal eben hier auf


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 20:09
Dankeschön Shana, das ist sehr nett von dir :-)

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 20:13
Gerichtsstand ist der an dem der Nichterfüllende verklagt wird.

1) Gesetzlich für Nichtkaufleute
-Käufer: Bei Nichterfüllung Zalungspflicht/Annahmepflicht.
-Verkäufer: Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht.

2) Vertraglich
- kann nur zwischen Kaufleuten frei vereinbart werden.



Erfüllungsort ist der Ort an dem der Schuldner seine Pflicht erfüllt.

1)gesetzlicher Erfüllungsort
-Wohnort (Geschäftssitz jeweiligen Schuldners)
-Warenschuld gleich Holschuld
-Geldschuld = Schickschuld


2) natürlicher Erfüllungsort
-Warenschuld = Bringschuld
-ergibt sich aus den Umständen der Warenschuld
-Ist beim Gläubiger


3) vertraglicher Erfüllungsort
-kann vertraglich vereinbart werden.





so das wars schreib das genauso ab hab ich von meinem Lehrer ^^


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 20:14
Dankeschön, Shana!

VIELEN,VIELEN DANK!

Ähhm, ich verstehe irgendwie noch eine Aufgabe nicht...:-(

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 20:15
was denn für eine ?

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 20:29
naja bin mal wech du schreibst ja nicht ^^


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 20:32
Also, die aufgabe lautet:

Klären sie für die folgenden fälle, wo die gefahr der zufälligen beschädigung oder vernichtung vom verkäufer auf den käufer übergeht, auch hier gilt die gesetzliche regelung!

1) die schreibtischstühle wurden ordnungsgemäß am güterbahnhof dortmund der bahn ag übergeben. durch einen rangierstoß wurden sie beschädigt.

2) beim abladen der schreibtischstühle in hannover rutscht dem vom büromöbelhersteller beauftragten spediteur ein schreibtischstuhl vom lastwagen und wird bescädigt.


3) die bürodesign gmbh holt die schreibtischstühle mit eigenem LKW aus dem lager des büromöbelherstellers ab. der LKW verunglückt infolge von glatteis auf der A 2, die schreibtischstühle werden beschädigt.


4) der büromöbelhersteller liefert die schreibtischstühle mit eigenem LKW in hannover an.



Wäre echt nett, wenn du mir da helfen könntest Shana!

:-))

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 20:46
ganz erlich das weiß ich nicht mehr wir hatte das auch ich habe das grade gesucht aber keine ahnung also ich kann nur sagen wie ich es in erinnerung habe

1) der Käufer hat die kosten zu Tragen da der Vekäufer seine Pflicht erfüllt hat und die Ware dort abgeliefert hat.
2) der Verkäufer muss die Kosten tragen da einer seiner Mitarbeiter die Ware beschädigt hat.

Die 3 weiß ich nicht

4)entstehen ja keine kosten also hat auch keiner die zu tragen glaub ich ^^


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Antwort von Caroline_20 | 25.01.2009 - 20:54
danke dir, hast mir sehr geholfen.

habe noch zwei aufgaben offen, die ich nicht lösen kann, aber möchte dich auch nicht weiterhin belasten :-)

 
Antwort von GAST | 25.01.2009 - 20:56
ja komm schreib auf vllt weiß ich sie ja

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